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BAföG beantragen: 9 Tipps & 5 häufige Fehler

Fachredakteurin
Aktualisiert:

Wer schon einmal BAföG beantragen wollte, kennt sicherlich den damit verbundenen Aufwand. Worauf du beim Antrag auf BAföG achten musst, welche Tipps dir den Prozess vereinfachen und welche Fehler du vermeiden solltest, verraten wir dir im Folgenden.

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es hilft Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden bei der Finanzierung ihrer Ausbildung.

Tipps zum Beantragen von BAföG

Tipps zum Beantragen von BAföG

Bei einem Antrag auf BAföG musst du einige Formblätter ausfüllen.

Je nachdem, ob du dich für ein Studium im Inland, eine schulische Ausbildung, Praktikum oder Ausbildungen derselben Art im Ausland absolvieren willst, gibt es dafür jeweils bestimmte Formblätter.

Um bei der Beantragung von BAföG nicht den Überblick zu verlieren, haben wir im Folgenden einige Tipps für dich gesammelt.

Fülle die Formblätter vollständig aus

Es ist vor allem beim Erstantrag wichtig, dass du den Antrag vollständig ausfüllst und keine Felder offen lässt.

Am besten füllst du den Antrag auf BAföG online aus, da dir dort Fehler beim Ausfüllen angezeigt werden. So kannst du besser überprüfen, ob du alles Wichtige korrekt angegeben hast. Möchtest du den Antrag doch händisch ausfüllen, solltest du zumindest leserlich schreiben.

Achte auch darauf, dass du alle wichtigen Bescheide und Nachweise von dir und deinen Eltern und/oder Geschwistern einreichst. Dabei musst du unter anderem Informationen über die folgenden Punkte beim BAföG-Amt angeben:

  • Dein Vermögen
  • Deine Ausbildungsstätte
  • Deine Krankenversicherung
  • Deine Schulden
  • Deinen Nebenjob (wenn vorhanden)
  • Das Einkommen deiner Eltern
  • Die Anzahl deiner Geschwister und ihre schulische/berufliche Situation

In den Formblättern trägst du diese Informationen ein. Daraus errechnet das BAföG-Amt dann deinen persönlichen Höchstsatz. Dieser stellt ebenso den monatlichen Betrag dar, den dir das Amt überweist.

Alle Unterlagen für den Antrag bereitzustellen, erfordert eine gewisse Selbstorganisation. Hast du jedoch erst mal verstanden, wie der Antrag funktioniert, wird das Ausfüllen leichter und schneller gehen.

Nimm die Erklärungen zur Hilfe

Nimm die Erklärungen zur Hilfe

Solltest du beim Ausfüllen des Antrags mal nicht wissen, was genau von dir gefordert wird, kannst du dir die Erklärungshilfe durchlesen.

Wenn du auch dann nur Bahnhof verstehst, ruf am besten deine Ansprechpartnerin oder deinen Ansprechpartner an. Meistens sind diese Ansprechpersonen alphabetisch nach den Nachnamen zugeordnet.

Hast du ein bestimmtes Feld aus Unsicherheit nicht ausgefüllt, weise das BAföG-Amt auf jeden Fall darauf hin. So kannst du Zeit sparen und eine Rücksendung der Formulare an dich vermeiden.

Tipp: Du kannst dir online eine Merkliste herunterladen. So hast du gleichzeitig eine praktische Checkliste mit allen wichtigen Unterlagen, die du einreichen musst.

Achte auf die Fristen

Ein Antrag gilt für die nächsten zwei Semester beziehungsweise zwölf Monate. Wenn du bereits BAföG erhältst, solltest du rechtzeitig daran denken, den Folgeantrag auszufüllen und abzuschicken.

Am besten machst du das spätestens zwei Monate bevor deine aktuelle Förderung ausläuft. Nur so kannst du sichergehen, dass dir das Amt für Ausbildungsförderung rechtzeitig und ohne Unterbrechung das Geld auf dein Konto überweist.

Falls du einen Auslandsaufenthalt planst und dafür BAföG beantragen möchtest, solltest du dies möglichst sechs Monate vor Beginn des Aufenthalts beantragen. Dazu benötigt das Amt auch die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule.

Die Bescheinigung kannst du allerdings nachreichen.

Einkommensteuerbescheid für Formblatt 3

Einkommensteuerbescheid für Formblatt 3

Das Formblatt 3 muss jeweils von deiner Mutter und deinem Vater einzeln ausgefüllt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Kopie ihrer Einkommensteuerbescheide alle Seiten umfasst.

Dazu gehört auch der Erläuterungsteil des Bescheids. Dieser ist nämlich für Halbeinkünfteverfahren sowie für Lohnersatzleistungen notwendig.

Wenn ein Elternteil arbeitslos ist oder Hausfrau beziehungsweise Hausmann und kein eigenes Einkommen hat, erübrigt sich der Nachweis.

Das gilt jedoch nicht, wenn deine Eltern Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten. Dann müssen auch sie dem Formblatt 3 die Kopien der Bescheide beifügen.

Gib zusätzliche Kontaktdaten an

Es kann hilfreich sein, im Anschreiben des Antrags auch deine E-Mail-Adresse sowie deine Handynummer anzugeben – sofern du diese nicht sowieso angeben musst.

So kann die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter des Amts für Ausbildungsförderung dich zügiger kontaktieren. Das ist zum Beispiel nötig, wenn bestimmte Nachweise fehlen oder du nicht alles vollständig ausgefüllt hast.

Gib dein Vermögen korrekt an

Gib dein Vermögen korrekt an

Selbst wenn dein Vermögen unter dem Freibetrag liegt, solltest du einen Nachweis darüber beim BAföG-Amt einreichen.

Die Grenze des Vermögensfreibetrags ändert sich immer mal wieder beziehungsweise wird angehoben.

Derzeit liegt der Freibetrag für alle unter 30 Jahren bei 15.000 Euro. Für Personen, die schon älter als 30 sind, liegt die Grenze aktuell bei 45.000 Euro.

Wichtig: Denke daran, dass du BAföG erst zu Beginn deines Studiums beziehungsweise deiner Ausbildung bekommen kannst und nicht vorher. Fängt das Wintersemester beispielsweise im Oktober an, erhältst du frühestens im Oktober BAföG.

Ein formloser BAföG-Antrag reicht aus, um die Antragsfrist einzuhalten. Später füllst du dann die offiziellen Formblätter aus und sendest diese danach so schnell wie möglich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an dem Ort, an dem du die Ausbildung beginnst.

Beschäftige dich frühzeitig mit dem Antrag

Sobald du eine Zulassung für deine Ausbildung erhalten hast, solltest du deinen Antrag stellen. Zwischen deinem Antrag auf BAföG und der ersten Zahlungen vergehen wegen der Bearbeitungszeit nämlich mehrere Wochen.

Bedenke auch, dass dir BAföG unter Umständen erst im darauffolgenden Monat gezahlt wird, wenn du den festgelegten Stichtag für die Zahlungen verpasst hast.

Lege Geld zur Seite

Lege Geld für die Rückzahlung zur Seite

Wenn der Betrag der monatlichen BAföG-Zahlungen höher ist, als du eigentlich benötigst, kannst du etwas von dem Geld zur Seite legen und sparen.

Daraus ergibt sich nämlich der Vorteil, dass du gelassener an die Rückzahlung herangehen kannst. Außerdem erhöht sich so die Chance, dass du das Geld nach Ende der Förderung auf einen Schlag zurückzahlen kannst.

Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG beantragen

Nicht nur für ein Studium lohnt sich ein BAföG-Antrag. Auch andere Personengruppen können von der Förderung profitieren. 

So kannst du beispielsweise deine Weiterbildung mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG finanzieren. Das hieß in der Vergangenheit noch Meister-BAföG, quasi als Gegenstück zur Förderung einer akademischen Laufbahn.

Wenn du demnach eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und nun zum Beispiel deinen Meister anstrebst, kannst du einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen.

Damit werden Kurse und Vorbereitungslehrgänge gefördert, die auf eine berufliche Qualifikation ausgerichtet sind, welche mit dem Abschluss einer Hochschule vergleichbar ist.

Den BAföG-Antrag zurückziehen

Den BAföG-Antrag zurückziehen

Falls dir im Nachhinein noch Fehler bei deinem ausgefüllten Antrag auffallen, kannst du den Antrag auch wieder zurückziehen.

Es kann zum Beispiel passieren, dass du noch Vermögen übersehen hast oder du den Antrag aus anderen Gründen zurückziehen willst.

Ziehe den Antrag jedoch so schnell wie möglich zurück, damit du dem BAföG-Amt unnötige Arbeit ersparst.

Auch wenn du deinen Bescheid schon bekommen hast, kannst du den Antrag noch zurücknehmen. Dazu kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist eine formlose Erklärung abgeben.

Die Erklärung erfolgt dabei am besten schriftlich und du lässt dir den Empfang der Rücknahme des Antrags bestätigen. Alternativ schickst du die Erklärung der Rücknahme per Einschreiben an das Amt für Ausbildungsförderung.

Solltest du die Widerspruchsfrist verpasst haben, kannst du erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag stellen. In der Regel beträgt dieser Zeitraum ein Jahr.

Als Schülerin oder Schüler BAföG beantragen

Auch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen. Das geht allerdings erst ab der zehnten Klasse und wenn bestimmte Gründe vorliegen.

BAföG für Schülerinnen und Schüler unterscheidet sich in den Rückzahlungsbedingungen und der Förderhöhe von dem für Studentinnen und Studenten. Nach dem Studium müssen die Empfängerinnen und Empfänger die Hälfte des BAföG zurückzahlen. Die andere Hälfte wird dir vom Staat geschenkt.

Wenn du allerdings eine schulische Ausbildung machst, musst du später nichts von dem BAföG zurückzahlen. Allerdings erhältst du auch etwas weniger Geld als Studentinnen und Studenten.

Häufige Fehler beim Beantragen von BAföG

Häufige Fehler beim Beantragen von BAföG

Das Ausfüllen der Formblätter für den Antrag sowie die verschiedenen einzureichenden Formulare sind ziemlich zeitaufwendig.

Du hast die Frist nicht eingehalten

Theoretisch kannst du jederzeit einen Antrag auf BAföG stellen. Allerdings kannst du rückwirkend nur für die letzten drei Monate BAföG erhalten.

Kümmere dich daher so früh wie möglich um den Antrag auf BAföG. Frühestmöglich beginnt die Förderung in dem Monat, in dem dein Antrag beim BAföG-Amt eingeht.

Beginnt das erste Semester also im September und du gibst den Antrag erst im Oktober ab, hast du die erste Summe der Förderung verschenkt.

Dasselbe gilt für Folgeanträge, die du stellen musst, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Da die Bearbeitung des Antrags acht Wochen oder noch länger dauern kann, solltest du spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn deinen Antrag eingereicht haben.

Das bedeutet, dass du den Antrag im Juni beziehungsweise Juli stellen solltest, wenn du im Wintersemester studieren willst. Für das Sommersemester solltest du deinen Antrag spätestens im Februar einreichen.

Damit du die Frist einhalten kannst, muss dein Antrag zu Beginn noch nicht vollständig sein. Du kannst weitere Informationen und Nachweise immer noch nachreichen.

Falls du generell Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Fristen hast, kannst du versuchen, dein Zeitmanagement zu verbessern.

Deine Angaben sind falsch

Sei ehrlich, wenn du BAföG beantragen willst

Wenn du in deinem Antrag falsche Angaben gemacht hast, kann das Amt für Ausbildungsförderung den Bewilligungsbescheid für den gesamten Bewilligungszeitraum zurücknehmen.

Machst du beispielsweise falsche Angaben über dein Vermögen und dem BAföG-Amt fallen diese Ungereimtheiten auf, zählt das als Betrug.

Das BAföG-Amt prüft sehr genau, ob deine angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Das liegt daran, dass BAföG eine Förderung für Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten ist und nicht jeder diese Förderung einfach so bekommen soll.

Deshalb macht das BAföG-Amt einen Datenabgleich, unter anderem zusammen mit dem Finanzamt. Es übermittelt deine Daten an das Bundesamt für Finanzen und kann so herausfinden, ob deine Angaben korrekt sind.

Sollte dir ein Betrug beim BAföG-Amt vorgeworfen werden, hast du die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Das Amt prüft dann deine Stellungnahme und trifft dann eine Entscheidung.

Das Verfahren wird bei glaubhaften Aussagen deinerseits eingestellt. Andernfalls schickt dir das Amt einen Rückzahlungsbescheid zu. Dann geht das Amt von einem Leistungsmissbrauch aus.

Der Rückzahlungsbescheid gibt an, wie viel Geld du dem BAföG-Amt zur Strafe zurückzahlen musst. Außerdem ist der Bewilligungsbescheid dann nicht mehr gültig.

Zusätzlich zu dem Betrag, den du zurückzahlen musst, kannst du auch eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro erwarten. Überlege dir daher vorher, ob sich der Betrug beim BAföG-Amt für dich lohnt.

Welche Wege es gibt, Lügnerinnen und Lügner zu erkennen, verraten wir dir in diesem Artikel.

Gar keinen BAföG-Antrag stellen

Gar keinen BAföG-Antrag stellen

Ein Fehler bei der Beantragung von BAföG ist der, es gar nicht zu versuchen. Der Antrag hat für dich keinerlei Nachteile, weshalb du es zumindest versuchen solltest. 

BAföG ist nichts anderes als ein zinsloser Studienkredit, den du erst fünf Jahre nach Ende deines Studiums zurückzahlen musst. Und davon musst du nur die Hälfte zurückgeben.

Da der Höchstsatz immer wieder erhöht wird, kannst du entspannt dein Studium oder deine Ausbildung starten.

Deine Immatrikulationsbescheinigung kannst du außerdem nachreichen, weshalb du den Antrag auf BAföG nicht verzögern solltest.

Auf den ersten Blick hast du vielleicht nicht die Lust, dich mit dem bürokratischen Aufwand auseinanderzusetzen oder bist dahingehend antriebslos. Insbesondere beim Erstantrag kann man manchmal den Überblick verlieren. 

Allerdings ist das Verstehen der Formblätter nach einigen Folgeanträgen nicht mehr so schwierig und du wirst irgendwann genau wissen, welche Unterlagen du benötigst. 

Sollte dein Antrag aus diversen Gründen abgelehnt werden, lass den Kopf nicht hängen. Es gibt noch weitere Alternativen zur Finanzierung deines Studiums. Beispielsweise kannst du einen Studienkredit aufnehmen oder dir einen Nebenjob suchen, wenn die Zeit neben dem Studium dies zulässt.

Wertvolle Tipps um besser mit Misserfolgen umzugehen , geben wir dir in diesem Artikel.

Es fehlen noch Nachweise

Es fehlen noch Nachweise

Reiche die Nachweise am besten schon zusammen mit deinem Antrag ein.

Auch, wenn du die Nachweise theoretisch nachreichen kannst, wird dein vollständiger Antrag schneller bearbeitet.

Sammle also möglichst schon im Voraus alle Nachweise, die du für den Antrag benötigst. Das sind zum Beispiel die folgenden Dokumente:

  • Meldebescheinigung / Mietvertrag
  • Nachweis über deinen Kontostand (Sparbuch, Girokonto, Versicherungen, Wertpapiere und so weiter)
  • Einkommensnachweise deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung

Du vergisst Formblatt 7

Formblatt 7 dient dazu, einen Aktualisierungsantrag zu stellen. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn einer deiner Elternteile in Rente geht und dementsprechend weniger Einkommen hat. Dadurch kannst du eine höhere Förderungssumme erwirken.

Gib diese Aktualisierung also bei deinem zuständigen BAföG-Amt an, damit deine Sachbearbeiterin oder dein Sachbearbeiter entsprechend reagieren kann. Vergiss jedoch nicht, entsprechende Nachweise über die Änderung anzuhängen.

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