Fernstudium steuerlich absetzen: 10 Tipps zum Sparen
Ein Fernstudium kostet viel Geld. Einen Teil der Ausgaben kannst du immerhin über die Steuererklärung zurückholen. Wir erklären dir, wie du dein Fernstudium von der Steuer absetzen kannst und worauf du achten musst, um möglichst viel Geld zu sparen.
Die Studiengebühren können je nach Fernhochschule gut und gerne 10.000 Euro und mehr betragen. Oft kommen noch weitere Kosten hinzu, beispielsweise für Fachliteratur und für die Anfahrt. Das Gute: du kannst dein Fernstudium steuerlich absetzen. Wie das geht, erfährst du hier.
Fernstudium steuerlich absetzen: Eine Frage der Ausbildung
Der Staat beteiligt sich an vielen Kosten, die während der beruflichen Ausbildung entstehen. Vermittelt ein Fernstudium konkretes Berufswissen, lässt es sich ebenso von der Steuer absetzen.
Ein Hobbylehrgang, den du zu deiner Freizeitgestaltung belegt, wird steuerlich hingegen nicht berücksichtigt. Ein betriebswirtschaftliches Fernstudium hat entsprechend gute Chancen, ein Zeichenkurs in der Regel weniger.
Ist das Fernstudium staatlich anerkannt oder wurde es durch eine Kommission wie FIBAA, ZEvA oder die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zertifiziert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du die Kosten für die Weiterbildung steuerlich geltend machen kannst. Frage den Anbieter, wenn du dir unsicher bist.
Wie du dein Studium steuerlich absetzen kannst, hängt in erster Linie von der Art deiner Ausbildung ab. Entscheidend ist, ob du bereits eine Ausbildung beziehungsweise ein Erststudium abgeschlossen hast oder ob du noch ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss bist.
Wenn du das Fernstudium als Zweitausbildung absolvierst, kannst du die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Handelt es sich bei dem Fernstudium um deine erste Ausbildung, fallen die Ausgaben steuerlich hingegen unter Sonderkosten. Was es zu beachten gibt, erfährst du jetzt.
Fernstudium als Erststudium: Sonderausgaben steuerlich absetzen
Wenn das Fernstudium deine Erstausbildung ist, kannst du Kosten in Höhe von maximal 6.000 Euro pro Studienjahr absetzen. Darüber hinaus anfallende Beträge bleiben unberücksichtigt. Wer direkt nach dem Abitur einen Bachelor-Studiengang belegt, kann die während des Studiums entstandenen Kosten demnach als Sonderausgaben geltend machen.
Dabei gibt es zwei Dinge zu beachten. Die Studienkosten fallen nur dann unter Sonderausgaben, wenn die Weiterbildung nicht betrieblich veranlasst oder sie nicht direkt mit deiner Arbeit verknüpft ist. Ist dein Fernstudium mit deinem Arbeitgeber abgesprochen oder ist es gar ein berufsbegleitendes Studium, dann musst du die Kosten als Werbungskosten absetzen.
Wichtig auch: Anders als etwa Werbungskosten können Sonderausgaben bei einem negativen Einkommen nicht ins nächste Jahr verschoben werden können, um sie erst dann steuerlich abzusetzen. Dies kann entscheidend sein, wenn dein Jahreseinkommen unter dem derzeitigen Freibetrag von 8.820 Euro liegt, bis zu dem du keine Steuern zahlen musst.
Ein Studium lässt sich nämlich nur steuerlich absetzen, wenn du auch steuerpflichtig bist. Bist du davon betroffen, kann es dennoch sinnvoll sein, die Ausgaben zu protokollieren – auch wenn Kosten über 6.000 Euro anfallen.
Der Grund: Die Unterscheidung nach Vorbildung wurde vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig eingestuft. Bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung, können auch diese Kosten als Werbungskosten nachträglich abgesetzt werden.
Fernstudium als Zweitausbildung: Werbungskosten steuerlich absetzen
Handelt es sich bei dem Fernstudium um deine zweite Ausbildung, dann können die Studienkosten als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Darunter fallen Master-Studiengänge, die auf ein Bachelor-Studium aufbauen oder ein Fernstudium im Anschluss an eine Berufsausbildung. Auch ein duales Studium kann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Es muss sich jedoch nicht zwingend um eine Zweitausbildung handeln. Es genügt in vielen Fällen bereits, wenn dein Arbeitgeber schriftlich nachweist, dass das Studium für die Ausübung deines Berufs wichtig ist.
Unterstützt er dich bei deiner Weiterbildung, hast du gute Chancen, das Studium als Werbungskosten und damit komplett von der Steuer absetzen zu können. Werbungskosten sind im Gegensatz zu Sonderausgaben nicht auf 6.000 Euro gedeckelt. Da bei einem Fernstudium allein durch die Studiengebühren oft bereits höhere Beträge anfallen, kannst du auf diese Weise bares Geld sparen.
Ein weiterer Vorteil: Du kannst einen Verlustvortrag machen. Wenn du keine Steuern zahlen musst, weil dein Jahreseinkommen unter 8.820 Euro liegt, kannst du die Studienkosten dennoch dem Finanzamt mitteilen. Die Kosten werden dann gesammelt verrechnet, sobald du das erste Mal Steuern bezahlen musst. Du bekommst die Kosten dann als Steuerrückzahlung erstattet.
Mehr Tipps zum Geld sparen findest du hier.
Diese Kosten im Fernstudium kannst du von der Steuer absetzen
Doch welche Kosten können steuerlich überhaupt abgesetzt werden? Allgemein können alle Kosten abgesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Fernstudium stehen.
Hierunter fallen Studiengebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel, aber auch die Fahrkosten, wenn du für Prüfungen oder Präsenzveranstaltungen zur Fernhochschule anreisen musst. Im Detail können die folgenden Kosten steuermindernd sein.
Studiengebühren und Semesterbeiträge
Du kannst Studiengebühren steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Semesterbeiträge, die vielfach von Hochschulen als pauschale Pflichtabgaben für Leistungen wie Sozialberatung oder ein Nahverkehrsticket verlangt werden.
Prüfungsgebühren und Seminargebühren steuerlich absetzen
Musst du Prüfungsgebühren bezahlen oder willst du ein kostenpflichtiges Seminar besuchen, dann kannst du die anfallenden Kosten in deiner Steuererklärung angeben. Aufwendungen können dabei nicht nur für Veranstaltungen der Hochschule geltend gemacht werden. Möglich sind etwa auch Tutorien externer Anbieter.
Fachliteratur
Bücher, die du für das Studium anschaffst, kannst du mit Belegen komplett von der Steuer absetzen. Ohne Belege zahlt dir das Finanzamt pauschal 110 Euro pro Jahr für den Erwerb von Fachliteratur.
Arbeits- und Lernmittel
Kosten für Büromaterialen wie Schreibmaterial oder Ordner lassen sich steuerlich absetzen. Wenn du Aufgaben per Post zurücksenden musst, kannst du dir zudem auch die Portokosten erstatten lassen.
Auch hier gilt: Mit Belegen kannst du die kompletten Kosten absetzen, ansonsten erstattet dir das Finanzamt einen Pauschalbetrag in Höhe von 80 Euro.
Kosten für Computer und andere technische Geräte
Ferner kannst du technische Geräte, die du ausschließlich für ein Studium angeschafft hast, in der Steuerklärung angeben. Das können etwa Computer, Drucker, Tablet, Lernsoftware oder auch ein Taschenrechner sein.
Bei teuren Anschaffungen musst du die Kosten über einen längeren Zeitraum abschreiben. Kostet ein Gerät mehr als 410 Euro netto, musst du den Gesamtbetrag teilen und diesen auf mehrere Jahre verteilen.
Fahrtkosten und Reisekosten
Alle Fahrten zur Hochschule kannst du steuerlich absetzen. Musst du beispielsweise für Präsenzveranstaltungen oder Prüfungen zur Hochschule, kannst du pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen. Auch Bahntickets oder ähnliches können hier als Beleg verwendet werden.
Auch wenn sich die Präsenzzeiten in einem Fernstudium vielfach nur auf einen kurzen Zeitraum während der Prüfungszeiten beschränken, kann es lohnenswert sein, die Kosten hierfür anzugeben.
Denn gerade bei weiter entfernten Hochschulen können zusätzlich noch Kosten für Übernachtung und Verpflegung hinzukommen. Übernachtungen kannst du voll von der Steuer absetzen, für die Verpflegung gibt es pauschale Sätze: sechs Euro gibt es von 8 bis 14 Stunden Abwesenheit, ab 14 Stunden werden 14 Euro und für einen ganzen Tag 24 Euro gezahlt.
Kosten für Telefon und Internet
Pauschal zahlt das Finanzamt 20 Euro für Telefon und Internet.
Zinsen für den Studienkredit absetzen
Hast du für die Finanzierung deines Studiums ein Bildungsdarlehen oder einen Studienkredit aufgenommen, kannst du die Schuldzinsen steuerlich geltend machen, nicht aber die Tilgungsraten.
Oft übernimmt auch der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung. Falls du nach dem Abschluss das Unternehmen verlässt und den gewährten Bildungskredit zurückzahlen musst, kannst du diese Schulden nicht steuerlich geltend machen.
Bewerbungskosten
Sieht deine Studium Praktika vor, für die du dich bewerben musst, dann kannst du die Bewerbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Pro klassische Bewerbungsmappe werden dir 8,50 Euro zurückerstattet, für jede Online-Bewerbung gibt es 2,50 Euro. Auch die Anreise kannst du steuerlich abrechnen, etwa mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.
Häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du in Höhe von bis zu 1.250 Euro absetzen. Das Arbeitszimmer muss vorwiegend dem Studium dienen – eine Arbeitsecke im Schlafzimmer reicht in der Regel nicht aus.
Zudem muss es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sein, weswegen du diese Kosten bei einem berufsbegleitenden Studium im Normalfall nicht steuerlich geltend machen. Denn dein Mittelpunkt ist in diesem Fall dein Unternehmen und nicht dein Arbeitszimmer.
Belege sammeln und Fristen beachten hilft
Wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten, um die Kosten für ein Fernstudium steuerlich abzusetzen. Ob bei Studiengebühren, Arbeitsmitteln, Literatur oder der Anreise – wenn du hier gewissenhaft vorgehst, kannst du bares Geld sparen.
Sammele dabei unbedingt Belege und Nachweise. Je genauer du hier vorgehst, desto besser. Hast du Fachliteratur oder einen neuen Computer fürs Studium gekauft, füge die jeweiligen Rechnungen der Steuererklärung bei.
Zwar gibt es oft auch eine pauschale Erstattung. Wenn du jedoch den genauen Betrag belegen kannst, werden allerdings die gesamten Kosten steuerlich berücksichtigt.
Gerade bei Fachliteratur und Arbeitsmitteln kannst du so einiges mehr sparen, weil hier schnell Kosten von 60 Euro und mehr pro Buch anfallen können. Die Pauschale für Fachliteratur beträgt demgegenüber nur 110 Euro. Benötigst du mehr als zwei teure Bücher im Jahr, kann eine genaue Aufschlüsselung sinnvoll sein.
Achte unbedingt auf die Fristen. In der Regel hast du vier Jahre Zeit, um eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abzugeben. Willst du zum Beispiel Kosten aus dem Jahre 2021 absetzen, kannst du dies nach der derzeitigen Rechtsprechung bis zum 31.12.2025.
Beachte dabei auch den Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben, um nachher nicht unnötig Zeit für die Steuererklärung aufzuwenden – denn Sonderausgaben lassen sich nur in Höhe von maximal 6.000 Euro steuerlich absetzen. Darüber anfallende Beträge werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
Ist dein Einkommen gar unter der Freigrenze, musst du zwar keine Steuern zahlen, kannst allerdings auch keine Kosten absetzen. Wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, wäre eine Steuererklärung in diesem Fall verschwendete Zeit.
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