Probezeit: 8 Tipps für den Einstieg & Kündigungsfrist
Bei einem neuen Job musst du oft die vertraglich geregelte Probezeit überstehen. Diese Einstiegsphase im Job bietet dir und deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, einander näher kennenzulernen. Wir zeigen dir nützliche Tipps für einen entspannten Einstieg und klären über Kündigungsfristen und Formalia auf.
Eine gesetzliche Grundlage für die Probezeit existiert nicht. Häufig wird sie jedoch in einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Beide Parteien haben so Bedenkzeit darüber, ob sie sich mit der neuen Angestelltenbeziehung wohl fühlen.
Viele Arbeitnehmer betrachten die Probezeit allerdings als eine Prüfungsphase. Sie haben das Gefühl, sich vor ihrem neuen Arbeitgeber beweisen zu müssen.
Von Dauer bis Kündigung – 3 Eckdaten zur Probezeit
Um die Probezeit ranken sich viele Mythen. Das liegt auch daran, dass die Probezeit in jedem Arbeitsvertrag individuell geregelt wird. Einige relevante Fakten gibt es jedoch immer zu beachten. Mit den folgenden Punkten stehst du bei deinem Arbeitsvertrag auf der sicheren Seite.
Dauer der Probezeit
Nicht jeder Arbeitgeber empfindet eine Zeit der Probe als notwendig. Möglicherweise enthält dein Arbeitsvertrag daher keine Klausel zur Probezeit. Dann startest du direkt mit einem normalen Arbeitsverhältnis.
Manchmal wird die Dauer auch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam bestimmt. Ein Zeitraum von 6 Monaten darf hierbei bei unbefristeten Arbeitsverträgen nicht überschritten werden. Das ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 622 festgelegt.
Am häufigsten wird die Probezeit allerdings durch den Arbeitgeber vorgeschrieben.
Durchschnittlich sind 3 bis 6 Monate Probezeit die Regel. Die Dauer steht auch in Beziehung zur Form deines Arbeitsverhältnisses. Bei einem Minijob treten zum Beispiel häufig kürzere Fristen auf.
Aber auch hier ist eine Probezeit erlaubt, insofern sie im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. In einer Ausbildung besteht ein Mindestmaß einer einmonatigen Probezeit. 4 Monate dürfen für Auszubildende nicht überschritten werden.
Kündigungsfrist
Die Besonderheit der Probearbeit liegt in der Kündigungsfrist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Normalfall mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ein Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht aufgeführt werden.
Aber auch hier ist der Arbeitsvertrag vorab genau zu betrachten: eine Verlängerung der Kündigungsfrist kann vertraglich geregelt sein.
Ebenfalls können Arbeitsverträge eine verkürzte Kündigungsfrist beinhalten. In Extremfällen besteht hier eine Frist von nur einem Tag.
In jedem Fall muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer in der Probezeit selbst eingereicht werden. Schon bei einem Tag nach der Probezeit verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch auf die vertraglich geregelte Zeit.
Kündigungsgründe
In der Probezeit musst du keinen Grund für deine Kündigung angeben. Aber vor allem bei einem Ende durch den Arbeitgeber sind viele an den Ursachen interessiert. Häufige Gründe sind zum Beispiel wiederkehrende Unpünktlichkeit und nicht entschuldigte Fehlzeiten des Arbeitnehmers.
Dein Können spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn du im Bewerbungsgespräch zu viel versprochen hast und sich herausstellt, dass du einige Fähigkeiten nicht beherrschst, kann das für deinen Arbeitgeber ein Kündigungsgrund sein.
Nicht zu unterschätzen sind auch deine soft skills. Ob du dich in einem Team gut einleben kannst wird in der Arbeitswelt zunehmend wichtig. Flexibilität und Toleranz sind relevante Kriterien in einem Arbeitsverhältnis.
Dein Arbeitgeber wird in der Probezeit auf diese Eigenschaften achten. Bei fehlender Teamfähigkeit kann dann ebenfalls eine Kündigung erfolgen.
Erfahre hier mehr über die richtige Kündigung eines Arbeitsvertrags.
Deine Pflichten
Neben den arbeitsrechtlichen Bedingungen zur Probezeit ist es vor allem ratsam, sich ausführlich über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren.
Mit einem Vertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber bindest du dich rechtlich. Das bedeutet, du verpflichtest dich zuverlässig und pünktlich im Unternehmen zu erscheinen.
Deine im Bewerbungsgespräch erwähnten Qualifikationen werden innerhalb der Probezeit geprüft. Somit sollte sich deine Eignung für den Job innerhalb dieser Zeit bewahrheiten.
Zudem gibst du mit dem Arbeitsvertrag dein Einverständnis, innerhalb der Probezeit zur Verfügung zu stehen. Ein zuvor geplanter Urlaub sollte vorab mit dem neuen Arbeitgeber abgesprochen werden.
Idealerweise erwähnst du diesen wahrheitsgemäß schon im Bewerbungsgespräch. So beugst du Komplikationen bei deiner Einstellung vor und baust Vertrauen auf.
Natürlich bist du arbeitsrechtlich nicht dazu verpflichtet, dich während deiner Probezeit von deiner besten Seite zu zeigen. Es ist dennoch ratsam, motiviert in den Arbeitsalltag zu starten. Du hast dich bewusst für den neuen Job entschieden. Ebenso hat sich dein Arbeitgeber Zeit für deine Einstellung genommen.
Deine Rechte in der Probezeit
Besonders über die Rechte von Arbeitnehmern während der Probezeit wird viel diskutiert. Nicht umsonst gibt es eine ganze fachliche Ausrichtung (Arbeitsrecht), die sich um die Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag kümmert. Welche Grundlagen bestehen für Arbeitnehmer?
Verlängerung und Verkürzung der Probezeit
Der Arbeitgeber ist dazu befugt die Probezeit zu verlängern. Diese Verlängerung darf 6 Monate jedoch nicht überschreiten und muss ebenfalls in einem angemessen Zeitraum erfolgen.
Ein Tag vor Ablauf der Probezeit gilt nicht als angemessen, nach circa der Hälfte der Zeit ist eine Verlängerung jedoch möglich. Ganz wichtig hierbei: die Probezeit kann nur durch deine Zustimmung verlängert werden.
Bei besonderer Qualifikation ist ebenso eine Verkürzung der Probezeit möglich. Diese erfolgt häufig bei einer internen Beförderung oder einem Abteilungswechsel. Allgemeine Richtlinien zur Verkürzung des Probezeitraums existieren allerdings nicht. Diese Entscheidung wird in jedem Arbeitsverhältnis individuell getroffen.
Fehlen durch Krankheit
Wirst du während deiner Probezeit krank, darf sich dein Fehlen nicht auf die festgelegte Zeit der Probe auswirken. Rechtlich kannst du dann Einspruch erheben.
Vor einer Kündigung bist du jedoch im Krankheitsfall nicht geschützt. Denn – wie beschrieben – muss dein Arbeitgeber keinen Grund zur Kündigung angeben. Fehlst du in der Anfangszeit besonders häufig, kann sich deine Abwesenheit negativ auf dein Arbeitsverhältnis auswirken..
Urlaubsanspruch
Eine vollständige Urlaubssperre in der Probezeit muss im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Ansonsten gilt: du hast bei 24 Urlaubstagen einen Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Monat. Das entspricht in der Probezeit einem Zwölftel des gesamten Urlaubs.
Hast du mehr oder weniger als 24 Urlaubstage vertraglich festgelegt, teilst du diese einfach durch die Anzahl der Monate deines Arbeitsvertrags. Bei einem unbefristeten Vertrag verwendest du 12 Monate für diese Rechnung, entsprechend eines Kalenderjahrs. So kannst du deinen individuellen Anspruch pro Monat schnell errechnen.
Schwangerschaft
Insbesondere für Frauen kann die Probezeit eine besondere Hürde darstellen. Denn nicht immer passt der Zeitpunkt einer Schwangerschaft perfekt – im Gegenteil ist diese häufig nicht planbar. Welche Rechte ergeben sich im Falle einer Schwangerschaft in der Probezeit?
Bei körperlicher Arbeit ist zu empfehlen, dass du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft aufklärst. Denn das Unternehmen muss bestimmte Richtlinien für werdende Mütter einhalten.
Auch bei Berufen mit besonders viel Menschenkontakt solltest du deinen Arbeitgeber informieren. Vor allem bei der Arbeit im Krankenhaus oder in Kindergärten sind diese Informationen wichtig. Bestimmte Arbeitsbereiche können eine Gefährdung für dich und die Gesundheit deines Kindes darstellen.
Als schwangere Frau hast du zudem besonderen Kündigungsschutz. Wirst du in der Probezeit gekündigt, musst du deinen Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen über deine Schwangerschaft informieren. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt dich dann vor der Kündigung.
Darum ist die Probezeit hilfreich
Durch die Probezeit fühlen sich viele Arbeitnehmer verunsichert. Deine Eignung für die Position steht auf dem Prüfstand und du hast Angst, Fehler zu machen. Die Anfangsphase im neuen Job entwickelt sich dann schnell zur ersten Belastungsprobe.
Aber genau hieraus kannst du auch deine Vorteile ziehen. In der Probezeit kannst du deinem Arbeitgeber deine Belastbarkeit und Flexibilität vor Augen führen. Zudem musst auch du dich erst einmal in die unternehmerischen Abläufe eingliedern.
Statt die Probezeit daher nur als Prüfung deines Könnens zu betrachten, kannst du auch das Unternehmen unter die Lupe nehmen. Vor allem die Arbeitsatmosphäre und die Beziehung der Kollegen untereinander sind wichtig, um sich wohl zu fühlen.
Insbesondere beim Neustart in einer anderen Branche hilft die Probezeit auch dem Arbeitnehmer. Manchmal hast du zum Beispiel andere Erwartungen an deinen Job. Oder du und dein Chef kommt nicht so recht auf einen gemeinsamen Nenner.
Die Probezeit ermöglicht es dir, bei solchen Schwierigkeiten den Job kurzfristig zu wechseln.
Tipps für eine entspannte Probezeit
Um die Anfangsphase im neuen Arbeitsumfeld entspannt zu gestalten, haben wir dir einige Tipps zusammengefasst. Mit diesen Tricks machst du dich im gesamten Kollegium beliebt und überstehst die Probezeit mit links.
Hier findest du übrigens noch mehr Tipps für einen erfolgreichen ersten Arbeitstag.
Pünktlichkeit
Vor allem in der Probezeit ist die Pünktlichkeit oberstes Gebot. Niemand wartet gerne, besonders nicht auf unpünktliche neue Mitarbeiter. Schnell erweckst du damit einen Eindruck der Unzuverlässigkeit.
Versuche nicht auf dem letzten Drücker zu erscheinen, sondern dir bewusst Zeit für deinen Job zu nehmen. In kleinen Wartezeiten lernt man die Kollegen schnell besser kennen.
Teamfähigkeit
Zeig dich teamfähig. Ein gutes Verhältnis zum Arbeitsteam steigert eine entspannte Atmosphäre. Diese wiederum fördert die Qualität deiner Arbeit. Besonders zur Anfangszeit ist es ratsam Rücksicht auf deine Kollegen zu nehmen. Damit zeigst du Verständnis und Empathie gegenüber deinen Mitmenschen.
Nimm dir Zeit für deine Kollegen
Voraussichtlich wird sich dein Chef bei deinen Kollegen über dich erkundigen. Ein gutes Verhältnis zum Kollegium fördert daher deine Chancen, langfristig im Unternehmen zu bleiben.
Aus Mitarbeitern werden schnell Freunde, wenn man sich bewusst Zeit für sie nimmt. Gemeinsame Mittagessen sind eine entspannte Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen.
Nachfragen
Nach dem ersten Arbeitstag hat man meistens die Hälfte der Namen und Abläufe wieder vergessen. Dieses Gefühl ist ganz normal. Es ist durch deine Aufregung und Nervosität bedingt.
Fang jetzt allerdings nicht mit umständlichen Formulierungen an, wenn dir ein Name nicht mehr einfällt. Frag lieber erneut im Team nach. So vermeidest du kleine Fettnäpfchen.
Vor allem wenn es um deine Arbeit geht, solltest du bei Unsicherheiten immer nachfragen. Viele Fehler entstehen nur durch ein falsches Verständnis der Aufgabe und nicht durch deine Unwissenheit.
Zurückhaltung zeigen
Mit Zurückhaltung ist nicht gemeint, dass du ehrfürchtig vor deinem Chef auf die Knie fällst. Mit etwas Demut findet man jedoch schneller den Weg ins Team, ohne in einen Konkurrenzkampf zu verfallen.
Dein Arbeitgeber hat dich aufgrund deiner Qualifikationen eingestellt. Natürlich möchtest du diese auch unter Beweis stellen, aber bitte ohne dabei zu prahlen. So wirst du dich im Zweifel bei den neuen Kollegen unbeliebt machen.
Such dir einen Ansprechpartner
Mit einem direkten Ansprechpartner fällt die Einarbeitung im neuen Job leichter. Wenn dir für diese Position niemand zugewiesen wird, dann kannst du dir auch selbst eine Ansprechperson suchen.
Im Idealfall wählst du hierfür jemanden, der auf dich freundlich und vertraulich wirkt. Bei offenen Fragen kannst du dich so direkt an jemanden wenden. Diese Einstiegsstrategie hilft dir dabei, die Unternehmenskultur besser kennenzulernen.
Mach dir Notizen
Die ersten Tage der Probezeit sind für viele anstrengend. Du wirst vielen neuen Kollegen vorgestellt und musst dir gleichzeitig alles Relevante über die Abläufe im Unternehmen merken. Notizen können dir da als Erinnerungskrücke für die ersten Wochen sehr helfen.
Geh zu Unternehmensfeiern
Viele Unternehmen veranstalten neben der alljährlichen Weihnachtsfeier auch kleine Teamevents. Solche Angebote deines Arbeitgebers solltest du annehmen. Auf kleinen Feiern lernt man seine Kollegen in einem privaten Rahmen kennen. Am besten versuchst du dich aktiv in Gespräche einzubinden.
Richtig kündigen mit diesem Kündigungsmuster
Wenn du dich schon nach kurzer Zeit im Unternehmen unwohl fühlst, kann die Probezeit auch für dich einen Vorteil darstellen.
Durch die verkürzte Kündigungsfrist in diesem Zeitraum kannst du aus dem neuen Job schnell wieder aussteigen. Deine Kündigung beim Arbeitgeber muss jedoch auch in der Probezeit schriftlich eingereicht werden. Hierbei sind einige formelle Kriterien zu beachten.
Anschrift und Betreff
Wie auch beim Bewerbungsschreiben sollte deine Kündigung die Anschrift der Firma enthalten. Diese Formalia ist unbedingt zu beachten und sollte fehlerfrei sein. Ebenfalls kannst du deine persönliche Anschrift hinzufügen. So ist der Absender der Kündigung schon auf den ersten Blick erkennbar.
Neben der Anschrift ist ein klarer Betreff der Kündigung notwendig. Der Titel "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" ist hierfür ausreichend.
Kündigungsfrist
Der einleitende Satz deiner Kündigung muss die Eckdaten deines Arbeitsvertrages enthalten:
"Mit diesem Schreiben kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen am xx.xx.xxxx mit ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag. Aufgrund meiner Probezeit kündige ich ihnen zum nächst möglichen Zeitpunkt, den xx.xx.xxxx. Die Kündigung erfolgt so in der vertraglich geregelten Kündigungsfrist von 2 Wochen."
Du fügst hier die Daten deines Arbeitsvertrags ein. Achte besonders auf die abgeschlossene Kündigungsfrist. Diese kann gegebenenfalls von den genannten zwei Wochen abweichen.
Um Bestätigung bitten
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit kannst du anschließend um eine schriftliche Bestätigung zum Erhalt des Schreibens bitten. Diese Bestätigung ist wichtig, denn sie ist deine Absicherung zur Beendigung des Arbeitsvertrags. Du solltest in jedem Fall auf diese bestehen und sie schriftlich erhalten.
Schluss
Ein freundlicher, formaler Schluss reicht für die Kündigung deiner Probezeit aus. Ein einfaches "Mit freundlichen Grüßen" sollte mit deiner Unterschrift verbunden werden. Du kannst auch eine Zeile zur Unterschrift deines Arbeitgebers hinzufügen. Das Schreiben kann dann kopiert und unterschrieben direkt an dich zurück gesandt werden.
Habe ich ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis?
Wenn du dein Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigst, hast du dennoch Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält einen Überblick über deine bisherigen Aufgaben im Unternehmen. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden diese Aufgaben von deinem Arbeitgeber beurteilt.
Rechtlich hast du Anspruch auf beide Formen eines Arbeitszeugnisses. Du kannst also dein Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen und dennoch nach einem qualifizierten Zeugnis fragen. Diese Bitte kannst du ebenfalls in deine Kündigung integrieren.
"Mit diesem Schreiben bitte ich ebenfalls um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wenn möglich können Sie dies an die oben genannte Adresse senden. Ich möchte mich dennoch für die Zusammenarbeit bei Ihnen bedanken."
Manchmal weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitszeugnis während der Probezeit auszustellen. In einzelnen Fällen konnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ausreichend kennenlernen und daher seine Aufgaben nicht wahrheitsgetreu beurteilen.
Weitere Informationen und alles Wissenswerte rund ums Arbeitszeugnis findest du hier.