Sterbegeldversicherung: 8 Tipps & 4 Fallstricke für die beste Absicherung
Sterbegeldversicherungen stellen einen wichtigen Baustein in der Familienvorsorge dar. In Kombination mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bilden sie einen rechtlichen und finanziellen Rahmen, um die Hinterbliebenen zu entlasten.
Wir klären dich über die wichtigsten Aspekte einer Sterbegeldversicherung auf.
Sterbegeldversicherung fängt hohe Kosten für die Beisetzung auf
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Form der Hinterbliebenenversorgung, die nicht überall auf offene Ohren stößt. "Zu teuer" sagen die einen, "nach mir die Sintflut" die anderen.
Tatsache ist, dass es sich bei einer Beerdigung um eine durchaus kostenintensive Veranstaltung handelt. Seitens der Ersatzkassen wurden im Jahr 2004 alle Zuschüsse dafür gestrichen.
Wer seinen Hinterbliebenen nicht die Kosten der eigenen Beisetzung aufbürden will und seinen Nachlass tatsächlich vererben möchte, kommt nicht umhin, sich mit dieser Police zu beschäftigen.
Historischer Abriss zur Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen sind keine Erfindung der Marketingabteilungen der Versicherungswirtschaft. Ihre Wurzeln reichen zurück bis in das Römische Reich.
In Deutschland wurden sogenannte Sterbekassen im 18. und 19. Jahrhundert von den Zünften, Handwerkern und in städtischen Bereichen von ärmeren Bewohnern in Form von Totenladen gegründet. Es handelte sich dabei um Solidarvereine. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden Sterbekassen als regionale Selbsthilfevereine oder in Unternehmen gegründet.
In Deutschland besteht Beisetzungspflicht
Wer in Deutschland verstirbt, muss entsprechend den rechtlichen Vorgaben beigesetzt werden. Die Vorgaben variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Die Bestattungspflicht regelt nicht nur, dass die betreffende Person alle notwendigen Schritte, das Informieren des Standesamtes und die Organisation der Beisetzung ergreifen muss. Sie regelt auch, wie die Hierarchie der Bestattungspflichtigen aufgestellt ist:
- Ehepartner oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder (in einigen Bundesländern nur bei Volljährigkeit)
- die Eltern
- die Geschwister (in einigen Bundesländern nur bei Volljährigkeit)
- Partner einer auf Dauer angelegten nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft (nicht in allen Bundesländern)
- sonstige Sorgeberechtigte (beispielsweise der Vormund eines verstorbenen Minderjährigen; jedoch nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
- die Großeltern (Ausnahme Brandenburg)
- die Enkelkinder (in einigen Bundesländern nur bei Volljährigkeit)
- Erbe (nur in Rheinland-Pfalz vorrangig vor allen anderen)
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad, zum Beispiel Neffen und Nichten in Bayern, Hamburg, Sachsen; Onkel und Tanten in Hamburg und Sachsen, Verschwägerte in Bayern und Hamburg, Verlobte in Hamburg
Abgesehen von Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass auch derjenige, der von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, als Erster in der Pflicht ist, die Kosten für die Beisetzung zu übernehmen. Das Land Hessen weist eine weitere Besonderheit auf.
Hat der Verstorbene keine Angehörigen, muss die Institution die Kosten der Beisetzung tragen, in der er sich zuletzt aufhielt, beispielsweise ein Krankenhaus oder Seniorenwohnheim.
Sterbegeldversicherung in der Abgrenzung zur Lebensversicherung
Genau genommen bestehen drei Varianten zur Hinterbliebenenvorsorge.
- Die Risikolebensversicherung wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Die Versicherungssumme kommt nur zur Auszahlung, wenn die versicherte Person während des Versicherungszeitraums verstirbt. Tritt der Todesfall nicht ein, verfallen die gezahlten Prämien.
- Die Kapitallebensversicherung wird ebenfalls auf eine bestimmte Versicherungsdauer abgeschlossen und leistet auf jeden Fall. Allerdings kommen am Ende der vereinbarten Laufzeit die verzinsten Beiträge mit Überschussanteilen und dem Schlussüberschuss zur Auszahlung, sofern die versicherte Person nicht während der Versicherungsdauer verstirbt.
Bei der Auszahlung kann der Versicherungsnehmer zwischen dem Begünstigten im Erlebensfall und dem Begünstigten im Todesfall unterscheiden.
- Die Sterbegeldversicherung kommt ebenfalls auf jeden Fall zur Auszahlung, da der Mensch nun einmal sterblich ist. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung steht der Zeitpunkt allerdings nicht fest. Die Leistung aus der Sterbegeldversicherung setzt sich ebenfalls aus den eingezahlten Beiträgen und den vom Versicherer erwirtschafteten Zinsen zusammen.
Tipps zur Sterbegeldversicherung
Um auf alle möglichen Fälle vorbereitet zu sein, haben wir die wichtigsten Aspekte zur Sterbegeldversicherung für dich zusammengefasst.
So sorgst du optimal vor und kannst deine Hinterbliebenen finanziell entlasten.
Sterbegeldversicherung frühzeitig abschließen
Der Beitrag zur Sterbegeldversicherung orientiert sich nicht nur an der Höhe der Versicherungssumme, sondern auch am Eintrittsalter der versicherten Person.
Je niedriger das Eintrittsalter ausfällt, um so geringer ist der Beitrag. Es empfiehlt sich folglich, frühzeitig über diese Form der Hinterbliebenenabsicherung nachzudenken.
Das Eintrittsalter variiert bei Sterbegeldversicherungen extrem. Während einige Anbieter Policen ab einem Alter von 18 Jahren anbieten, liegt die Schwelle bei anderen Versicherern bei 40 oder 50 Jahren. Gleiches gilt auch für das Höchsteintrittsalter.
Hier reicht die Bandbreite von 65 Jahren bis 80 Jahren. Allerdings läuft die Prämie bei deutlich älteren versicherten Personen in einer Größenordnung aus, dass sich die Frage stellt, ob ein Vertrag für einen 80-jährigen noch Sinn macht.
Die richtige Versicherungssumme wählen
Sterbegeldtarife werden häufig nicht mit frei wählbaren Versicherungssummen angeboten. Die Versicherer geben die Größenordnungen vor, in der Regel 3.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro.
Der Gesetzgeber sieht bei der Höhe der Versicherungssumme allerdings eine Maximierung vor. Die nominale Versicherungssumme darf 25.000 Euro nicht übersteigen, auch wenn mehrere Verträge gebündelt werden.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt natürlich davon ab, welche Form der Beisetzung die versicherte Person wünscht. Die folgende Tabelle gibt einen ungefähren Anhaltspunkt über die Bandbreite der anfallenden Kosten:
Bestatterleistungen | Von | Bis |
Überführung, innerorts | 90 € | 250 € |
Sarg, Kiefer massiv | 350 € | 1.100 € |
Urne einfach | 60 € | 160 € |
Ankleiden und Einsargung | 60 € | 190 € |
Totenbekleidung | 50 € | 130 € |
Allgemeine Verwaltung | 80 € | 230 € |
Aufbahrung | 70 € | 280 € |
Summe Bestatterleistungen | 760 € | 2,340 € |
Fremdleistungen | Von | Bis |
Leichenschau/ Totenschein | 60 € | 60 € |
Sterbeurkunde | 10 € | 10 € |
Krematorium | 160 € | 550 € |
Traueranzeige | 210 € | 400 € |
Kranz | 95 € | 250 € |
Trauerredner | 120 € | 400 € |
Orgelspiel, Musiker | 35 € | 220 € |
Kaffeetisch für 30 Personen | 300 € | 1.000 € |
Summe Fremdleistungen | 990 € | 2.890 € |
Friedhofsgebühren | Von | Bis |
Beisetzungsgebühren | 350 € | 1.000 € |
Grabnutzungsgebühren | 1.100 € | 2.400 € |
Nutzung Trauerhalle | 140 € | 320 € |
Summe Friedhofsgebühren | 1.590 € | 3.720 € |
Gesamtkosten | 3.340 € | 8.950 € |
Vertrag mit Gesundheitsfragen nur ohne Vorerkrankung
Die Anbieter von Sterbegeldversicherungen unterscheiden zwischen zwei Tarifvarianten. Zum einen gibt es Tarife mit Gesundheitsfragen, zum anderen Tarife ohne.
Tarife mit Gesundheitsfragen eignen sich für Personen, die keine körperlichen Gebrechen oder gravierende Vorerkrankungen aufweisen. Sie erhalten, sofern der Versicherer keine Einschränkungen sieht, vom ersten Tag an den vollen Versicherungsschutz. Bestehen allerdings Vorerkrankungen, muss der Versicherungsnehmer mit einem Risikoausschluss oder einer Risikoprämie rechnen.
Von Risikoausschlüssen ist generell abzuraten, da unter Umständen nicht geklärt werden kann, ob die infrage kommende Vorerkrankung nicht indirekt den Todesfall mit herbeiführte.
Tarife ohne Gesundheitsfragen kommen zwangsläufig für Personen mit Vorerkrankungen zum Tragen, die andernfalls mit einem Risikozuschlag oder sogar mit einer Ablehnung rechnen müssten. Der Nachteil dieser Tarife liegt in der Leistung im Todesfall. In den ersten Jahren kommt nicht die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung, sondern nur die eingezahlten Beiträge.
Die Wartezeit, bis die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erwirtschafteten Überschussanteile zur Auszahlung kommt, beträgt je nach Versicherungsgesellschaft zwischen zwei und fünf Jahren.
Beitragsgestaltung berücksichtigen
Die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung unterscheiden sich nicht nur bezüglich der Höhe. Bei den Modalitäten zur Beitragszahlung bestehen deutliche Differenzen, die auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten.
Bei einigen Versicherern endet die Beitragszahlungsdauer nicht erst mit dem Tod der versicherten Person, sondern mit einem bestimmten Alter. Der Vertrag ruht dann beitragsfrei bis zur Auszahlung.
Natürlich fällt der Beitrag in diesem Fall etwas höher aus, aber es lohnt sich auf jeden Fall, beide Varianten durchzurechnen.
Leider hat es sich noch nicht bei allen Versicherern durchgesetzt, den Vertrag mit Eintritt eines bestimmten Pflegegrades beitragsfrei weiterzuführen. Vor dem Hintergrund, dass Pflege eine teure Angelegenheit werden kann, bietet diese Tarifierung bei Eintritt des Pflegebedarfs eine finanzielle Entlastung, die nicht unterschätzt werden sollte.
Auszahlungsmodalitäten wählen
Die Leistung aus der Sterbegeldversicherung kann entweder zur freien Verfügung an eine namentlich benannte Person oder generell an die Hinterbliebenen oder zweckgebunden direkt an einen Bestatter ausgezahlt werden.
Sterbegeldversicherungen werden nicht nur von den klassischen Versicherern, sondern auch von Nischenversicherern angeboten, welche sich auf dieses Produkt spezialisiert haben.
Diese Spezialisierung ist recht weitreichend. Der Versicherer kooperiert mit einem oder mehreren Bestattungsunternehmen, die ihre Leistungen auf der Homepage des Versicherers anbieten.
So kann der Versicherungsnehmer bereits zu Lebzeiten die Bestattungsvariante wählen, die ihm am besten zusagt. Die Versicherungssumme ist direkt auf das jeweilige Bestattungsmodell abgestimmt.
Besteuerung der Sterbegeldversicherung beachten
Fallen Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung an die Hinterbliebenen, so sind diese steuerfrei. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag während der Laufzeit zurückkauft. In diesem Fall unterliegen die erwirtschafteten Erträge der Steuerpflicht.
Geschieht der Rückkauf erst nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers, sind die Erträge noch mit 50 Prozent zu besteuern (Halbeinkünfteverfahren). Wird die Sterbegeldversicherung jedoch zu Lebzeiten verschenkt, greift die Schenkungssteuer.
Im Gegensatz zu einer privaten Sterbegeldversicherung müssen die Leistungen aus einer betrieblichen Sterbegeldversicherung jedoch versteuert werden. In den Augen des Finanzamtes handelt es sich dabei um eine Form der Gehaltszahlung aus der Rubrik „sonstige Bezüge“ und wird entsprechend der Steuertabelle besteuert.
Da das Arbeitsverhältnis jedoch mit dem Tod des Arbeitnehmers endet, fallen keine weiteren Sozialabgaben auf die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung an.
Sterbegeldversicherung im Fall von Hartz IV
Mit dem Wegfall des Sterbegeldes bei den Ersatzkassen rückte das Thema private Sterbegeldversicherung immer mehr in den Fokus privater Haushalte.
Nun lassen sich Lebensbiografien nicht vorhersagen, der eine oder andere Versicherungsnehmer musste einen Arbeitsplatzverlust in Kauf nehmen und war am Ende auf Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen.
Dazu kam, dass in den letzten Jahren die Zahl der Rentner, die auf Aufstockung angewiesen sind, kontinuierlich steigt. Gerade für diese Personengruppe wurde es wichtig, wie eine Sterbegeldversicherung einzuordnen ist.
Die Rechtssprechung war sich zunächst uneins, wie eine Sterbegeldversicherung einzustufen sei. Anfänglich tendierten viele Richter dazu, sie Lebens- oder Rentenversicherungen gleichzustellen und nur zum Teil dem Schonvermögen zuzurechnen.
Natürlich war es im Sinne der leeren Kassen der öffentlichen Hand, wenn Sterbegeldversicherungen nicht dem Schonvermögen zugerechnet wurden. Auf der anderen Seite bedeutet eine vorhandene Sterbegeldversicherung eine Entlastung hinsichtlich einer späteren Sozialbestattung.
Im Jahr 2007 kam das Sozialgericht Schleswig jedoch zu einem Urteil, welches künftig für Rechtssicherheit sorgte: „Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen.“(Aktenzeichen 2 W 252/06).
Die Richter sahen nicht die Vermögensbildung im Rahmen einer Sterbegeldversicherung im Vordergrund, sondern vielmehr den Vorsorgecharakter einer zweckgebundenen Bestattungsvorsorge.
Der Bundesgerichtshof hatte sich ebenfalls im Jahr 2007 mit der Pfändbarkeit einer Sterbegeldversicherung beschäftigt. Laut seinem Urteil fällt eine solche Police unter die Pfändungsfreigrenze:
„Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.“ (VII ZB 47/07)
Alle Formalitäten abklären
Neben der reinen Versicherungspolice bieten zahlreiche Sterbegeldversicherungen eine Rundumbetreuung um das eher unschöne Thema Todesfall. Neben Informationen zum Erbrecht und Mustern für ein Testament finden sich dort auch die notwendigen Formulare zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wenn Du Deine Familie nicht nur finanziell absichern möchtest, sondern möglichst viele Entscheidungen vorwegnehmen möchtest, sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wesentlich. Der Tod eines Angehörigen ist meist bitter genug.
Steht die Familie am Bett und muss die Entscheidung treffen „abschalten oder nicht“, bringt dies eine zusätzliche enorme psychische Belastung mit sich. Diese Last kann man seiner Familie schon im Vorfeld nehmen, in dem man die Entscheidung, wann lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen und wann nicht mehr, selbst festlegt.
Erbschaften sind so eine Sache. Nach wie vor ist das „Berliner Testament“, die formlose Erklärung des Letzten Willens, recht beliebt. Allerdings bietet es auch genügend Angriffsflächen für Erbstreitigkeiten, wenn ein Laie beim Aufsetzen einen Formfehler begeht.
Die größtmögliche Rechtssicherheit in Bezug auf das Testament besteht, wenn es von einem Anwalt oder Notar formuliert wurde. Nicht jeder kann oder will jedoch die Kosten dafür aufbringen. In diesem Fall empfiehlt es sich, auf den Seiten eines Sterbegeldversicherers nach einem Muster zu suchen und dieses zu verwenden. Dazu finden sich auch die Hinweise, welche Formalien erfüllt werden müssen.
Fallstricke bei der Sterbegeldversicherung
Die Meinungen über Sinn und Zweck einer Sterbegeldversicherung gehen auseinander. Eines der Argumente dagegen lautet, dass bei entsprechender Vorlaufzeit genügend Kapital angespart werden kann, um die Beisetzung zu finanzieren.
Nun ist es aber wie bei allen anderen Versicherungen auch – Unglücke oder Schäden melden sich nicht mit einer Vorlaufzeit an, sondern treten von einem auf den anderen Moment ein. Dies kann auch bei einem Todesfall möglich sein. Mit der Sterbegeldversicherung ist sichergestellt, dass jederzeit Kapital vorhanden ist, um eine würdige Bestattung zu ermöglichen.
1.Ein Fallstrick, den man jedoch nicht ignorieren darf, sind die Beiträge bei einem hohen Eintrittsalter. Wer sich noch mit 70 Jahren zum Abschluss einer solchen Police entscheidet, wird in der Regel weniger Geld erhalten, als er eingezahlt hat.
2. Achte bei Abschluss des Vertrages darauf, dass die Beitragszahlungsdauer zu einem bestimmten Termin endet und nicht erst mit dem Tod. In diesem Fall würde mehr Kapital aufgebaut, als letztendlich notwendig ist.
3. Zu einem Vertrag, der keine Beitragsfreistellung bei Pflegegradeinstufung vorsieht, gibt es bessere Alternativen.
4. Verträge mit einem recht hohen Mindesteintrittsalter sind unter dem Strich teurer als Verträge, die bereits in jungen Jahren gestartet werden können.