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Bereitschaftsdienst: 3 Arten & 6 Regelungen

Fachredakteurin
Aktualisiert:

Im Bereitschaftsdienst muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum erreichbar und einsatzbereit sein. Wir stellen dir die unterschiedlichen Arten des Bereitschaftsdienstes vor und haben verschiedene Regelungen für dich zusammengefasst.

Der Bereitschaftsdienst ist vor allem unter ärztlichem und medizinischem Fachpersonal bekannt. Doch auch andere Berufsgruppen müssen auf Abruf sofort einsatzfähig sein.

Was Bereitschaftsdienst ist

Was Bereitschaftsdienst ist

Der Bereitschaftsdienst umschreibt eine Zeitspanne, in der sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens oder an einem bestimmten Ort aufhalten muss.

Während dieser Zeitspanne muss die Person abrufbar sein, sodass sie ihre Arbeit jederzeit aufnehmen kann. Detailliertere Regelungen dazu befinden sich meist im jeweiligen Arbeitsvertrag.

Bereitschaftsdienste sind in manchen Berufsfeldern notwendig, da es sonst zu längerfristigen Störungen oder zu Nachteilen für die Allgemeinheit kommen würde.

Das Wichtigste in Kürze

Der Bereitschaftsdienst …

  • gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit
  • ist mit einer Ruhezeit von elf Stunden zwischen der nächsten beruflichen Tätigkeit zu leisten
  • darf bei der Einführung unter Umständen vom Betriebsrat mitbestimmt werden
  • kann für den Arbeitnehmer verpflichtend sein (wenn das der Arbeits- oder Tarifvertrag zulässt)
  • muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden
  • wird meist weniger gut bezahlt als Vollarbeit
  • darf die Höchstarbeitszeit unter bestimmten Umständen überschreiten

Arten von Bereitschaftsdienst

Arten von Bereitschaftsdienst

In der konkreten Form der Bereitschaft bestehen wichtige Unterschiede, die wir dir in diesem Kapitel genauer erläutern.

Bereitschaftsdienst

Als beschäftigte Person im Bereitschaftsdienst hältst du dich auf Anordnung des Arbeitgebers im Unternehmen oder oft auch in unmittelbarer Nähe des Unternehmens auf.

Bei Bedarf musst du deine Arbeit sofort beziehungsweise unmittelbar aufnehmen. Anders als bei der Arbeitsbereitschaft musst du jedoch nicht permanent beobachten, ob Arbeitsbedarf für dich gegeben ist oder nicht.

Du musst dich also nur zum Abruf durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber bereithalten.

Wie du dich während des Bereitschaftsdienstes beschäftigst, bleibt dir überlassen. Du kannst also beispielsweise auch schlafen oder ein Buch lesen. Der Bereitschaftsdienst gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit und muss daher auch vollständig in die Arbeitszeitberechnung einfließen.

Dennoch kann die Arbeitszeit geringer vergütet werden als Vollarbeit. Der Bereitschaftsdienst gilt als eine Sonderform der Arbeitszeit und kann von deinem Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts angeordnet werden – dazu muss aber dein Arbeits- oder Tarifvertrag ein solches Arbeitszeitmodell vorsehen.

Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Vereinbarungen in Bezug auf die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst existiert, dann kann dich dein Arbeitgeber nicht dazu zwingen.

Bereitschaftsdienste sind beispielsweise in folgenden Berufsgruppen typisch:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Notdienst
  • Rettungsdienst
  • Pflegekräfte
  • Wetterdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst fungiert als eine medizinische Anlaufstelle, wenn Arztpraxen geschlossen sind. Deswegen ist er auch als Notfalldienst oder Notdienst bekannt. Unter der Telefonnummer 116 117 kannst du dich bei medizinischen Fragen oder Notfällen an ihn wenden.

Gegründet wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Bei nicht lebensbedrohlichen Fällen kann der Bereitschaftsdienst die Notaufnahmen entlasten.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Die Rufbereitschaft versteht sich als eine Sonderform des Bereitschaftsdienstes.

Im Rahmen der Rufbereitschaft musst du nicht unbedingt arbeiten – für einen möglichen Arbeitseinsatz musst du dich dennoch bereithalten.

Dazu solltest du per Telefon oder Funkmeldeempfänger (Piepser oder Pager) erreichbar sein – die Reaktionszeit ist oft schon im Vorhinein festgelegt.

Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst kannst du dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Rufbereitschaft deinen Aufenthaltsort selbst aussuchen.

Da also die Möglichkeit besteht, sich außerhalb des Betriebes aufzuhalten, ist diese Form der Tätigkeit für Arbeitnehmende weniger stark belastend als der Bereitschaftsdienst.

Dadurch bezahlt der oder die Arbeitgebende die Rufbereitschaft auch anders – in der Regel ist eine pauschale Vergütung pro Rufbereitschaft geläufig.

Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gehört die Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit, sondern zur Ruhezeit – nur die tatsächlich zur Verfügung gestellte Arbeitskraft während der Rufbereitschaft gilt also als Arbeitszeit.

Sowohl im Bereitschaftsdienst als auch in der Rufbereitschaft kannst du dir als Beschäftigte oder Beschäftigter deine Zeit frei einteilen.

In der nachfolgenden Tabelle findest du noch einmal die Unterschiede zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

Rufbereitschaft Bereitschaftsdienst
Zählt nicht zur Arbeitszeit Zählt in vollem Umfang zur Arbeitszeit
Aufenthaltsort nicht festgelegtAufenthaltsort fest bestimmt
Pauschale VergütungVergütung mit Stundensatz

Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft

Der Begriff "Arbeitsbereitschaft" umschreibt die Arbeitszeit, in der sich ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz befindet, um im Bedarfsfall seine eigentliche Tätigkeit ohne weitere Aufforderung aufzunehmen.

Da die Bezeichnung "Arbeitsbereitschaft" kein eindeutig bestimmter Rechtsbegriff ist, gilt die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts (BAG):

"Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung"

Vereinfacht gesagt, wartest du während der Arbeitsbereitschaft an deinem Arbeitsplatz auf einen Arbeitseinsatz. Wenn es die Situation erfordert, musst du dann deine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen.

Insofern bist du nicht untätig, da du die Situation am Arbeitsplatz beobachten und bewerten musst. Im Vergleich zur Vollarbeit leistest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer während der Arbeitsbereitschaft eine geringere körperliche oder geistige Leistung – du befindest dich also in einer Art "Stand-by-Modus".

Im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Arbeitsbereitschaft eindeutig Arbeitszeit. Analog zur Arbeitszeit sind Arbeitsbereitschaften für höchstens acht Stunden pro Werktag oder für bis zu 48 Stunden pro Woche gestattet.

Für deine geleistete Arbeitszeit inklusive der Arbeitsbereitschaft zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die gleiche Vergütung wie bei einer Vollarbeit. Dabei richtet sich die genaue Vergütung nach deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Regelungen im Bereitschaftsdienst

Regelungen im Bereitschaftsdienst

Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz gibt es im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ein paar wichtige Punkte zu berücksichtigen.

Beachte jedoch, dass sich einige Regelungen nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag richten.

Vergütung

Selbstverständlich muss deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber den Bereitschaftsdienst bezahlen. Er gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit. Trotzdem entspricht die Vergütung zwangsläufig nicht deinem regulären Gehalt.

Oftmals liegt während des Bereitschaftsdienstes eine weniger zeitintensive Belastung des Arbeitnehmers vor. Deswegen bezahlen Arbeitgebende häufig weniger als für die normale Vollarbeit. Geringere Stundensätze für solche Arbeitsstunden sind meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Wichtig: Auch beim Bereitschaftsdienst ist der Mindestlohn zu zahlen – das hat ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts entschieden. Der Mindestlohn darf also auf keinen Fall unterschritten werden.

Dein Arbeitgeber kann die Vergütung beispielsweise über den sogenannten Heranziehungsanteil bemessen. Wenn du im Bereitschaftsdienst also 50 Prozent der Zeit tatsächlich arbeitest, dann erhältst du diesen Prozentsatz der Vergütung für Vollarbeit.

Dein Arbeitgeber kann aber auch angemessene Pauschalen festlegen. Die Höhe der Vergütung kann sich zuletzt auch danach richten, ob du deinen Bereitschaftsdienst verpflichtend im Betrieb verbringen musst.

Gewöhnlich erhältst du dann die volle Stundenzahl entlohnt. Bist du während deines Bereitschaftsdienstes zum Beispiel zu Hause, vergütet dein Arbeitgeber nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Zuschläge für Notdienst

Für Notdienste fallen mehrheitlich noch Zusatzkosten an. Bei Berufsgruppen wie beispielsweise Handwerkern sind Nacht- oder Sonntagszuschläge zwischen 50 und 100 Prozent üblich – also außerhalb der eigentlichen Geschäftszeiten.

Meist wird über den Stundenlohn oder über eine pauschale Vergütung abgerechnet. In einer Pauschale sind dann sämtliche Kosten wie beispielsweise Materialkosten enthalten.

Ruhezeit

Ruhezeit

Auch im Bereitschaftsdienst musst du die gesetzlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz einhalten.

Nach einer Tätigkeit musst du mindestens elf Stunden Pause bis zur nächsten beruflichen Tätigkeit machen. Arbeitest du zum Beispiel von 19 bis 21 Uhr, darfst du deine tägliche Arbeit am nächsten Tag nicht vor 8 Uhr beginnen.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden musst du zusätzlich mindestens 30 Minuten Pause einplanen. Arbeitest du mehr als neun Stunden, sind 45 Minuten Ruhepause vorgesehen.

Deine Pausenzeit darfst du dir übrigens in 15-Minuten-Intervallen einteilen.

Altersgrenze für Bereitschaftsdienst

Vom Gesetzgeber ist keine genaue Altersgrenze für die Ausübung von Bereitschaftsdiensten vorgesehen. In manchen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen lassen sich aber entsprechende Regelungen finden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jedoch auch die Möglichkeit, den Betriebsarzt aufzusuchen. Kommt das medizinische Fachpersonal zu dem Schluss, dass der Bereitschaftsdienst schädlich für den Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber handeln.

Höchstarbeitszeit

Höchstarbeitszeit

Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes musst du beim Bereitschaftsdienst auch die Höchstarbeitszeiten berücksichtigen.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland darfst du laut dem Arbeitszeitgesetz ohne Einberechnung der Pausen maximal acht Stunden arbeiten.

Die acht Stunden können jedoch auf zehn Stunden erweitert werden, wenn du innerhalb von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten einen Durchschnitt von acht Arbeitsstunden verzeichnest.

Die zulässige Höchstarbeitszeit kannst du auch ohne Ausgleich überschreiten, wenn ein erheblicher Teil deines Arbeitstages aus Bereitschaftsdienst besteht.

Du kannst von einem erheblichen Umfang des Bereitschaftsdienstes sprechen, wenn dieser zwischen 25 und 30 Prozent deiner täglichen Arbeitszeit beträgt.

Diese mögliche Regelung sollte allerdings in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vorgemerkt sein. Zusätzlich dazu muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers dadurch nicht gefährdet ist.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Arbeitszeitverlängerung nämlich nur zugelassen, da der Bereitschaftsdienst (faktisch) weniger belastend für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist.

Arbeitszeitverlängerung ohne Zeitausgleich

Den Tarif- und Betriebspartnern ist erlaubt, bei regelmäßigem Vorliegen von Bereitschaftsdiensten in erheblichem Umfang, die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich auf über acht Stunden pro Werktag zu verlängern.

Von der Regelung sind vor allem Mitarbeitende von Krankenhäusern betroffen. Dazu ist allerdings eine schriftlich vorliegende Einwilligung des Arbeitnehmers erforderlich. Zudem darf auch hier die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet werden.

Freizeitausgleich

Freizeitausgleich

Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern steht es frei, statt einer Vergütung einen Freizeitausgleich für die Bereitschaftsdienste zu vereinbaren.

Ohne eine vorherige Vereinbarung kann dich deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber jedoch nicht zur Freizeit zwingen.

Im Hinblick auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst besteht beispielsweise kein Anspruch des ärztlichen Fachpersonals darauf, dass ein bezahlter Freizeitausgleich gesondert neben der unbezahlten Ruhezeit gewährt wird. Das heißt, dass der Freizeitausgleich auch in die gesetzlich zwingende Ruhezeit fallen darf.

Betriebsrat

Möchte dein Arbeitgeber den Bereitschaftsdienst einführen, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht – beispielsweise bei der Entscheidung, ob der Arbeitsanfall durch die Einführung eines Bereitschaftsdienstes abgedeckt werden soll.

Für den Betriebsrat besteht das Mitbestimmungsrecht aber nur, wenn der Bereitschaftsdienst die Dauer der betriebsüblichen Arbeitszeit vorübergehend überschreitet.

Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt aber auch die Bestimmung, welche Arbeitnehmer den Bereitschaftsdienst leisten sollen oder die Festlegung von Beginn und Ende des Bereitschaftsdienstes.

Lies hier mehr zu Rechten und Aufgaben des Betriebsrats.

Nachtarbeit

Nachtarbeit (nächtlicher Bereitschaftsdienst)

Leisten Beschäftigte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen nächtlichen Bereitschaftsdienst, dann sieht der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor.

Für den Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden erhalten die Arbeitnehmenden einen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr, wenn mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr fallen.

Für die Bemessung des Zusatzurlaubs ist die Anwesenheitszeit während des Bereitschaftsdienstes entscheidend.

Übrigens: Laut dem Arbeitszeitgesetz fällt unter Nachtarbeit jede Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr anfällt. Dabei greifen die gesetzlichen Regelungen für Nachtarbeit erst, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Zeitraum länger als zwei Stunden arbeiten.

Hier erfährst du mehr über Nachtarbeit.

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