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Betriebsrat: Rechte, 4 Aufgaben & 5 Tipps

Fachredakteurin
Aktualisiert:

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein. Wir erklären dir, was ein Betriebsrat ist und welche Aufgaben dazu gehören. Zudem verraten wir dir, wie du ihn gründen kannst und haben Tipps zur Betriebsratsarbeit.

Für Angestellte ist es ein großer Vorteil, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist. Seine Mitglieder machen sich für die Rechte und Ansprüche der Beschäftigten stark und sorgen dafür, dass die Arbeitsplätze sicherer sind. 

Wissenswertes zum Thema Betriebsrat

Wissenswertes zum Thema Betriebsrat

Fast jeder zweite Beschäftigte arbeitet in einem Unternehmen, in dem es einen Betriebsrat gibt. Wir erklären dir, was ein Betriebsrat ist und welche Rechte und Pflichten dazu im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind.

Was ein Betriebsrat ist

Ein Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung, die sich um die Interessen der Belegschaft kümmert und zwischen den Beschäftigten und der Geschäftsleitung in einem Unternehmen vermittelt.

Vor allem in größeren Unternehmen ist ein Betriebsrat üblich, doch auch in kleinen Betrieben kann er gegründet werden.

Damit die Geschäftsleitung nicht mit jedem einzelnen Beschäftigten wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Entlohnung oder Fortbildungen aushandeln muss, werden in Abstimmung mit dem Betriebsrat allgemeingültige Vereinbarungen getroffen.

Da der Betriebsrat von der Belegschaft gewählt wird, genießt er ein hohes Vertrauen. Aus diesem Grund werden gemeinsam beschlossene Vereinbarungen von den Beschäftigten in der Regel akzeptiert, was Probleme verhindert und die Arbeitszufriedenheit erhöht.

Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Belegschaft. Er sorgt dafür, dass die Beschäftigten ein Mitspracherecht an Unternehmensentscheidungen haben und rechtzeitig über anstehende Veränderungen informiert werden. Auch bei individuellen Problemen ist er die erste Anlaufstelle, zum Beispiel im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung.

Diese Rechte hat der Betriebsrat

Diese Rechte hat der Betriebsrat

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, steht ihm eine Reihe an Beteiligungsrechten zur Verfügung. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Informationsrechte

Das Unternehmen muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über alle Angelegenheiten informieren, die Arbeitnehmerinteressen berühren. So soll dem Betriebsrat ermöglicht werden, seinen Aufgaben vollumfassend nachkommen zu können.

Auf Verlangen des Betriebsrats muss die Geschäftsleitung zudem alle erforderlichen Unterlagen sowie sachkundige Beschäftigte als Auskunftspersonen zur Verfügung stellen, falls dies zur Ausübung der Betriebsratsarbeit nötig ist.

Wichtig ist das Informationsrecht zum Beispiel bei personellen Einzelmaßnahmen wie der Versetzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters.

Insbesondere aber bei grundlegenden Betriebsänderungen wie beispielsweise der Stilllegung oder Verlegung des Betriebs ist die Geschäftsleitung verpflichtet, den Betriebsrat bereits in der Planungsphase über die anstehenden Änderungen zu informieren.

Mitwirkungsrechte

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören. Dieses Anhörungsrecht regelt, dass die Gründe für eine geplante Kündigung mitgeteilt werden müssen. Hat der Betriebsrat Bedenken, weil zum Beispiel der Sozialplan nicht eingehalten wurde, kann er seine Zustimmung verweigern.

Ohne Anhörung des Betriebsrats ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Bei wichtigen betrieblichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht. Stehen Maßnahmen an, die große Veränderungen für die Belegschaft mit sich bringen, muss er bereits in die Planungen miteinbezogen werden.

Dies ist zum Beispiel bei Investitionsentscheidungen oder Betriebsänderungen der Fall.

Der Betriebsrat hat außerdem Vorschlagsrechte. Diese ermöglichen es ihm, einen selbst entworfenen Vorschlag beispielsweise bezüglich der Einführung einer Personalplanung oder der Eingliederung älterer, ausländischer und schwerbehinderter Beschäftigter vorzulegen.

Der Vorschlag ist für das Unternehmen jedoch nicht zwingend.

Hier findest du Wissenswertes und Tipps zur gesetzlichen Kündigungsfrist.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, bedürfen grundsätzlich seiner Zustimmung.

Dies ist zum Beispiel in vielen sozialen Fragen der Fall. Können sich der oder die Arbeitgebende und der Betriebsrat nicht einigen, muss die Einigungsstelle über die Angelegenheit entscheiden.

In diesen Punkten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte:

  • Arbeitszeitregelungen
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Urlaubsansprüche (wie Anzahl der Urlaubstage, Sonderurlaub, Bildungsurlaub)
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Leistungsbezogene Entgelte
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Änderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
  • Inhalt von Personalfragebögen
  • Richtlinien zur personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen

Das Zustimmungsverweigerungsrecht ist eine abgeschwächte Form der Mitbestimmungsrechte. Personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung von Beschäftigten kann der Betriebsrat verhindern, indem er seine Zustimmung verweigert.

In diesem Fall muss das Arbeitsgericht die Angelegenheit klären.

In allen Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte hat, besteht ein Initiativrecht. Demnach kann der Betriebsrat von sich aus tätig werden und den Anstoß zu einer Einigung oder Neuregelung gewisser Fragen im Betrieb geben, zum Beispiel die Aufstellung eines Sozialplans.

Der oder die Arbeitgebende ist hier verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.

Rechte der einzelnen Betriebsratsmitglieder

Rechte der einzelnen Betriebsratsmitglieder

Damit die Betriebsratsmitglieder ihren Aufgaben ungehindert nachkommen können, beinhaltet das Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Rechte für die einzelnen Betriebsratsmitglieder.

Die zwei wichtigsten Rechte stellen wir dir hier vor.

Zur Ausübung ihrer Funktion haben Betriebsratsmitglieder ein Recht auf Freistellung von ihren beruflichen Verpflichtungen. Diese Freistellung darf keine negativen Auswirkungen auf die Vergütung haben.

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten müssen einzelne Betriebsratsmitglieder vollständig von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt werden.

Das Recht auf Kündigungsschutz sieht vor, dass Betriebsratsmitgliedern nicht ordentlich gekündigt werden darf. Dieser Sonderkündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgeschrieben.

Er beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem sich Beschäftigte zur Betriebsratswahl zur Verfügung stellen und endet erst ein Jahr nach der Amtsniederlegung.

Betriebsrat-Pflichten

Welche Pflichten du als Betriebsratsmitglied erfüllen musst, schreibt zum Teil das Betriebsverfassungsgesetz vor. Andere ergeben sich aus der Aufgabenstellung des Betriebsrats.

Diese Pflichten hat der Betriebsrat:

  • Verschwiegenheitspflicht, zum Beispiel bei Personalangelegenheiten, Betriebsgeheimnissen oder Wirtschaftsausschuss
  • Fortbildungspflicht, um sich bestmöglich für die Interessen der Belegschaft einsetzen zu können
  • Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen
  • Teilnahme an Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber
  • Wahren des Betriebsfriedens
  • Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
  • Verbot von parteipolitischen Betätigungen im Betrieb

Betriebsrat gründen

Betriebsrat gründen

Während die meisten großen Unternehmen einen Betriebsrat haben, ist er vor allem in Betrieben mit bis zu fünfzig Beschäftigten noch die absolute Ausnahme.

Nicht selten wird ein Betriebsrat aus einer aktuellen Krisensituation heraus gegründet. Häufen sich die Beschwerden der Belegschaft über die Arbeitsbedingungen oder gibt es größere Konflikte im Unternehmen, hilft er dabei, die Arbeitnehmerinteressen besser durchzusetzen.

Hier erfährst du, ab wann du einen Betriebsrat gründen kannst und wie der Ablauf ist.

Ab wann du einen Betriebsrat gründen kannst

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen können. Wichtig ist, dass es in dem Betrieb noch keinen gibt und die Initiative von den Beschäftigten ausgeht.

Mindestens drei Beschäftigte müssen sich bereit erklären, als Betriebsratsmitglied aktiv zu werden. Außerdem muss es in dem Unternehmen mindestens fünf dauerhaft Beschäftigte geben, die wahlberechtigt sind.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Beschäftigten, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate in dem Betrieb arbeiten.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten im Betrieb, die bis zum Wahltag sechszehn Jahre alt sind. Dazu gehören auch Auszubildende, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen.

Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind. Leitende Angestellte sind nicht wahlberechtigt, wenn sie unternehmerische Aufgaben wahrnehmen

So läuft die Betriebsrat-Gründung ab

Betriebsrat-Gründung mit Wahlvorstand

Haben sich mindestens drei Beschäftigte gefunden, die einen Betriebsrat ins Leben rufen möchten, müssen diese eine Betriebsratswahl organisieren.

Der Arbeitgeber darf diese Wahl nicht behindern oder verbieten, sonst macht er sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz schuldig.

Zuerst müssen mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte eine Betriebsversammlung einberufen.

Auf dieser wird durch die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt. Dieser ist berechtigt, den Betriebsrat zu gründen.

Mit dem Aushang des Wahlausschreibens leitet der Wahlvorstand die Betriebsratswahl ein. Gleichzeitig müssen Wählerliste und Wahlordnung öffentlich ausgelegt werden. Daraufhin können zwei Wochen lang Wahlvorschläge von den Beschäftigten eingereicht werden.

Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe müssen alle eingereichten gültigen Wahlvorschläge öffentlich gemacht werden. Vor der Wahl muss der Wahlvorstand dafür sorgen, dass alle Beschäftigten über die Wahlzeiten informiert werden.

Außerdem muss er Wahllokale, Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel vorbereiten, damit die Wahl ungehindert ablaufen kann.

Am Wahltag leitet und überwacht der Wahlvorstand den Wahlvorgang. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe öffentlich.

Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zu einem festen Zeitpunkt statt. Gibt es in einem Betrieb noch keinen Betriebsrat, kann dieser jederzeit gegründet werden. Meist hat der neu gewählte Betriebsrat eine verkürzte Amtszeit, da er bei der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl neu zu wählen ist.

Ist ein neu gegründeter Betriebsrat bis zur nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl noch kein Jahr im Amt, bleiben die gewählten Betriebsratsmitglieder bis zur übernächsten regelmäßigen Wahl im Amt. Das soll eine übermäßig kurze Amtszeit verhindern.

Hinweis: Durch das Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 haben sich einige Neuerungen ergeben, die auch das Gründen eines Betriebsrats betreffen.

So wurde das Wahlalter auf sechzehn Jahre abgesenkt und der Kündigungsschutz für Beschäftigte verbessert, die eine Betriebsratswahl vorbereiten. Zudem wurde der Wahlprozess selbst vereinfacht.

Die wichtigsten Aufgaben im Betriebsrat

Die wichtigsten Aufgaben im Betriebsrat

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft und vermittelt zwischen den Beschäftigten und der Geschäftsleitung. Im Folgenden zeigen wir dir, welche vier wesentlichen Aufgaben der Betriebsrat dazu erfüllt.

Überwachungsaufgaben

Laut Betriebsverfassungsgesetz ist die Hauptaufgabe des Betriebsrats, über die Einhaltung und Durchführung folgender Bereiche zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wachen:

  • geltende Gesetze
  • Verordnungen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen

Diese Überwachungsaufgaben sind grundlegend für die Betriebsratsarbeit und müssen ständig wahrgenommen werden, unabhängig von konkreten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten.

Der Betriebsrat ist trotzdem kein dem Arbeitgeber übergeordnetes Kontrollorgan. Er übt nur die Rechtskontrolle der geltenden Vorschriften aus und darf nicht in die Leitung des Betriebs eingreifen.

Diese Gesetze mit arbeits- und sozialrechtlichen Inhalten überwacht der Betriebsrat zum Beispiel:

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es auch, die Einhaltung allgemeiner arbeitsrechtlicher Grundsätze zu überwachen. Das sind unter anderem:

  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung tarifvertraglicher Normen, falls in dem Betrieb ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Außerdem kontrolliert er die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, sofern diese auf die Beschäftigten zutreffen.

Gestaltungsaufgaben

Gestaltungsaufgaben im Betriebsrat

Der Betriebsrat ist nicht nur da, um bestehende Zustände zu überwachen. Als Interessensvertreter der Belegschaft hat er Gestaltungsaufgaben, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten weiter zu optimieren.

Das Vorschlags- und Initiativrecht ermöglicht es ihm, eigene Ideen einzubringen. Dazu kann er auch Vorschläge von den Beschäftigten weiterentwickeln.

Er kann Maßnahmen beim Arbeitgeber beantragen, die zum Beispiel der Gesundheitsförderung im Betrieb oder der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Auch Anregungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen geprüft und bei Eignung dem Arbeitgeber vorgetragen werden. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Umsetzung hinzuwirken.

Schutzaufgaben

In seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung hat der Betriebsrat umfangreiche Schutzaufgaben, um für die Belegschaft gute und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

So muss er sich zum Beispiel dafür einsetzen, dass die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, den Unfallverhütungsvorschriften und dem betrieblichen Umweltschutz eingehalten werden.

Darüber hinaus hat er dafür Sorge zu tragen, dass schutzbedürftige Personen gut im Betrieb integriert sind. In erster Linie handelt es sich dabei um schwerbehinderte, ältere oder ausländische Beschäftigte.

Der Betriebsrat muss überwachen, dass diese Personen aufgrund ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer Nationalität keine Nachteile haben oder diskriminiert werden.

Grundsätzlich muss er darauf achten, dass alle Beschäftigten im Betrieb faire Arbeitsbedingungen und ein gutes Arbeitsumfeld vorfinden.

Förderungsaufgaben

Förderung als wichtige Betriebsrat-Aufgabe

Zum Wohl der Beschäftigten muss der Betriebsrat Maßnahmen vorantreiben, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen.

Eine wichtige Aufgabe ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Hierzu müssen Überlegungen zu Teilzeitarbeit, flexiblen Arbeitszeiten sowie dem schrittweisen Wiederanfang nach Mutterschutz und Elternzeit angestellt werden. Die Belange der Frauen sind dabei besonders zu beachten.

Der Betriebsrat muss außerdem jugendliche Beschäftigte sowie Auszubildende dahingehend fördern, dass sie ihre Rechte weitgehend selbst in die Hand nehmen. Die Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung muss er unterstützen.

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es auch, den betrieblichen Umweltschutz zu fördern und Maßnahmen in die Wege zu leiten, um diesen zu verbessern.

Alle Maßnahmen sollen dazu dienen, Arbeitsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. Obwohl der Betriebsrat aus Sicht der Beschäftigten handelt, darf er nie das Wohl des ganzen Betriebs aus den Augen verlieren.

Tipps zur Arbeit in einem Betriebsrat

Tipps zur Arbeit in einem Betriebsrat

Als Betriebsratsmitglied solltest du deinen Aufgaben stets gewissenhaft nachkommen und dich für die Belange der Belegschaft stark machen. Unsere Tipps zeigen dir, worauf es bei deiner Betriebsratsarbeit ankommt.

Sorge durch gute Öffentlichkeitsarbeit für Transparenz

Als Betriebsratsmitglied sorgst du mit guter Öffentlichkeitsarbeit dafür, dass die Beschäftigten mitbekommen, was gerade im Betrieb vor sich geht. Es ist wichtig, die Kolleginnen und Kollegen mitzunehmen und deren Erwartungen in realistische Bahnen zu lenken.

Informiere die Belegschaft regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu offenen Themen. Die Betroffenen müssen wissen, wie Entscheidungen zustande kommen und welche unterschiedlichen Positionen es dazu im Unternehmen gibt.

Wurde ein Kompromiss gefunden, erkläre die Beweggründe für die Entscheidung.

Für die Öffentlichkeitsarbeit eignen sich neben Aushängen im Betrieb und Informationsschreiben auch digitale Medien. Newsletter per E-Mail sind beispielsweise eine gute Möglichkeit, um über laufende Entwicklungen zu berichten.

Nutze auch Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram, um auf die Betriebsratsarbeit aufmerksam zu machen. Hier kannst du zum Beispiel Urteile zum Fall zusammenfassen oder passende Beiträge von Zeitungen oder Gewerkschaften verlinken.

Vorsicht: Sensible Daten und firmenbezogene Interna unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen nicht nach außen getragen werden.

Steigere deine Fachkompetenz durch Schulungen

Steigere deine Fachkompetenz durch Schulungen

Zu den Pflichten des Betriebsrats gehört es, sich regelmäßig fortzubilden. Schulungen steigern deine fachliche Kompetenz und helfen dir dabei, gegenüber der Belegschaft und dem Arbeitgeber selbstbewusst aufzutreten.

Um die Interessen der Belegschaft bestmöglich vertreten zu können, benötigst du grundlegende Kenntnisse über arbeitsrechtliche und juristische Themen. Außerdem solltest du in der Lage sein, die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge im Betrieb zu verstehen.

Rhetorische Fähigkeiten sind wichtig, um deinem Gegenüber deine Position verständlich zu vermitteln.

Du hast nicht nur die Pflicht, dich fortzubilden, sondern auch das Recht auf eine Bezahlung der Kosten, wenn du Fortbildungen zur Ausübung deines Amtes benötigst.

Fortbildung: 4 Möglichkeiten, 2 Tipps zur Finanzierung + 4 Fallstricke.

Achte auf einen sinnvollen Austausch mit Betriebsratsmitgliedern

Überlege dir vor den Treffen mit den Betriebsratsmitgliedern interessante Themen, über die ihr beraten könnt. Bereite dich zudem auf alle Betriebsratssitzungen sorgfältig vor, damit du etwas Produktives zu den behandelten Themen beitragen kannst.

Bei Betriebsratsschulungen kommst du in Kontakt mit Betriebsratsmitgliedern von anderen Unternehmen. Es gibt auch eigene Betriebsratsveranstaltungen, bei denen du Gleichgesinnte kennenlernen kannst.

Nutze diese Chance und achte dabei auf einen sinnvollen Austausch. Dieser Blick über den Tellerrand ist eine Bereicherung für deine Tätigkeit in diesem Amt.

Suche den Kontakt zur Geschäftsleitung

Suche Kontakt zur Geschäftsleitung

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass sich Betriebsrat und Arbeitsgeberin oder Arbeitgeber einmal pro Monat zusammensetzen sollen, um aktuelle Fragestellungen und Konfliktsituationen zu besprechen.

Da es sich um ein Soll-Gesetz handelt, kann einvernehmlich auf diese Treffen verzichtet werden. Die Initiative zu den Gesprächsterminen kann sowohl von der Geschäftsleitung als auch vom Betriebsrat ausgehen.

Sollte vom Arbeitgeber dahingehend kein Impuls ausgehen, nimm es selbst in die Hand und lade zu einem Monatsgespräch ein. Die Führungsperson muss dieser Einladung nachkommen. Regelmäßige Gespräche sind sinnvoll und sollten deswegen auf jeden Fall stattfinden.

Hier findest du Tipps für eine gelungene Konfliktlösung.

Halte dich an Regeln und Gesetze

Auch bei akuten Unstimmigkeiten zwischen der Belegschaft und der Geschäftsleitung musst du dich an die Regeln und Gesetze halten, die für deine Betriebsratsarbeit gelten. Im Eifer des Gefechts kannst du das schnell vergessen.

Als Betriebsrat darfst du zum Beispiel auch dann nicht zum Streik aufrufen, wenn das aufgrund der Tarifverhandlungen als angebracht erscheint. Außerdem musst du Beschwerden aus der Belegschaft grundsätzlich ernst nehmen.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, solche Fälle zu prüfen und mit dem Arbeitgeber nach einer Lösung zu suchen.

Vermeide zudem voreilige Zusagen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn Betriebsratsbeschlüsse sind nur dann gültig, wenn die Mehrheit sie abgesegnet.

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