Arbeitsvertrag kündigen: 11 Tipps & 2 Vorlagen
Ob aus Unzufriedenheit oder wegen eines Umzugs: Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Wenn du dich nicht gut auskennst, kann es zu einigem Ärger und großen Kosten kommen. Wir haben nützliche Tipps und Muster für dein Kündigungsschreiben.
Mit ein bisschen Grundwissen und unseren Tipps gelingt es dir sehr leicht, alle Fristen zu wahren und deinen Job korrekt zu kündigen.
Tipps für die Kündigung des Arbeitsvertrags
Um Frust und Ärger zu umgehen, haben wir im Folgenden hilfreiche Tipps zur Kündigung deines Arbeitsvertrags für dich.
Dazu gehört unter anderem, dass du alle Fristen wahrst und dein Kündigungsschreiben richtig formulierst.
Triff keine spontane Entscheidung
Manchmal ist der Frust auf der Arbeit so groß, dass man am liebsten sofort kündigen möchte.
In Film und Fernsehen gibt es auch immer wieder Szenen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spontan ihre Kündigung auf den Tisch der Vorgesetzten knallen und in ein glücklicheres Leben verschwinden.
Diesen Impuls kennen wohl die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsklima nicht gut ist, es Ärger gibt oder der Stress überhandnimmt. Aber du solltest dieser spontanen Idee trotzdem nicht nachgehen.
Ein Jobwechsel ist schließlich eine große und lebensverändernde Entscheidung mit massiven Konsequenzen. Du solltest dir deshalb wirklich sicher sein, bevor du eine Kündigung einreichst. Zurücknehmen kannst du sie anschließend nämlich nicht mehr.
Wenn die Kündigung einmal abgegeben ist, ist sie im Normalfall endgültig. Höchstens im Einvernehmen mit beiden Parteien kann sie noch einmal rückgängig gemacht werden. Aber dann ist in vielen Fällen schon viel sprichwörtliches Porzellan zerbrochen, das nur schwer wieder gekittet werden kann.
Nimm dir deshalb in jedem Fall ein paar Tage Zeit, um über deine Kündigung nachzudenken. Sprich mit Freunden und Familie, denke über Alternativen nach und prüfe die Konsequenzen. Erst wenn du dir dann sicher bist, solltest du deinen Arbeitsvertrag wirklich kündigen.
Hier findest du Tipps zum Entscheidungen treffen.
Beachte die Kündigungsfrist
Normalerweise steht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Kündigungsfrist, die du einhalten musst. Sie kann je nach Job und Betriebszugehörigkeit unterschiedlich lang sein. Manchmal (zum Beispiel in der Probezeit) sind es nur zwei Wochen, häufig aber drei oder sogar sechs Monate.
Beispiel: Deine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Wenn du am 4. Januar kündigst, ist der nächstmögliche Beendigungszeitpunkt erst der 30. April.
In manchen Arbeitsverträgen ist von der gesetzlichen Kündigungsfrist die Rede oder es wird gar keine Kündigungsfrist erwähnt. Dann gilt eine Kündigungsfrist von 28 Tagen (also vier Wochen) zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
Die vorgeschriebene Kündigungsfrist musst du in jedem Fall einhalten und auch (abgesehen vom Resturlaub) bis zum letzten Tag für die Arbeit zur Verfügung stehen. Achte deshalb darauf, deine Kündigung rechtzeitig einzureichen.
In seltenen Fällen kommt auch eine fristlose Kündigung infrage. Dafür muss es aber einen sehr triftigen Grund geben, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
Das ist zum Beispiel bei massiven Pflichtverletzungen des Unternehmens der Fall. Lass dich in jedem Fall gut beraten, bevor du eine fristlose Kündigung aussprichst.
Du kannst übrigens auch schon deutlich vor Beginn der Frist die Kündigung stellen, wenn du schon weißt, dass du das Unternehmen verlassen wirst.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gutes Verhältnis zu den Vorgesetzten besteht und du ihnen rechtzeitig die Möglichkeit geben möchtest, deine Stelle neu zu besetzen.
Hinterlasse keinen Streit
Bei der Kündigung möchtest du deiner Chefin oder deinem Chef noch mal so richtig die Meinung geigen? Lass das lieber sein und gehe hoch erhobenen Hauptes aus dem Unternehmen.
Wenn du deine Arbeitsstelle im Streit verlässt, kann das nämlich deinem Ruf schaden. Es kann zum Beispiel sein, dass neue Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei deinem alten Unternehmen anrufen, bevor sie dich einstellen.
Manchmal sorgt auch ein reiner Zufall dafür, dass dein Verhalten dem neuen Unternehmen bekannt wird.
Vielleicht brauchst du auch in ein paar Jahren noch einmal das Wohlwollen der alten Vorgesetzten. Wer weiß das schon so genau? Schließlich sagt ein altes Sprichwort: "Man begegnet sich immer zweimal im Leben."
Bleibe deshalb sachlich und verlasse das Unternehmen professionell und ohne große Auseinandersetzungen. Dazu gehört auch, noch bis zum letzten Tag engagiert und gründlich zu arbeiten.
Informiere die Chefin oder den Chef zuerst
Wenn du kündigen möchtest, sollten deine Vorgesetzten dies nicht durch Zufall erfahren. Suche – wenn möglich – das offene Gespräch, bevor alle Kolleginnen und Kollegen Bescheid wissen.
Es gilt als schlechter Stil, eine Kündigung einfach wortlos per Post zuzustellen. Selbst bei einem schlechten Arbeitsverhältnis solltest du möglichst im Gespräch die Gründe darlegen oder zumindest die Kündigung persönlich abgeben.
Erst wenn deine Vorgesetzten informiert sind, ist es auch an der Zeit, den Kolleginnen und Kollegen Bescheid zu sagen und sie auf deine Kündigung vorzubereiten.
Beachte eine mögliche Sperre beim Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, darfst du nicht selbst an deinem Jobverlust mitgewirkt haben.
Wenn du selbst kündigst, droht dir eine Sperre von bis zu drei Monaten. Dadurch geht dir womöglich sehr viel Geld durch die Lappen. Hier findest du Tipps zum arbeitslos melden.
Deshalb solltest du nur dann selbst kündigen, wenn du schon einen neuen Job hast oder die Zeit anders überbrücken kannst.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn du schwerwiegende Gründe für deine Kündigung hast. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du gemobbt wirst oder bei der Arbeit deine Gesundheit gefährdet ist. Solche Situationen musst du allerdings nachweisen, was oft nicht so einfach ist.
Eine weitere Ausnahme gilt dann, wenn du aus privaten Gründen in eine andere Stadt ziehen musst. In diesem Fall verzichtet das Arbeitsamt oft auf eine Sperre für das Arbeitslosengeld. Besprich solche Situationen aber unbedingt rechtzeitig vor der Kündigung mit dem Arbeitsamt.
Wie du Arbeitslosengeld beantragst, erfährst du hier.
Gib die Kündigung in Briefform ab
Eine Kündigung muss schriftlich in Form eines Briefes und mit einer handschriftlichen Unterschrift vorliegen. Mündliche Kündigungen gelten nicht. Auch Kündigungen per E-Mail, Fax, SMS oder in ähnlichen Formen sind nicht gültig.
Du kannst deine Kündigung entweder persönlich abgeben oder per Post zustellen lassen. Wenn du dich im Guten trennst, ist die persönliche Abgabe bei der Chefin oder dem Chef in jedem Fall zu empfehlen. Aber auch bei Konflikten ist es der bessere Stil.
Je nach Unternehmensgröße und -struktur kannst du die Kündigung auch bei der Personalabteilung abgeben.
Achte darauf, dass die Kündigung erst dann wirksam wird, wenn sie zugestellt wurde. Bei einer persönlichen Übergabe gilt sie also ab sofort. Wenn du ganz sichergehen möchtest, achte darauf, dass du eine Zeugin oder einen Zeugen für die Abgabe hast.
Bei der postalischen Zustellung gilt die Kündigung dann, wenn sie im Zuständigkeitsbereich des Unternehmens angekommen ist. Es genügt also, wenn sie im Briefkasten oder in der Poststelle liegt, sie muss noch nicht bearbeitet sein, um wirksam zu werden.
Wenn du die Kündigung per Post schickst, empfiehlt sich ein Einschreiben, damit du später einen Beleg für die Absendung hast. Das kann wichtig werden, falls es zu Streitigkeiten über die Kündigungsfrist kommen sollte.
Fordere deinen Resturlaub ein
Dein noch nicht genommener Resturlaub steht dir auch nach deiner Kündigung zu.
Wenn du im ersten Halbjahr kündigst, wird der Urlaub anteilig berechnet. Wenn du am 1. Juli oder später kündigst (und mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt warst), steht dir der volle gesetzliche Mindesturlaub zu.
Du hast ein Recht darauf, den Urlaub noch vor deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu nehmen. Sprich mit deinen Vorgesetzten möglichst bald nach der Kündigung über dieses Thema.
Wenn die Kündigungsfrist kurz und noch viel Resturlaub offen ist, kann es im Betrieb zu Problemen kommen. Denn dann gibt es womöglich noch keinen Nachfolger für deinen Job und die Einarbeitung ist nicht mehr möglich.
Deshalb ist es aus betrieblichen Gründen auch möglich, den Resturlaub auszubezahlen. Allerdings musst du mit dieser Lösung einverstanden sein. Überlege im Zweifelsfall, ob dir die Freizeit vor dem neuen Job oder das zusätzliche Gehalt wichtiger ist.
Formuliere die Kündigungsabsicht eindeutig
In deiner Kündigung muss klar und deutlich stehen, dass du kündigen möchtest. Das kannst du auf zwei Weisen eindeutig tun:
1. Nenne als Betreff das Wort "Kündigung".
2. Beginne den Brief mit der klaren Formulierung: "Hiermit kündige ich, …"
Lange Ausführungen und Begründungen sind in der Kündigung nicht nötig. Aber dein Kündigungswille muss klar und ohne Zweifel erkennbar sein, am besten mit der Floskel "ordentlich und fristgerecht". Wie das genau aussehen kann, siehst du in unseren Mustern am Ende dieses Artikels.
Unterschreibe die Kündigung von Hand
Du musst eine Kündigung immer von Hand unterschreiben. Eingescannte oder kopierte Unterschriften sind nicht gültig.
Unterschreibe die Kündigung am besten mit vollem Vor- und Nachnamen. Dann kannst du sicher sein, dass die Kündigung wirksam ist.
Bitte um ein Arbeitszeugnis
Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu bekommen. Es stellt eine wichtige Orientierung für zukünftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dar. Deshalb solltest du nicht auf dein Zeugnis verzichten.
Formuliere deine Bitte in der Kündigung, zum Beispiel so: "Ich bitte Sie außerdem darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und an folgende Adresse zu senden:"
Beachte den verpflichtenden Aufbau deiner Kündigung
Es gibt einige vorgeschriebene Teile, die deine schriftliche Kündigung haben muss:
Verpflichtend ist zum Beispiel ein Briefkopf, der Namen und Adresse des Unternehmens sowie deinen Namen und deine Adresse enthält. Auf diese Weise wird eindeutig klar, wer wem kündigt.
Oben rechts muss außerdem ein Datum stehen. Das ist wichtig, um die fristgerechte Kündigung zu belegen.
Eine Betreffzeile ist ebenfalls wichtig. Als Betreff reicht das Wort "Kündigung". Du kannst es aber noch konkreter machen, indem du hier deine Personalnummer oder das geplante Ende des Arbeitsverhältnisses nennst. Beispiel: "Kündigung zum TT.MM.JJJJ".
Auch eine konkrete Anrede ist notwendig. Die Floskel "Sehr geehrte Damen und Herren" reicht nicht aus. Erkundige dich deshalb vorher, ob die Personalabteilung zuständig ist oder deine Chefin beziehungsweise dein Chef. An die zuständige Person richtest du dann die Anrede.
Zu Beginn des eigentlichen Anschreibens formulierst du nun sehr deutlich deine Kündigungsabsicht: "Hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht …"
Im Text muss das Datum stehen, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Dieses Datum muss die geltende Kündigungsfrist einhalten, darf also nicht kürzer sein. Ein späterer Zeitpunkt ist aber möglich. Falls du dir mit den Fristen nicht sicher bist, kannst du auch die Formel "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwenden.
Eine Begründung für die Kündigung ist nicht vorgeschrieben. Du kannst aber durchaus eine Begründung erwähnen, wenn du das möchtest. Achte aber darauf, sachlich zu bleiben. Ebenso freiwillig ist eine Danksagung für die gute Zusammenarbeit.
Du kannst außerdem um die Bestätigung der Kündigung bitten. Das Unternehmen ist allerdings nicht verpflichtet, dem nachzukommen. Schließlich folgt noch die Grußformel (zum Beispiel "mit freundlichen Grüßen") und die handschriftliche Unterschrift.
Nicht kündigen kannst du, wenn eine Klausel in deinem Vertrag dies untersagt. Entscheidest du dich dann, nicht zum ersten Arbeitstag zu erscheinen, könnte das Unternehmen von einer Schadensersatzzahlung oder Vertragsstrafe Gebrauch machen.
Vorlagen für dein Kündigungsschreiben
Wir haben dir zwei Vorlagen erstellt, die du für deine Kündigung nutzen kannst. Tausche einfach die Adressen und Daten aus. Oder verwende sie als Muster und Ideengeber für deine eigene Kündigung.
Muster für eine kurze und knappe Kündigung
Hier findest du eine knapp formulierte Kündigung, um dein Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden:
Anne Mustermann
Beispielstraße 12
11111 BeispielstadtUnternehmen GmbH
Personalabteilung, z.H. Herr Doe
Musterstraße 3
11111 BeispielstadtTag, Monat, Jahr
Kündigung
Sehr geehrter Herr Doe, ich kündige hiermit fristgerecht und ordentlich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden wird. Außerdem bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Anne Mustermann (handschriftliche Unterschrift)
Muster für eine ausführlichere Kündigung
Möchtest du eine ausführlichere Kündigung, haben wir im Folgenden eine passende Vorlage für dich. In diesem Schreiben bedankst du dich zusätzlich für die gute Zusammenarbeit.
Anne Mustermann
Beispielstraße 12
11111 BeispielstadtUnternehmen GmbH
Personalabteilung, z.H. Herr Doe
Musterstraße 3
11111 BeispielstadtTag, Monat, Jahr
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum (Tag, Monat, Jahr)
Personalnummer XY11123Sehr geehrter Herr Doe,
ich kündige hiermit fristgerecht und ordentlich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Datum. Nach Einhaltung der Kündigungsfrist ist dies nach meinen Berechnungen der (Tag, Monat, Jahr).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das korrekte Beendigungsdatum.
Ich bedanke mich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Ich habe mit Freude in der Unternehmen GmbH gearbeitet und konnte viel lernen. Wie bereits mit Ihnen besprochen, habe ich mich aus persönlichen Gründen für die Kündigung entschieden. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen von Herzen alles Gute.
Bitte erstellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und senden Sie es an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
Anne Mustermann (handschriftliche Unterschrift)