Arbeitslosengeld beantragen: 8 Tipps und 4 Gefahren
Arbeitslosengeld ist dafür gedacht, Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen zu überbrücken. Das Geld stammt aus der Arbeitslosenversicherung, in der alle Arbeitnehmende einzahlen. Die Beantragung kann kompliziert werden. Wir geben Tipps und erklären mögliche Gefahren.
Bei uns erfährst du, in welchen Fällen dir Arbeitslosengeld zusteht, wie hoch es ist und wie du es beantragst. Denn zunächst musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt Arbeitslosengeld zu erhalten.
Die genaue Höhe des Geldes erfährst du erst, sobald dein Antrag genehmigt wurde.
Arbeitslosengeld I und II
Es wird grundsätzlich zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterschieden. Unter Arbeitslosengeld kannst du eine Versicherungsleistung verstehen, in die du vor deiner Arbeitslosigkeit selbst eingezahlt hast.
Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich dagegen um eine staatliche Leistung, die an bedürftige Arbeitssuchende ausgezahlt wird.
Umgangssprachlich spricht man beim Arbeitslosengeld II auch von Hartz IV. Im Folgenden erfährst du mehr über das Beantragen von Arbeitslosengeld I.
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat
Es gibt einige Voraussetzungen, um überhaupt Arbeitslosengeld zu bekommen. Dazu gehört, dass du im Moment keine oder nur sehr geringfügige Arbeit ausführst, für mindestens 15 Stunden pro Woche aber arbeiten könntest. Weitere Voraussetzungen sind die Folgenden.
In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung musst du insgesamt 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das trifft im Normalfall auf alle Arbeitnehmende zu, die mehr als einen Minijob ausgeübt haben.
Bei vielen befristeten Beschäftigungen kannst du auch schon nach mindestens sechs Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung während der letzten 30 Monate ein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.
Alternativ kannst du auch als selbstständige Person Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn du freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Auch nach der Elternzeit (bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes), nach einer langen Erkrankung mit Erhalt von Krankengeld und nach dem freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Voraussetzung ist allerdings, dass du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast und mit ihr auch bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zusammenarbeitest.
Als beschäftigungslos giltst du auch dann, wenn du in angestellter oder selbstständiger Arbeit weniger als 15 Stunden arbeitest. Auch in diesem Fall kannst du dich arbeitslos melden.
So viel Arbeitslosengeld steht dir zu
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist nicht ganz einfach, deshalb erfährst du die genaue Summe meist erst, wenn dein Antrag bewilligt wurde.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit steht dir allerdings ein Arbeitslosengeld-Rechner zur Verfügung, mit dem du schon im Vorfeld eine Orientierung bekommen kannst.
Generell gilt:
Das Arbeitslosengeld beträgt bei Kinderlosen 60 Prozent des Netto-Entgelts. Wenn du oder dein Lebenspartner/deine Lebenspartnerin mindestens ein Kind hat, erhöht sich der Anspruch auf 67 Prozent.
Das Netto-Arbeitsentgelt berechnet sich folgendermaßen:
1. Grundlage ist dein zusammengerechnetes Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate.
2. Dieses wird durch 365 geteilt, um das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag zu erhalten.
3. Davon abgezogen werden rechnerisch der Solidaritätszuschlag, die Lohnsteuer und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung. Daraus ergibt sich das Netto-Arbeitsentgelt pro Tag.
4. Von diesem werden nun 60 oder 67 Prozent berechnet, um dein Arbeitslosengeld zu bestimmen.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes
Arbeitslosengeld ist nicht als Dauerlösung gedacht, sondern zum Überbrücken der Zeit, bis du einen neuen Job gefunden hast. Deshalb kannst du nicht unbegrenzt lange Arbeitslosengeld beziehen.
Arbeitslose bis 50 Jahre bekommen maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Ob du wirklich diese volle Zeit nutzen kannst, hängt davon ab, wie lange du versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Arbeitslose ab 50 Jahren haben es meist schwerer, einen neuen Job zu finden. Deshalb steigt bei ihnen die Bezugsdauer stufenweise an. Wenn du über 58 Jahre alt bist, bekommst du bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld.
Wenn die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld abgelaufen ist, du aber noch keinen neuen Job gefunden hast, solltest du dich im Jobcenter beraten lassen. Du kannst bei Bedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen.
Bei einem sehr geringen Arbeitslosengeld kannst du diese Leistungen möglicherweise auch zusätzlich zum "Aufstocken" beantragen.
Tipps zum Beantragen von Arbeitslosengeld
Um dir das Beantragen von Arbeitslosengeld so leicht wie möglich zu machen, haben wir im folgenden nützliche Tipps für dich. Dazu gehört zum Beispiel, dass du dich rechtzeitig um den Antrag kümmerst.
Melde dich rechtzeitig "arbeitssuchend"
Arbeitssuchend und arbeitslos ist nicht dasselbe. Arbeitslos bist du von dem Moment an, in dem dein bisheriges Arbeitsverhältnis endet. Arbeitssuchend kannst du allerdings schon vorher sein, nämlich dann, wenn du schon weißt, dass du deine Stelle verlieren wirst.
Wenn deine Arbeitslosigkeit absehbar ist, musst du dich so früh wie möglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Wenn du rechtzeitig weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitssuchend melden.
Wenn du es erst kurzfristiger erfährst, musst du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Von diesem Moment an kann dich die Agentur für Arbeit auf der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen.
Wenn sich später herausstellt, dass du dich erst verspätet arbeitssuchend gemeldet hast, kannst du für eine Woche vom Arbeitslosengeld gesperrt werden. Nimm diese Frist deshalb unbedingt ernst und melde dich rechtzeitig.
Um dich arbeitssuchend zu melden, musst du nicht unbedingt persönlich bei der Agentur für Arbeit vorbeigehen. Die Meldung kann auch online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Du bekommst dann im Anschluss einen Beratungstermin, damit eine Arbeitsvermittlung möglich wird.
Sende den Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig ab
Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist natürlich die Voraussetzung, um möglichst schnell dein Geld zu bekommen. Zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit solltest du dich um diesen Antrag kümmern.
Du kannst den Antrag bequem online ausfüllen. Das hat den großen Vorteil, dass du im Portal der Bundesagentur für Arbeit auch den Bearbeitungsstatus deines Antrags nachverfolgen kannst.
So weißt du immer genau, wie es um deinen Antrag auf Arbeitslosengeld gerade steht und wann du voraussichtlich mit einer Bewilligung rechnen kannst.
Zusätzlich zum eigentlichen Antrag braucht die Agentur für Arbeit meist eine Arbeitsbescheinigung deines bisherigen oder ehemaligen Betriebes. Auch diese Bescheinigung kann online eingereicht werden.
Unter Umständen werden weitere Nachweise und Dokumente notwendig, zum Beispiel die Kündigung, eine Bescheinigung über ein mögliches Nebeneinkommen oder einen Beleg über erhaltenes Krankengeld von der Krankenkasse.
Melde dich spätestens am ersten beschäftigungslosen Tag arbeitslos
Sobald du erfährst, dass du deinen Job verlieren wirst, meldest du dich arbeitssuchend. Wenn dein Arbeitsverhältnis dann wirklich geendet hat, meldest du dich arbeitslos.
Um dich arbeitslos zu melden, musst du persönlich in der Agentur für Arbeit vorbeikommen. Das ist spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung notwendig. Du brauchst vor Ort deinen Personalausweis.
Der persönliche Besuch ist die Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Das Geld wird frühestens ab dem Tag deiner persönlichen Meldung gezahlt. Deshalb ist es so wichtig, dass du hier keine unnötige Zeit verstreichen lässt.
Meide besonders volle Tage in der Agentur für Arbeit
Wenn es dir möglich ist, solltest du nicht unbedingt bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit warten, um persönlich in der Agentur für Arbeit vorbeizuschauen.
Meist fällt dieser Tag auf einen Monatswechsel oder sogar Quartalswechsel. Und genau das sind natürlich die Tage, in denen sehr viele Menschen mit ähnlichen Anliegen einen Termin brauchen.
Um Stress und Wartezeiten zu reduzieren, ist es deshalb von Vorteil, wenn du schon ein paar Tage oder Wochen vorher einen Termin wahrnehmen kannst.
Teile Änderungen sofort mit
Wenn du im Prozess der Arbeitssuche umziehst, solltest du das der Agentur für Arbeit im Vorfeld melden. Sonst besteht einerseits die Gefahr, dass Unterlagen nicht oder verspätet ankommen. Und zum anderen ist es möglich, dass durch den Umzug eine andere Arbeitsagentur für dich zuständig ist und du dich dort melden musst.
Auch eine längere Abwesenheit vom Wohnort, zum Beispiel durch einen Urlaub, musst du der Agentur für Arbeit im Vorfeld mitteilen. Außerdem musst du die Agentur für Arbeit natürlich informieren, wenn du einen neuen Job gefunden hast und diesen antrittst.
Du bist auch verpflichtet, Änderungen des Familienstandes und der Lohnsteuerklasse sofort mitzuteilen. Schiebe die Mitteilung solcher Änderungen nicht auf die lange Bank, sonst kann es zu Rückforderungen oder Sperrungen kommen.
Arbeitslosengeld im Ausland beziehen
Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und hier die Anforderungen für das Arbeitslosengeld erfüllst, kannst du unter Umständen auch im Ausland das Arbeitslosengeld weiterbeziehen.
Das gilt dann, wenn du dir im EU-Ausland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine neue Arbeit suchen möchtest.
Nach dem Brexit ist ein Bezug in Großbritannien nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auch in Ländern außerhalb Europas gibt es die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen, meist nicht.
Wenn du diese Option trotzdem nutzen möchtest, solltest du sie möglichst frühzeitig bei der Agentur für Arbeit anmelden, um deine Möglichkeiten und das genaue Prozedere zu erfahren.
Stell einen neuen Antrag nach langer Krankheit
Der Bezug von Arbeitslosengeld bedingt immer, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du über längere Zeit arbeitsunfähig krank bist, ist das nicht mehr der Fall.
Deshalb musst du eine Krankschreibung mit Arbeitsunfähigkeit sofort der Agentur für Arbeit melden und eine ärztliche Bescheinigung abgeben. Gib außerdem Bescheid, sobald du wieder arbeitsfähig bist.
Wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, ist bei Pflichtversicherten die Krankenkasse zuständig. Du bekommst dann kein Arbeitslosengeld mehr, aber Krankengeld, üblicherweise in der gleichen Höhe.
Nach dem Bezug von Krankengeld musst du deinen Antrag auf Arbeitslosengeld neu stellen beziehungsweise dich persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellen. Nur dann kannst du nach der langen Krankheit weiterhin Arbeitslosengeld beziehen.
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
Während du Arbeitslosengeld beziehst, bist du weiterhin in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung versichert. Die Kosten hierfür trägt die Agentur zur Arbeit zusätzlich zu deinem Arbeitslosengeld. Sie werden direkt an die Leistungsträger gezahlt.
Nimm am besten frühzeitig mit deiner Krankenkasse Kontakt auf, um zu erfahren, ob sich für dich etwas ändern wird oder die Kasse bestimmte Unterlagen benötigt.
Wenn du in den letzten fünf Jahren privat krankenversichert warst, kannst du eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenkasse beantragen. Von dieser Ausnahme abgesehen, bist du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Gefahren beim Bezug von Arbeitslosengeld
Unter bestimmten Umständen kannst du vom Bezug ausgeschlossen werden, so zum Beispiel, wenn du deine Arbeitsstelle selbst kündigst. Welche Gefahren dir außerdem bewusst sein sollten, erklären wir im Folgenden.
Sperre oder Wegfall der Leistung durch eigene Kündigung
Arbeitslosengeld steht dir nur dann zu, wenn du deine Arbeit ohne eigene Schuld verlierst. Das bedeutet umgekehrt, dass du zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden kannst, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst und eine Abfindung bekommst.
Auch wenn dein eigenes Verhalten zur Kündigung geführt hat oder du Absprachen mit dem Arbeitgeber zur Kündigung getroffen hast, wirkt sich das negativ auf das Arbeitslosengeld aus.
Deshalb solltest du deinen Job möglichst nur dann selbst kündigen, wenn du einen guten Grund dafür hast. Wenn du zum Beispiel heiratest und zu deinem Partner oder deiner Partnerin in eine andere Stadt ziehst, gilt das für die Agentur für Arbeit als wichtiger Grund.
Weitere wichtige Gründe sind zum Beispiel, wenn die bisherige Arbeit unzumutbar war, gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen hat oder dort bindende Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden.
Sperre durch mangelnde Mitarbeit
Deine zuständige Agentur zur Arbeit unterstützt dich dabei, einen neuen Job zu finden. Trotzdem bist du verpflichtet, dich auch selbst auf die Suche zu machen.
Du kannst sogar aufgefordert werden, deine Bemühungen nachzuweisen. Hebe deshalb Mails und Schriftverkehr im Zusammenhang mit Bewerbungen auf und mache dir am besten Notizen über deine Arbeitssuche.
Zur geforderten Mitarbeit gehört außerdem, dass du zumutbare Arbeitsmöglichkeiten, die dir angeboten werden, auch nutzt. Das können Jobs sein, die deutlich unter deiner Qualifikation oder in einem ganz anderen Arbeitsbereich liegen. Selbst ein Umzug in eine andere Stadt gilt als zumutbar.
Auch deshalb ist es sinnvoll, möglichst intensiv selbst zu suchen. Angebote, die dir die Agentur für Arbeit macht, kannst du nämlich nicht ohne Weiteres ablehnen, auch wenn sie dir unpassend erscheinen.
Arbeitssuchendmeldung ist auch bei Zusagen des Arbeitgebers notwendig
Wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, musst du spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses deine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen.
Das gilt auch dann, wenn du die Zusage deines Arbeitgebers hast, dass du weiterbeschäftigt wirst.
Solange kein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, musst du trotzdem die Meldung vornehmen. Sonst droht dir eine Sperre von einer Woche, falls du doch noch Arbeitslosengeld beantragen musst.
Pflicht zur Verfügbarkeit
Du möchtest die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Reise nutzen oder mal wieder ausgiebig Freunde besuchen? Das könnte problematisch werden.
Während du arbeitslos gemeldet bist, musst du für die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur verfügbar sein. Das bedeutet, dass du an jedem Werktag postalisch an der der Arbeitsagentur bekannten Wohnadresse erreichbar sein musst.
Wenn du verreisen oder dich aus anderen Gründen nicht in deiner Wohnung aufhalten willst, musst du dir im Vorfeld von der Agentur für Arbeit eine Zustimmung einholen. Das gilt auch bei sehr kurzen Abwesenheiten, wenn du dadurch an einem Werktag deinen Briefkasten nicht leeren kannst.
Solltest du dich nicht daran halten und ein Brief erreicht dich deshalb nicht rechtzeitig, wird dein Arbeitslosengeld rückwirkend zum Reiseantritt gestrichen.