Erbe ausschlagen: Kosten, Fristen & 3 Alternativen zur Erbausschlagung
Bei einer Erbschaft können auf die Erbin oder den Erben nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden zukommen. In solchen Fällen kannst du das Erbe ausschlagen. Wir erklären dir, wann eine Erbausschlagung sinnvoll ist, welche Risiken du beachten solltest und welche Alternativen es gibt.
Handelt es sich bei deinem Erbe um Schulden, dann musst du es nicht annehmen. Innerhalb einer bestimmten Frist kannst du dein Erbe ausschlagen.
Die Vor- und Nachteile beim Erbausschlag
Viele Menschen hinterlassen ihrer Familie nicht nur Vermögen, sondern in manchen Fällen auch Schulden.
Diese kann ein Verstorbener ebenso vererben wie Geld, Wertpapiere oder ein Haus. Erben sollten sich deshalb genau überlegen, ob sie das Erbe annehmen wollen.
Denn sie haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Annahme einer Erbschaft kann ein zweischneidiges Schwert sein.
Wer ein Erbe ausschlägt, verzichtet nicht nur auf Schuldenberge, sondern vielleicht auch auf versteckte Vermögenswerte des Verstorbenen. Aus diesem Grund sollten sich Erben so früh wie möglich über die finanzielle Situation eines Erblassers informieren.
Wer das Erbe nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausschlägt, nimmt es automatisch an. Bei einem herkömmlichen Ausschlag des Erbes ist es nicht möglich, nur die Verbindlichkeiten abzulehnen und seinen Anspruch auf das Ersparte des Vererbenden zu behalten.
Denn beim Ausschlagen erlischt auch der Anspruch auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe für nahestehende Verwandte oder Ehegatten. Erben verzichten somit auch auf den Pflichtteil ihrer Erbschaft.
Auch wenn dich der Verstorbene in seinem Testament erwähnt oder du im Zuge der gesetzlichen Erbfolge erbst, bist du in keinem Fall verpflichtet, das Erbe anzunehmen.
Du hast immer die Möglichkeit, es innerhalb der Frist auszuschlagen. In jedem Fall solltest du dir nach einem Trauerfall aber ein paar Tage Zeit nehmen, damit du deine Entscheidung nicht von deinen Emotionen beeinträchtigen lässt
Hier findest du Tipps zum Akzeptieren lernen.
Nachlassgericht: Frist fürs Ausschlagen des Erbes
Wer ein Erbe ausschlagen will, dem bleibt nicht viel Zeit.
Denn er muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine entsprechende Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.
Stichtag ist dabei der Tag, an dem du von deinem Erbe erfahren hast. Nur wenn du oder der Verstorbene im Ausland gelebt habt, wird dir in einzelnen Fällen eine Verlängerung der Frist gewährt.
Ist der Erbe unter 18 Jahre alt, entscheiden seine gesetzlichen Vertreter über das Annehmen oder Ausschlagen. Dazu braucht es allerdings auch eine Genehmigung vom Familiengericht. Da dies allerdings immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, zählt die gerichtliche Bearbeitungszeit nicht für die sechswöchige Frist mit.
Tipps für besseres Zeitmanagement gibt es hier.
Erbschaft ausschlagen: Diese Kosten kommen auf dich zu
Das Ausschlagen einer Erbschaft kann dich unterschiedlich viel kosten.
Die Gebühr beim Nachlassgericht beträgt pauschal 30 Euro, wenn dir der Vererbende insgesamt mehr Schulden als Vermögen hinterlässt.
Lehnst du allerdings ein Erbe ab, das dir eigentlich Vermögen gutschreiben würde, fallen je nach Höhe des Nachlass-Vermögens Gerichts- und Notarkosten an.
Ein lohnendes Erbe auszuschlagen kann dich so in doppelter Hinsicht um dein Geld bringen.
Wenn du dir über die Vermögenswerte des Verstorbenen unsicher bist, gibt es bessere Alternativen wie eine Nachlassverwaltung. Zuvor solltest du allerdings versucht haben, an alle möglichen Informationen heranzukommen.
So bekommst du Auskunft über dein Erbe
Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, ist eine umfassende Bestandsaufnahme über die finanzielle Situation des Verstorbenen wichtig.
Als Erbe hast du ein sogenanntes Auskunftsrecht. Das sichert dir vom jeweiligen Erbschaftsbesitzer (zum Beispiel eine Bank) eine umfangreiche schriftliche Auskunft über die Erbschaftsgegenstände und die Höhe deines Erbes zu.
Die Bank, bei dem der Erblasser ein Konto hatte, kann sich also nicht auf das Bankgeheimnis des Verstorbenen berufen. In aller Regel wollen dir Banken nicht den Zugang zu deinem Erbe verwehren.
Dennoch müssen sie sicherstellen, dass es sich bei dir um den tatsächlichen und alleinigen Erben handelt.
Deshalb fordern sie oft einen Erbschein als Nachweis, dass du der Erbe bist. Da du den allerdings erst bekommst, wenn du das Erbe angenommen hast, gibt es sinnvolle Alternativen.
Um deine Erbenstellung zu beweisen, kannst du ebenso ein notarielles Testament, eine Kontovollmacht (über den Tod hinaus) oder einen Erbvertrag (der ebenfalls den Nachlass des Verstorbenen regelt) vorzeigen.
In manchen Einzelfällen kann auch ein privates Testament (nicht von einem Notar beglaubigt) ausreichen.
Besitzt du allerdings keines dieser Dokumente, wirst du um einen Erbschein nicht herumkommen. Einen Erbschein musst du beim Nachlassgericht beantragen, womit du gleichzeitig das Erbe mitsamt allen Schulden annimmst.
Erbe ausschlagen: So geht’s
Um das Erbe auszuschlagen, musst du eine schriftliche Ausschlagungserklärung innerhalb der sechswöchigen Frist abgeben.
Beispielsweise zur Niederschrift (ein Notar schreibt die Erklärung und du unterzeichnest) oder in öffentlich beglaubigter Form (also von einem Notar bescheinigt).
Hierzu kannst du dich auch direkt an das Nachlassgericht wenden, mitbringen solltest du aber auf jeden Fall die Sterbeurkunde des Erblassers.
Dein Anliegen solltest du an das Amtsgericht im Bezirk des letzten Wohnorts des Verstorbenen richten. Wenn du selbst an einem anderen Ort wohnst, kannst du die Ausschlagungserklärung allerdings auch beim Nachlassgericht in deinem Bezirk erstellen lassen oder abgeben.
In der Ausschlagungserklärung selbst solltest du die Gründe für dein Ablehnen des Erbes nennen. Sollten im Anschluss neue Informationen (beispielsweise dir unbekannte Vermögenswerte des Erblassers) auftauchen, kannst du einfacher beweisen, dass du davon nichts gewusst hast.
Eine nachträgliche Anfechtung deines Ausschlags ist dann mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich.
Liegt dem Nachlassgericht ein Testament oder ein Erbvertrag vor, dann wird die Erbin oder der Erbe automatisch benachrichtig – insofern alle Daten wie Anschrift und Telefonnummer vorhanden sind.
Die genaue Dauer ist vom Einzelfall abhängig. Die zeitliche Spanne liegt zwischen vier und sechs Wochen nach Testamentseröffnung.
Fallstricke beim Erben
Wer vom Tod eines Verwandten oder nahen Freundes erfährt, muss trotz hoher emotionaler Belastung viele Aufgaben erledigen.
Neben der Organisation der Beerdigung sind Kontakte zum Nachlassgericht und bestimmten Institutionen wie der Versicherung wichtig, um das Recht auf das Erbe oder den Bezug von finanziellen Leistungen nicht zu verlieren.
Darüber hinaus lauern weitere Risiken auf den Erben. Wir geben dir einen Überblick über die häufigsten Fallstricke.
1. Du hast die finanzielle Situation des Erblassers nicht gründlich überprüft: Die finanzielle Situation des Erblassers nicht zu prüfen, kann fatale Folgen haben. Auf der einen Seite können dich Schulden überraschen oder aber du schlägst Vermögenswerte aus. Auf der anderen Seite ist das Ausschlagen eines für dich lohnenden Erbes mit Gebühren verbunden.
2. Das Erbe einfach ignorieren: Du denkst, dass dich der Verstorbene ohnehin enterbt hat oder willst ein Erbe einfach ignorieren? Dann wirst du nach Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungssfrist das Erbe automatisch annehmen. In Deutschland musst du ein Erbe aktiv ausschlagen. Im Zweifel solltest du lieber beim Nachlassgericht nachfragen, bevor etwaige Schulden auf dich übergehen.
3. Die Versicherungen nicht informieren: Nach dem Tod eines Erblassers solltest du alle Versicherungen des Verstorbenen innerhalb von zwei Tagen benachrichtigen. Besonders Lebensversicherungen verlangen oft eine Obduktion, um die vereinbarten Leistungen an Hinterbliebene auch auszuzahlen.
Manchmal haben Verstorbene ihre Hinterbliebenen auch im Zuge ihrer Altersvorsorge mit einer Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente in ihrer Rentenversicherung abgesichert. Auch hier kann der Versicherer dir Leistungen verwehren, wenn du ihn nicht früh genug benachrichtigst.
4. Einen Erbschein beantragen, obwohl du keine Informationen hast: Da viele Banken schon einen Erbschein verlangen, um dir eine Auskunft über das Vermögen und die Verpflichtungen des Verstorbenen zu geben, tappen manche Erben in eine Falle.
Mit einem Erbschein nehmen sie automatisch auch das Erbe an. Hast du allerdings noch nicht einmal eine grobe Vorstellung von der finanziellen Situation des Erblassers, solltest du keinen Erbschein beantragen.
Die Gefahr, dass dich hohe Schulden überraschen, ist schlicht zu hoch. Schlauer ist es, in so einem Fall eine Nachlassverwaltung zu beauftragen. Die kostet zwar etwas, dafür sicherst du dich gegen jede Art von Überschuldung des Erblassers ab.
5. Dem Nachlassgericht ein Testament nicht aushändigen: Solltest du über ein notariell beglaubigtes oder auch ein privates Testament verfügen, solltest du es dem Nachlassgericht unbedingt aushändigen. Relevant sind alle Schriftstücke, die auf den letzten Willen des Verstorbenen hinweisen.
Dafür bedarf es weder einer Überschrift wie "Letzter Wille" oder "Testament".
Was zählt, ist der Inhalt. Enthältst du dem Nachlassgericht etwaige Schriftstücke vor, kann dir dies als Urkundenunterdrückung ausgelegt werden und du verlierst jeden Anspruch auf dein Erbe.
Dann solltest du ein Erbe ausschlagen
Wer erbt, dem fliegen nicht automatisch ungeahnte Reichtümer zu.
Erben sollten ihr Erbe sorgsam prüfen und sich von Banken oder anderen Vermögensverwaltern die nötigen Informationen geben lassen. In folgenden Fällen ist das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll.
Tipps und Methoden für leichteres Entscheiden gibt es hier.
Erbe ausschlagen bei hohen Schulden des Erblassers
Wenn du mit großer Sicherheit weißt, dass der Erbe verschuldet war, solltest du das Erbe in jedem Fall ausschlagen -denn dann wärst du dafür verantwortlich, den Forderungen der Gläubiger nachzukommen.
In manchen Fällen ist die Situation jedoch nicht so eindeutig. Gerade bei Verwandten, die an einem anderen Ort leben, oder zu denen der Kontakt schon seit langem abgebrochen ist, wissen die Erben selten über die finanzielle Lage des Verstorbenen Bescheid.
Um nicht ins Blaue hinein entscheiden zu müssen, können Erben von Banken eine Auskunft über die Kontostände des Erblassers bekommen. Einen Erbschein (über den du nur verfügst, wenn du das Erbe bereits angenommen hast) musst du Banken nicht unbedingt vorlegen.
Stattdessen genügt eine Sterbeurkunde und der Nachweis deiner Erbenstellung. Hierzu kannst du beispielsweise ein notarielles oder privates Testament, ein Erbvertrag oder in Einzelfällen auch ein Nachweis in deinem Stammbuch vorzeigen.
Hat die oder der Verstorbene im Testament nicht bestimmt, wer erben soll, regelt die gesetzliche Erbfolge die Vermögensnachfolge.
Hierbei wird zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden unterschieden:
- Erben erster Ordnung = Kinder und Enkelkinder
- Erben zweiter Ordnung = Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- Erben dritter Ordnung = Großeltern, Tanten und Onkel
Erbe ausschlagen bei renovierungsbedürftigen Immobilien
Einen Sonderfall sind renovierungsbedürftige Immobilien, die dir der Vererbende hinterlässt.
Ob du ein solches Erbe annehmen solltest, hängt dabei sowohl vom Zustand des Hauses als auch von deiner eigenen finanziellen Situation ab.
Denn die Kosten für die Sanierung der Immobilie solltest du im Zweifel stemmen können. Ansonsten bleibt dir nur der Verkauf des Objektes. Und wenn dessen Zustand ohnehin schlecht ist, findest du auch nur schwer einen Käufer.
Wenn du in einer Privatinsolvenz steckst
Manchmal ist die finanzielle Situation von Erblasser und Erbe auch umgekehrt.
Der Erbe steckt in tiefen Schulden, bekommt vom Erblasser aber einen hohen Vermögenswert vererbt.
In diesem Fall würde der Nachlass allerdings sofort den Gläubigern in die Hände fallen.
Viele Erben schlagen aus diesem Grund die Erbschaft aus. Sie wollen das Ersparte des Verstorben nicht direkt zur Tilgung ihrer Schulden ausgeben.
Doch wer nicht den mühevollen Weg durch eine Privatinsolvenz gehen will, sollte das Erbe nutzen, um seine Schulden zu begleichen. Wer sich bereits in einer Privatinsolvenz befindet, dessen Erbe zählt automatisch als Insolvenzmasse, um die Gläubiger auszubezahlen.
Wer in der Wohlverhaltensperiode seiner Privatinsolvenz ist, dem steht sein Erbe dagegen zu. Hierbei muss er allerdings die Hälfte an den Insolvenzverwalter herausgeben. Die Erbschaft anzunehmen, ist hier also oft wieder ratsam.
Tipps zum Geld sparen gibt es hier.
Das Erbe nachträglich ausschlagen
Ist entweder die sechswöchige Ausschlagungssfrist abgelaufen oder du hast das Erbe bereits angenommen, kannst du in der Regel nicht mehr von deinem Erbe zurücktreten.
Doch in bestimmten Fällen kannst du deine Entscheidung nachträglich anfechten. Hast du die Sechs-Wochen-Frist verstreichen lassen, weil du sie nicht kanntest, kannst du sie vor Gericht anfechten.
Das ist allerdings nur selten von Erfolg gekrönt. Die höchsten Erfolgsaussichten hast du, wenn du beispielsweise nichts von einer hohen Schuldensumme gewusst und das Erbe mit falschen Vorstellungen angenommen hast.
Das setzt allerdings voraus, dass du dich im Vorfeld gründlich über die Vermögens- und Schuldenwerte deiner Erbschaft informiert hast. Wirst du danach von dir unbekannten Fakten überrascht, kannst du ein angenommenes Erbe auch nachträglich ablehnen.
Die Frist für eine nachträgliche Ausschlagung beträgt sechs Wochen, nachdem du die neuen Erkenntnis gewonnen hast. Da solche Anfechtungen von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet werden, solltest du dich allerdings nicht darauf verlassen, dein angenommenes Erbe im Nachhinein erfolgreich ausschlagen zu können.
Stattdessen solltest im Vorfeld genug Zeit in die Recherche investieren. In besonders unübersichtlichen Fällen ist die Beantragung einer Nachlassverwaltung sinnvoll.
Die Kosten für eine Nachlassverwalterin oder einen Nachlassverwalter legt das Nachlassgericht fest. Je nach Qualifizierung und Umfang der Tätigkeiten können die Kosten unterschiedlich ausfallen. So wird beispielsweise ein Stundensatz festgelegt oder ein prozentualer Anteil am Nachlass.
Das Erbe nachträgliche annehmen
Auch für den umgekehrten Fall gibt es eine ähnliche Regelung. Du hast beispielsweise ein Erbe ausgeschlagen, weil der Verstorbene scheinbar mehr Schulden als Vermögen hatte. Dann erfährst du aber, dass auch eine Immobilie zum Nachlass gehörte.
In diesem Fall kannst du wiederum deine Ausschlagung anfechten. Das ist allerdings nur möglich, wenn du von einem bestimmten Vermögenswert nichts wusstest. Wenn die Schuldenlast lediglich viel niedriger ist als gedacht, hast du keine Chancen, deine Entscheidung im Nachhinein zu korrigieren.
Alternativen zum Erbe ausschlagen
Nicht immer ist das Ausschlagen eines Erbes die beste Option für die Erbin oder den Erben. Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten, den Schulden eines Verstorbenen aus dem Weg zu gehen.
Eine Nachlassverwaltung beantragen
Besonders bei unübersichtlichen Schulden- und Vermögenswerten eignet sich alternativ eine Nachlassverwaltung. Diese musst du beim Nachlassgericht beantragen. Sie sichert dich gegen eine Überschuldung des Erblassers ab.
Auch wenn die Nachlassverwaltung selbst etwas kostet: Sie befreit dich von der Pflicht, mit deinem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen zu haften. Die Gebühren der Nachlassverwaltung werden immer aus dem vorhandenen Vermögen der Erbschaft bezahlt.
Bei der Nachlassverwaltung werden die Schulden aus dem vorhandenen Vermögen des Erblassers bezahlt. Ist die Differenz positiv, kommt dir das Geld schließlich im Zuge deines Erbes zugute. Ist das Ergebnis negativ, musst du nicht dafür haften.
Ein Angebotsverfahren beantragen
Das Angebotsverfahren funktioniert ähnlich wie die Nachlassverwaltung. Innerhalb einer festgelegten Frist müssen die Gläubiger des Verstorbenen sich beim Nachlassgericht melden und ihre Forderungen einreichen.
Tun sie das nicht, können sie ihre Schulden später nur mit dem im Erbe vorhandenen Vermögen begleichen. Der Erbe haftet also nur mit seinem eigenen Vermögen, wenn innerhalb der Frist die Forderungen das geerbte Vermögen übersteigen.
Ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen
Das Nachlassinsolvenzverfahren dient dir als letzte Möglichkeit, dich vor unerwarteten Schulden zu schützen. Genauso wie die Nachlassverwaltung kostet es Gebühren, die von vorhandenen Vermögenswerten des Erblassers bezahlt werden.
Ein Nachlassinsolvenzverfahren kannst du beantragen, wenn du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, der Erblasser aber überschuldet war. Das Verfahren kann zwar langwierig sein, dich aber noch im letzten Moment vor einer Übertragung der Schulden bewahren.
Sollten sich die Kosten des Verfahrens nicht durch das Vermögen des Verstorbenen decken lassen, lehnt das Nachlassgericht deinen Antrag ab.
Mit dem Gerichtsbeschluss, den du bekommst, kannst du die Eintreibung der Schulden von den Gläubigern dann aber trotzdem verhindern. Dies ist durch das Recht der Dürftigkeitseinrede in § 1990 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Beerdigungskosten bei ausgeschlagenem Erbe
Normalerweise müssen die Erben eines Erblassers auch die Beerdigungskosten tragen.
Dabei können sie die Kosten aus dem Nachlass des Verstorbenen begleichen. Reicht der allerdings nicht aus, müssen sie auch mit ihrem privaten Vermögen haften.
Schlägst du dein Erbe aus und es gibt noch weitere Erben, müssen diese für die Bestattung des Erblassers aufkommen.
Laut Gesetz müssen Erben in folgender Reihenfolge die Beerdigungskosten bezahlen:
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- nicht angeheirateter Partner
- Sorgeberechtigte
- Großeltern
- Enkelkinder
- entfernte Verwandte bis dritten Grades
Kann keiner dieser Menschen die Beerdigungskosten tragen (und jeder hat das Erbe ausgeschlagen), übernimmt schließlich der Staat die Kosten für die Bestattung.
Mit einer Sterbegeldversicherung können Versicherte für ihren eigenen Todesfall vorsorgen und Hinterbliebene bei einer kostenintensiven Beisetzung entlasten.
Tipps und Fallstricke für die Sterbegeldversicherung findest du hier.