Elternzeit beantragen: 16 wichtige Infos für die ersten Schritte
Wer Vater oder Mutter wird, kann mit der Elternzeit die Arbeit vorübergehend unterbrechen, um sich um das Kind zu kümmern. In den letzten Jahren ist die Elternzeit deutlich flexibler geworden, allerdings gibt es vieles zu beachten. Wir beantworten die 16 wichtigsten Fragen rund um das Thema Elternzeit.
Die Elternzeit ist ein wichtiges Recht für alle werdenden Eltern. Die finanzielle und rechtliche Unterstützung ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen und Fristen geknüpft, die Bezugsberechtigte im Blick haben sollten.
Die wichtigsten Fakten zur Elternzeit
Im Folgenden findest du die wichtigsten Fragen zur Elternzeit verständlich und kurz beantwortet.
Wie lange die Elternzeit dauert
Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes dauern, also insgesamt bis zu 36 Monate. Diese Zeit kann ein Elternteil alleine nehmen oder beide können sie frei aufteilen.
Seit 2015 ist die Elternzeit noch deutlich flexibler geworden: Bis zu 24 Monate der Elternzeit könnt ihr nun auch nach dem dritten Geburtstag eures Kindes nehmen.
Und so funktioniert das: In den ersten drei Lebensjahren des Kindes müsst ihr mindestens zwölf Monate der Elternzeit "verbrauchen". Die übrige Zeit könnt ihr dann bei Bedarf bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen.
Was Elternzeit für dich bedeutet
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und lebt anschließend wieder auf. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss dich in dieser Zeit freistellen und anschließend wieder zu den im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen einstellen.
Lohn gibt es allerdings in dieser Zeit nicht vom Arbeitgeber, die Finanzierung muss also anders funktionieren. Einen Teil können Väter und Mütter über das Elterngeld finanzieren.
Wer sie annehmen kann
Elternzeit können Angestellte unter folgenden Umständen in Anspruch nehmen:
- Du versorgst dein leibliches Kind.
- Du versorgst das Kind deines Lebenspartners oder deiner Lebenspartnerin.
- Du versorgst ein Pflegekind in Vollzeitpflege.
- Du versorgst ein Adoptivkind. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- Du versorgst ein Kind, für das du als Vater eine Vaterschaftsfeststellung oder -anerkennung beantragt hast. Das recht gilt auch, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde.
- Du versorgst dein Enkelkind, weil ein Elternteil des Kindes unter 18 Jahre alt ist oder sich noch in einer Ausbildung befindet, die er oder sie vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. In einem solchen Fall ist es Voraussetzung, dass die Eltern des Kindes selbst keine Elternzeit nehmen.
- Du versorgst ein eng verwandtes Kind, zum Beispiel deinen Bruder oder deine Schwester, deinen Enkel oder Urenkel, deine Nichte oder deinen Neffen. Dies ist dann möglich, wenn die Eltern es nicht versorgen können. In einem solchen Fall müssen besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel eine schwere Erkrankung, eine starke Behinderung oder der Tod der Eltern.
Antrag auf Elternzeit: die Voraussetzungen
Um einen Antrag auf Elternzeit zu stellen, müssen einige Bedingungen vorliegen:
- Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland.
- Du lebst mit dem Kind zusammen im Haushalt.
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
- Du bist in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. (Selbstständige haben kein Anrecht auf Elternzeit.)
- Du arbeitest in der Elternzeit gar nicht oder nur maximal 30 Stunden pro Woche.
Was Elterngeld bedeutet
Um die Einkommensausfälle wenigstens zum Teil auszugleichen, kannst du Bundeselterngeld beantragen. Es ist einkommensabhängig und steht dir für zwölf Monate zu, während du in Elternzeit bist.
Nehmen beide Partner Elternzeit, erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld auf 14 Monate. Wie die Elterngeldmonate zwischen den Eltern aufgeteilt werden, entscheiden sie selbst.
Wenn du nach der Elternzeit deine Arbeit in Teilzeit beginnen möchtest, kannst du die Bezugsdauer des Elterngeldes mit dem ElterngeldPlus verlängern, indem Elterngeldmonate aufgeteilt werden.
Erfahre hier mehr über den Minijob.
Wann du die Auszeit beantragen solltest
Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Für Mütter im Mutterschutz bedeutet das: Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss der Elternzeitantrag beim Arbeitgeber vorliegen.
Wollen Väter direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, orientieren sie sich am errechneten Geburtstermin. In vielen Fällen lässt sich die Elternzeit dann noch flexibel anpassen, wenn der tatsächliche Geburtstag feststeht. Sprich darüber vorher mit deinem Arbeitgeber.
Wichtig: Für Elternzeitmonate, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden, liegt der Termin zur Antragstellung früher: Du musst deinen Antrag in diesem Fall 13 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit abgeben.
In dringenden Fällen kann es verkürzte Fristen geben. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn ein Kind vorzeitig als Frühgeburt zur Welt kommt. Stelle in diesem Fall deinen Antrag einfach so schnell wie möglich.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Dieses beginnt mit der Antragstellung auf Elternzeit, frühestens aber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Eine zu frühe Einreichung des Antrags lohnt sich also nicht und kann im schlechtesten Fall Nachteile mit sich bringen, weil dann möglicherweise der Kündigungsschutz noch nicht greift. Stelle deshalb den Antrag möglichst pünktlich sieben beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Einige Ausnahmen vom Kündigungsverbot gibt es jedoch. Der Arbeitgeber kann auch in der Elternzeit eine Kündigung aussprechen, wenn:
- der Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillgelegt werden,
- der Arbeitnehmer schwere Straftaten vollbracht hat,
- der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat,
- die Existenz des Betriebes durch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gefährdet wäre.
In all diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Ausnahme von der Kündigung vor der für den Arbeitsschutz zuständigen Stelle genehmigen lassen.
Kann ich danach auf meinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren?
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich nach dem Ende der Elternzeit wieder zu beschäftigen, und zwar in der gleichen Beschäftigungs- und Lohngruppe wie vorher. Auch die Wochenarbeitszeit darf sich nicht verändern, es sei denn auf Antrag des Arbeitsnehmers. Negative Veränderungen in der Bezahlung darf es also nicht geben.
Das bedeutet aber längst nicht, dass du genau deinen früheren Arbeitsplatz zurückbekommst. Du könntest in einer anderen Abteilung eingesetzt werden und andere Aufgaben gekommen.
Selbst der Einsatzort kann sich ändern. Solange der neue Arbeitsplatz mit dem alten vergleichbar ist, hast du darauf wenig Einfluss. Sehr häufig ist es jedoch auch möglich, am alten Arbeitsplatz wieder eingesetzt zu werden.
Welchen Einfluss die Elternzeit auf deinen Urlaubsanspruch hat
Während der Elternzeit verringert sich üblicherweise dein Urlaubsanspruch: Für jeden Monat Elternzeit reduziert er sich um ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Allerdings muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären, dass diese Kürzung stattfinden wird. Hat er diese Erklärung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gestellt, dann bleibt der volle Urlaubsanspruch erhalten.
Wenn du nur einen Teil eines Monats in Elternzeit bist, verringert sich der Urlaubsanspruch für diesen Monat nicht. Wenn du noch Resturlaub hast, verfällt dieser nicht. Diese Regelung ist unabhängig von den üblichen Regelungen für Resturlaub bei deinem Arbeitgeber.
Du kannst den Resturlaub, der dir zu Beginn deiner Elternzeit zusteht, also nach Rückkehr zum Arbeitgeber noch nehmen. Sollte dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit enden, bekommst du den Resturlaub ausbezahlt.
Keine Verlängerung durch Krankheit
Wenn du krank wirst, hat dies keine Auswirkungen auf die Dauer der Elternzeit. Höchstens bei schweren und lange andauernden Erkrankungen kann es hier Ausnahmen geben.
Wer in der Elternzeit deine Krankenversicherung zahlt
Ob und wie deine Beiträge für die Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der Art deiner Versicherung ab:
Bist du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, bekommst du in der Elternzeit eine Beitragsbefreiung. Du musst in dieser Zeit also keine Beiträge bezahlen, solange du nicht arbeitest und keine beitragspflichtigen Einkünfte beziehst.
Bist du in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, sieht sie Sache anders aus: Hier musst du üblicherweise die Beiträge auch in der Elternzeit weiterhin bezahlen. Durch das gesunkene Einkommen können diese aber deutlich günstiger werden.
Bist du verheiratet und dein Ehepartner/deine Ehepartnerin ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kannst du eine Familienversicherung beantragen, für die keine weiteren Kosten anfallen. Informiere dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, welche Möglichkeiten es für dich gibt und wie hoch die Kosten während der Elternzeit sein werden.
Bist du privat versichert, musst du während der Elternzeit üblicherweise deine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen. Allerdings bieten manche Versicherungen Tarife an, in denen man beitragsfreie Zeiten von sechs bis zwölf Monaten beantragen kann. Setze dich frühzeitig mit deiner Versicherung in Verbindung, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Kann ich während der Elternzeit trotzdem arbeiten?
Du musst in der Elternzeit nicht vollständig aus dem Arbeitsleben aussteigen. Du kannst auch eine Elternteilzeit beantragen und bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Nach Ende der Elternteilzeit gilt dann wieder die vorherige Wochenarbeitszeit. Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du jedoch nicht, dies ist nicht in jedem Beruf möglich. Generell gilt: Je größer deine Firma ist, umso höher sind die Chancen, dass es eine flexible Lösung für dich gibt.
Du kannst dich in deiner Firma auch für gelegentliche Aushilfs- und Vertretungsarbeiten zur Verfügung stellen. Auf diese Weise verlierst du den Kontakt zu deinen Kollegen und Kunden nicht vollständig und kannst am Ende der Elternzeit leichter wieder in deine Arbeit einsteigen.
Übrigens: Du kannst während der Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein, solange deine Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt.
Das ist vor allem dann interessant, wenn du die Zeit nutzen willst, um dich beruflich neu zu orientieren. Um während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder in Selbstständigkeit tätig sein zu können, musst du vier Wochen im Voraus einen Antrag bei deinem aktuellen Arbeitgeber stellen.
Dieser kann den Antrag allerdings nur mit guten Gründen ablehnen, zum Beispiel dann, wenn er selbst eine Teilzeitstelle für die gleiche Position anbietet und dringend Unterstützung braucht.
Elternzeit für Fortbildungen nutzen
Die Elternzeit zur Weiterbildung zu nutzen, ist eine gute Idee. Du kannst zum Beispiel an firmeninternen Fortbildungen teilnehmen oder deine beruflichen Fähigkeiten in Volkshochschulkursen vertiefen. Auch ein Fernstudium ist in der Elternzeit möglich.
Die laufende Elternzeit verlängern
Wenn du noch nicht die volle Elternzeit ausgeschöpft hast, kannst du einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ist dein Kind noch nicht drei Jahre alt, beantragst du die Verlängerung einfach rechtzeitig, 13 Wochen im Voraus.
Wenn du Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes nimmst, hast du dich im Vorfeld festgelegt, wann du in den kommenden zwei Jahren Elternzeit nehmen willst.
Wenn du jetzt eine Verlängerung planst, muss dein Arbeitgeber zustimmen. In wichtigen Fällen kannst du eine Verlängerung auch gegen den Willen deines Arbeitgebers erwirken.
Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn geplant war, dass der andere Elternteil nach dir Elternzeit nimmt und dies aus einem wichtigen Grund heraus nun doch nicht möglich ist.
Die laufende Elternzeit vorzeitig abbrechen
Wenn du deine Elternzeit verkürzen, also vorzeitig beenden möchtest, musst du deinen Arbeitgeber um Zustimmung bitten. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Bedingungen:
- Eine Frau, die während der Elternzeit noch einmal schwanger wird, kann die Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz zu gehen. Informiere in einem solchen Fall deinen Arbeitgeber, seine Zustimmung brauchst du allerdings nicht.
Auch als Vater kannst du ein vorzeitiges Ende der Elternzeit beantragen, wenn ihr während deiner Elternzeit ein weiteres Kind bekommt. In diesem Fall ist die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Er kann den Antrag aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen und auch nur innerhalb von vier Wochen ablehnen.
- Schwere Härtefälle können ebenfalls ein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn deine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist oder wenn ein Elternteil oder ein Kind von einer schweren Krankheit oder einer Behinderung betroffen oder sogar verstorben ist.
Auch in diesem Fall kann der Arbeitgeber den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und auch hier nur innerhalb von vier Wochen.
Die Elternzeit zum Reisen nutzen
Wie du deine Elternzeit nutzt, bleibt ganz dir überlassen. Vielleicht wollt ihr einfach nur mehr Zeit gemeinsam verbringen oder euer Kind zu Hause bestmöglich versorgen können. Viele Familien nutzen die Elternzeit aber auch zum Reisen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Nutze die Zeit so, wie es für dich und deine Familie am besten ist.
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