Pflegeversicherung: 6 Varianten + 7 Tipps zur Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie deckt bei einer Pflegebedürftigkeit im Alter die grundlegenden Kosten ab. Trotzdem bleiben viele auf hohen Zusatzkosten sitzen. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen. Was du vor dem Abschluss beachten solltest, erfährst du hier.
Mithilfe der gesetzlichen Pflegeversicherung bist du im Alter gut abgesichert. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlt der Staat die grundlegenden Kosten.
Um das Geld zu beantragen, sind allerdings einige Schritte nötig. Zuallererst muss der sogenannte "Pflegegrad" bestimmt werden, damit du die passende Förderung erhältst. Wie das funktioniert, zeigen wir dir hier.
Was eine gesetzliche Pflegeversicherung ist
Die Pflegeversicherung gehört seit 1955 zur Sozialversicherung. Sie ist damit eine Pflichtversicherung, die der fünften Säule des deutschen Sozialversicherungssystems angehört.
Mithilfe der Versicherung sind Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abgesichert.
Das Kostenrisiko wird so vom Staat aufgefangen. Unterschieden wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung, der privaten Pflegeversicherung und der Pflegezusatzversicherung.
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung bestehen hauptsächlich darin, Bedürftige in der Verrichtung ihrer täglichen Aufgaben zu unterstützen. Teilweise werden die Aufgaben auch gänzlich übernommen.
Die Kosten dafür trägt trotzdem nicht allein der Staat oder die Versicherung, auch wenn das auf den ersten Blick so erscheint. Teilweise müssen Betroffene Differenzen von mehreren hundert Euro selbst bezahlen. Um vollkommen abgesichert zu sein, kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.
Die gesetzliche und private Pflichtversicherung gilt für folgende Personen:
- Rentner
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Arbeitslose
- Kinder
- Ehegatten und Lebensgefährten mit geringem Einkommen
Für Beamte, Selbstständige und Freiberufler besteht keine Pflicht zur Pflegeversicherung. Auch wenn das Jahreseinkommen über 60.750 Euro liegt, sind Personen nicht mehr verpflichtet, in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu bleiben. Sie können sich dann privat selbst versichern.
Definition von Pflegebedürftigkeit
Das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) besagt, dass eine Person als pflegebedürftig gilt, wenn sie wegen körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten nicht in der Lage ist, das tägliche Leben mit allen Aufgaben zu meistern.
Die Zeitspanne der Pflegebedürftigkeit muss bei mindestens sechs Monaten liegen. Wenn eine Person also mindestens sechs Monate ohne Hilfe nicht auskommt, gilt sie als pflegebedürftig.
Die Krankheiten und Behinderungen, die eine solche Pflegebedürftigkeit rechtfertigen, sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgehalten.
Die Pflegebedürftigkeit richtet sich zusätzlich nach der Schwere der Pflegestufe. Allgemein wird hierbei zwischen fünf Stufen unterschieden. Jede Stufe gibt Aussagen über die Schwere der Pflegebedürftigkeit und empfiehlt die dafür vorgesehenen Leistungen.
Tipps, wie du auch im Alter fit bleibst und dich gesund ernährst, findest du hier.
Beitrag & Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung (privat und gesetzlich) deckt viele Bereiche der Pflege ab. Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05 Prozent (vom Bruttoeinkommen). Bei kinderlosen Personen liegt der Beitragssatz bei 3,3 Prozent.
Die Versicherung umschließt neben häuslichen auch stationäre Pflegeleistungen.
Wie die Leistungen erbracht werden, ist dabei individuell verschieden. Sie können zum Beispiel als Geld- und Sachleistungen erfolgen.
Das bedeutet, dass dem Pflegebedürftigen eine Pflegekraft zur Unterstützung bereitgestellt wird, oder Familienmitglieder und Angehörige die Pflege sicherstellen. In diesem Fall erfolgt die Unterstützung durch ausgezahltes Pflegegeld.
Auch die Kombination von beiden Leistungen ist möglich. Als Voraussetzung für den Zuschuss gilt die Anerkennung der Bedürftigkeit. Diese kann mithilfe eines Antrags vom "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)" beurteilt werden.
So soll sichergestellt werden, dass barrierefreies Wohnen möglich ist. Zu den möglichen Zuschüssen zählen der Umbau und die Förderung folgender Geräte:
- Umbau der Küche
- Verschiedene Arten von Liften (Badewanne, Treppe, Außenlifte, Hebelifte)
Pflegegrad beantragen
Pflegeleistungen werden nur dann ausgezahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde. Dazu gehört die Beurteilung eines Pflegegrades. Ist der Pflegegrad bestimmt, können die Leistungen individuell an die Bedürfnisse angepasst werden.
Das Gutachten hierfür erhältst du bei der gesetzlichen Pflegekasse. Die Prüfung erfolgt dann über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die private Krankenversicherung nutzt den Dienst der Medicproof GmbH.
Schritte: Bestimmung des Pflegegrades
1. Du beantragst den Pflegegrad.
2. Du ermöglichst die Begutachtung des Pflegegrades.
3. Ein Gutachter beurteilt den Pflegegrad und empfiehlt eine Stufe und die dafür notwenigen Leistungen.
4. Die Pflegekasse prüft das Gutachten und entscheidet, ob sie der Beurteilung zustimmt.
5. Du erhältst die Genehmigung der Leistungen oder bekommst einen Ablehnungsbescheid.
6. Bei Ablehnung: Du kannst einen Pflegegrad-Widerspruch einlegen, solltest aber mit einem Arzt vorher besprechen, ob die Leistungen tatsächlich gerechtfertigt sind.
Varianten der Pflegeversicherung
Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht voneinander und bieten dieselben gesetzlichen Förderungen an. Die Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich allerdings umfassend voneinander.
Daher solltest du dich gut informieren, bevor du dich für eine Zusatzversicherung entscheidest. Wir haben alle Möglichkeiten für dich aufgelistet und zeigen dir, wie du die beste Option für dich findest.
Private Pflege-Pflichtversicherung
Wer privat krankenversichert ist, hat automatisch eine private Pflege-Pflichtversicherung. Die Beiträge setzen sich hierbei allerdings nicht aus dem jeweiligen Gehalt zusammen.
Bist du in einer privaten Pflege-Pflichtversicherung, erhältst du einen Beitragszuschuss deines Arbeitgebers. Dieser bezieht sich auf die Hälfte deines Versicherungsbeitrages und geht bis zur Höchstgrenze des Arbeitgeberanteils an der sozialen Pflegeversicherung.
Die Leistungen der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um das zu gewährleisten, gibt es das Pflegeversicherungsgesetz.
Freiberufler und Selbstständige müssen eigenständig für ihre Beitragszahlungen aufkommen. Solltest du vorhaben, aus einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private zu wechseln, solltest du dir die Bedingungen gut überlegen. Es ist nicht einfach, den Schritt rückgängig zu machen und von einer privaten wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Private Pflegezusatzversicherung
Gesetzliche und private Pflegeversicherungen decken nur einen Teil der Kosten im Bedarfsfall ab. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dich frühzeitig informierst, wenn du im Alter auf Nummer sicher gehen willst.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung minimiert sich das Kostenrisiko bei einer Pflegebedürftigkeit stark. Pflegezusatzversicherungen gliedern sich in Pflegetagegeld-Versicherungen, in Pflegerentenversicherungen und Pflegekostenversicherungen.
Pflegetagegeld-Versicherung
Die Pflegetagegeld-Versicherung umschließt die ambulanten und stationären Tagegeldkosten. Je nach Pflegegrad deckt sie 20 bis 100 Prozent der anfallenden Kosten ab.
Meistens wird mit der Versicherung vorab ein Betrag festgelegt, der bei der Pflegebedürftigkeit als feste Tagessumme ausgezahlt wird. Über das Geld kannst du nach der Feststellung des Pflegegrades frei verfügen.
Lässt du dir zu Hause von Verwandten helfen, kannst du sie mit dem Geld bezahlen. Du kannst dir eine Haushaltshilfe anschaffen, oder dir Essen bringen lassen. Eine Rechnung musst du für die vereinbarte Summe nicht einreichen.
Informiere dich vor Abschluss der Pflegetagegeld-Versicherung gut. Teilweise werden die Beiträge staatlich gefördert, wenn Anbieter bestimmte Bedingungen erfüllen. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise die Garantie auf Mindestleistungen und das Nichtablehnen eines Antragsstellers aufgrund vorgeschriebener Gesundheitsprüfungen. Für eine Pflegetagegeld-Versicherung zahlst du im Durchschnitt 50 bis 90 Euro pro Monat.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Fällt eine Pflegebedürftigkeit an, kann die Versicherung in monatlichen Beträgen ausgezahlt werden. Die Höhe berechnet sich dabei jeweils nach der individuellen Pflegebedürftigkeit und dem Hilfsumfang, der nötig ist.
Meistens erfolgt allerdings bei Pflegegrad I und II noch keine umfassende Auszahlung. Ein großer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass der Betrag, der monatlich zu leisten ist, vor Vertragsabschluss festgelegt wird. Das bedeutet, dass du keine Angst vor der Erhöhung der Beiträge haben musst.
Allerdings sind die Beiträge aus diesem Grund von Anfang an recht hoch angesetzt. Zusätzlich kannst du bei einigen Anbietern auch im Vorhinein festlegen, ab welchem Pflegegrad welche Summe gezahlt wird.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen großen Teil der Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung geleistet werden. Teilweise übernimmt sie auch die gesamten Restkosten.
Ein Nachteil ist, dass bei dieser Art der Versicherung die Kosten oftmals stark gekürzt werden, wenn du dich privat von Verwandten pflegen lässt. Pauschal zahlt die Versicherung aber das, was deinem Pflegegrad angemessen ist.
Bei der zweiten Variante der Pflegekostenversicherung musst du alle erbrachten Leistungen nachweisen. Das bedeutet, dass du das Geld nicht beliebig einsetzen kannst, sondern es nur dafür da ist, den Betrag zu übernehmen, der nicht von der gesetzlichen Versicherung erbracht wird. Auch gibt es meistens eine Höchstgrenze für die Zahlungen.
Pflege-Bahr
Seit dem ersten Januar 2013 existiert der sogenannte Pflege-Bahr. Der Pflege-Bahr umfasst die staatliche Förderung einer privaten Pflegevorsorge. Die Förderung soll Menschen unterstützen, die privat für ihre Pflegebedürftigkeit vorsorgen wollen.
Die Förderung beträgt 60 Euro im Jahr, wenn der Anbieter der Pflegezusatzversicherung bestimmte Bedingungen erfüllt. Einige Bedingungen haben wir hier aufgelistet:
Bedingungen für die Pflege-Bahr-Förderung
- Es muss sich bei der Versicherung um ein Pflege-Tagegeld oder um ein Pflege-Monatsgeld handeln. Das bedeutet, dass die Versicherung für jeden anfallenden Pflegetag einen festen Betrag zahlt.
- Wird ein Vertrag mit einer Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, darf der Gesundheitszustand des Antragsstellers nicht ins Gewicht fallen. Leistungsausschlüsse sind unzulässig und auch Risikozuschläge gehören nicht ins Programm.
- Die Höhe der Prämien darf ausschließlich vom Alter des Versicherungsnehmers abhängen und muss sich auf die Konditionen des Versicherungsunternehmens beziehen.
- Es müssen Unterschiede für die Förderung der verschiedenen Pflegegrade vorliegen.
- Der Beitrag muss mindestens 120 Euro im Jahr betragen und darf die Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten.
Pflegezusatzversicherung abschließen
Bevor du eine Pflegezusatzversicherung abschließt, solltest du dich gut informieren. Vergleiche verschiedene Anbieter und achte genau auf die jeweiligen Optionen und Leistungen.
Auch solltest du dir gut überlegen, ob du die Kosten über eine lange Zeit tragen kannst und ob nicht doch ein privates Sparkonto sinnvoller für dich ist. Wir haben die wichtigsten Tipps für dich zusammengestellt.
Wie du auch im Alter mental fit bleibst und dich weiterbilden kannst, erfährst du hier.
Versichere dich zum richtigen Zeitpunkt
Vor dem 50. Lebensjahr macht es meistens noch keinen Sinn, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Bis zu diesem Alter ist die finanzielle Bedürftigkeit noch zu ungeklärt und zu viele Dinge können noch passieren.
Du solltest allerdings beachten, dass die Beiträge höher werden, je älter du wirst. Auch bei bestehenden Verträgen, die meistens lebenslang andauern, können die Beiträge immer noch ansteigen. Ein zu früher Abschluss sorgt allerdings dafür, dass du jahrelang Beiträge umsonst zahlst, ohne etwas von der Versicherung als Gegenleistung zu erhalten.
Alles zum Thema Sterbegeldversicherung erfährst du hier.
Vergleiche verschiedene Anbieter
Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig über die verschiedenen Anbieter der Pflegezusatzversicherung informierst. Nur so kannst du die passende Versicherung für dich finden. Die Preise variieren teilweise stark.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn du mehrere Anbieter miteinander vergleichst und nicht den erstbesten nimmst. Außerdem solltest du dir immer die Bedingungen der Versicherung anschauen, da nur bestimmte Faktoren dazu beitragen, dass die Versicherung staatlich gefördert wird.
Erstelle dir einen Finanzierungsplan
Bevor du eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, solltest du dir der Finanzierung bewusst sein. Falls du nämlich aus irgendeinem Grund die Versicherung nicht mehr zahlen kannst, ist das Geld weg und du bekommst es nicht zurück.
Auch wenn du im Alter gar keine Pflege benötigst, erhältst du keine Auszahlung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dir einen Überblick zu deinen Finanzen zu verschaffen. Informiere dich, wie hoch dein Rentenanspruch ist und welche Versicherungen du bisher abgeschlossen hast.
Sei dir immer darüber bewusst, dass die Kosten jederzeit ansteigen und erhöht werden können, wenn keine feste Summe vertraglich festgelegt ist.
Tipps, wie du nachhaltig Geld anlegst, findest du hier.
Überlege dir Alternativen
Statt eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, kannst du auch privat vorsorgen und Geld beiseitelegen. Der Vorteil ist ganz klar, dass du das Geld nicht verlierst, solltest du keine Pflege benötigen. Andererseits kann es auch sein, dass das angesparte Geld nicht für deine Pflege im Alter reicht. Das sollte dir bewusst sein.
Dazu ist es wichtig zu wissen, dass nur etwa ein Viertel aller Pflegebedürftigen tatsächlich in einem Heim untergebracht werden muss. Die meisten werden zu Hause versorgt und benötigen keinen allzu hohen Zuschuss.
Um privat vorzusorgen, lohnt es sich, über einen ETF-Sparplan nachzudenken. Alles, was du über den ETF-Sparplan wissen solltest, erfährst du hier.
Informiere dich, ab wann die Versicherung zahlt
Wichtig ist es, dass deine Zusatzversicherung sowohl bei stationärer als auch bei häuslicher Pflege zahlt. Auch über die Pflegegrade solltest du dich vorher informieren und herausfinden, ab welchem Pflegegrad deine Versicherung greift.
Am besten ist es, wenn bei allen fünf Pflegegraden gezahlt wird und nicht nur dann, wenn eine starke Pflegebedürftigkeit vorliegt. Informiere dich daher genau über die jeweiligen Bedingungen.
Verzichte auf Wartezeiten
Achte darauf, dass dein Vertrag keine Wartezeiten beinhaltet. Das ist sehr wichtig. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht, wenn du schon in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrages pflegebedürftig wirst.
Daneben solltest du der Versicherung allerdings auch keine Krankheiten oder Beschwerden verschweigen. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung den Vertrag kündigt und du auf den Kosten sitzenbleibst.
Achte auf Beitragspausen
Geht es dir finanziell schlecht, bist du arbeitslos oder kannst aus einem anderen Grund deine Versicherung nicht länger zahlen, ist es gut, wenn du die Beiträge pausieren kannst.
Dabei solltest du zusätzlich darauf achten, dass du die Beiträge nicht später nachzahlen musst. Wichtig zu wissen ist auch, ob du trotzdem versichert bist, wenn du die Beiträge pausierst.