Bildungsurlaub: Angebote & 3 Tipps zum Beantragen
Bildungsurlaub ist eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Weiterbildung. Nicht viele Berufstätige nehmen diese Möglichkeit zur Fortbildung in Anspruch und verzichten damit auf eine wertvolle Qualifikation. Bei uns erfährst du Wissenswertes und Tipps zum Beantragen von Bildungsurlaub.
Die Idee hinter Bildungsurlaub ist einfach: Der Staat fördert Arbeitnehmende, die sich auf eigene Initiative hin fortbilden möchten. Sie erhalten für diese Weiterbildung bis zu fünf Tage bezahlten "Urlaub" pro Jahr.
Das ist Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann für Arbeitnehmende eine interessante Möglichkeit zur Fortbildung sein. Gerade in einer sich rapide verändernden Arbeitswelt sind die Weiterbildung und das lebenslange Lernen ein wichtiger Punkt.
Wem der Bildungsurlaub zusteht, kann sich die Zeit für eine berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung nehmen. Die entstehenden Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: Während der Chef die Fortbildung über die Lohnfortzahlung unterstützt, beteiligt sich der Arbeitnehmer durch die Bezahlung der anfallenden Seminargebühren.
Diese Arten von Bildungsurlaub gibt es
Generell hat jeder Arbeitnehmende und Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern er im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft tätig ist. Dementsprechend sind Beamte, Richter und Soldaten von der Regelung ausgeschlossen.
Allerdings können Beamte eine Fortbildung häufig im Rahmen der Verordnungen zum Sonderurlaub des Bundes oder der Bundesländer realisieren. Ausdrücklich in das Recht auf Bildungsurlaub einbezogen sind hingegen Beschäftigte von Behindertenwerkstätten, die sich somit ebenfalls auf diese Weise fortbilden können. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern Bildungsurlaub – mehr dazu später.
Sofern ein Anspruch besteht, stehen jedem Arbeitnehmenden pro Jahr fünf (im Saarland sechs) Tage Bildungsurlaub zu. Das Arbeitsverhältnis muss allerdings seit mindestens sechs Monaten bestehen. Im Unterschied zu internen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen der Arbeitgeber in der Regel die Inhalte vorgibt, kann der Arbeitnehmer im Rahmen eines Bildungsurlaubs selbst wählen, welche Lerninhalte er absolviert.
Das muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, sondern kann sich auch auf die politische oder allgemeine Weiterbildung beziehen. Früher waren die letzten Punkte von größerer Bedeutung als heute, denn die meisten Angebote drehen sich tatsächlich um berufsbezogene Seminare und Schulungen.
Hier erfährst du, in welchen Fällen dir Sonderurlaub zusteht.
Anbieter von Bildungsurlaub und Tipps zum Beantragen
Anbieter für Bildungsurlaub gibt es viele – es kann sich dabei um Hochschulen handeln oder auch um gewerkschaftliche oder privatwirtschaftliche Angebote. Wichtig ist, dass du bei der Auswahl eines Seminars darauf achtest, dass es im jeweiligen Bundesland anerkannt ist.
Insgesamt ist die Nachfrage für Bildungsurlaub relativ gering – lediglich ein bis zwei Prozent der Arbeitnehmenden nehmen diese Möglichkeit wahr. Grund dafür ist zum einen die häufige Unkenntnis über das Recht auf Bildungsurlaub, zum anderen äußern Arbeitgeber oft ihr Unbehagen über die Weiterbildungsmaßnahmen, weil sie deren Effektivität anzweifeln.
Durch innerbetriebliche Ressentiments fühlen sich viele Arbeitnehmende entmutigt, einen entsprechenden Antrag überhaupt einzureichen. Im Folgenden erfährst du Tipps, wie du Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber beantragst.
Stelle notfalls einen Antrag
Du hast ein interessantes Seminar gefunden und weißt nicht, ob Bildungsurlaub dafür genehmigt wird? Falls du dir hierbei unsicher bist, solltest du dich beim Anbieter über die Einzelheiten erkundigen. Sollte ein bestimmtes Seminar nicht im Bundesland anerkannt sein, kannst du in der Regel einen entsprechenden Antrag stellen.
Kümmere dich frühzeitig um einen Platz
Es ist sinnvoll, dich frühzeitig um einen Platz im gewünschten Seminar zu kümmern und den Antrag beim Arbeitgeber einzureichen. Denn natürlich können konkrete Gründe (wie bei jedem anderen Urlaubsantrag auch) dazu führen, dass der Bildungsurlaub nicht im gewünschten Zeitraum angetreten werden kann.
Prüfe eine Ablehnung auf ihre Rechtmäßigkeit
Generell solltest du mindestens vier Wochen Vorlaufzeit einplanen, wobei du als arbeitnehmende Person Rücksicht auf deine Kolleginnen und Kollegen und den Arbeitgeber nehmen solltest.
Allgemeine betriebliche oder wirtschaftliche Gründe reichen für eine Ablehnung des Antrags jedoch nicht aus. Im Zweifel solltest du eine eventuelle Ablehnung vom Betriebsrat oder anderen Personalvertretungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen.
Bildungsurlaub ist in diesen Bundesländern möglich
Heutzutage wird der Begriff des Bildungsurlaubs manchmal durch das Wort "Bildungsfreistellung" ersetzt. Das hängt damit zusammen, dass man unter "Urlaub" oft eine Erholungsmaßnahme versteht, die mit dem Sinn und Zweck des Bildungsurlaubs natürlich nichts zu tun hat.
Doch wie man die Weiterbildung benennt, ist zweitrangig. Grundlage ist eine völkerrechtliche Vereinbarung aus den 70er Jahren. Damals verpflichtete sich die Bundesrepublik im Rahmen eines Abkommens der Internationalen Arbeitsorganisation ILO dazu, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen.
Die Umsetzung ist allerdings Sache der Bundesländer, die damit ihre Kultur- und Bildungshoheit ausüben.
Tatsächlich hast du nicht in allen Bundesländern ein Anrecht auf Bildungsurlaub. Bayern und Sachsen sehen diese Möglichkeit nicht vor. Im Saarland gibt es hingegen sechs anstatt fünf Tage Bildungsurlaub. Dafür muss man im Saarland den Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Seminarbeginn über die Fortbildungsmaßnahme informieren.
Alle Bundesländer (abgesehen von Sachsen und Bayern) haben ihre eigene detaillierte Gesetzgebung für den Bildungsurlaub, der manchmal auch einfach als Bildungszeit bezeichnet wird. Im Folgenden siehst du noch einmal auf einem Blick, welche Bundesländer Bildungsurlaub genehmigen.
Unterschiede bei Länge und Erstattungssätzen
Unterschiede bei den Bundesländern gibt es zum Beispiel in der Kostenstruktur: So sieht Rheinland-Pfalz als Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen eine Lohnkostenerstattungspauschale für den Arbeitgeber vor.
In Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Höhe der Erstattungspauschale hingegen nach der Art der Weiterbildung.
Während es für politische Fortbildung oder für Qualifikationen für ehrenamtliche Tätigkeiten 110 Euro pro Tag gibt, werden für die berufliche Weiterbildung nur 55 Euro täglich erstattet. Das liegt daran, dass die vom Arbeitnehmenden dort erworbenen Kenntnisse auch dem Arbeitgeber zugute kommen.
Sollte der Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs arbeitsunfähig werden oder ihn überhaupt nicht erst antreten können, verfällt der Anspruch nicht, sondern kann später nachgeholt werden. Allerdings ist dafür (wie im normalen Berufsalltag auch) die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Häufig verlangen die Anbieter für die Seminare im Bildungsurlaub ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung.
Egal, ob du den Bildungsurlaub aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht wahrnehmen kannst: Der Anspruch verfällt nicht und kann in dem folgenden Kalenderjahr übernommen werden (im Saarland sogar über mehrere Jahre hinweg).
In dem Fall darfst du den Bildungsurlaub entweder zu einem längeren Block zusammenfassen oder zwei (beziehungsweise mehrere) getrennte Bildungsurlaube über das Jahr verteilen.
Berufsbezug zum Bildungsurlaub ist kein Muss
Ein Bildungsurlaub muss nicht zwangsläufig der beruflichen Fortbildung dienen. Auch politische oder allgemeine Weiterbildung ist möglich, weswegen mancher Chef der Sache auch skeptisch gegenübersteht.
Allerdings sollte man sich davon nicht abschrecken lassen, einen Antrag auf Bildungsurlaub zu stellen, sofern dies rechtlich vorgesehen ist.
Nicht alle Themen und Seminarangebote werden in allen Bundesländern anerkannt. Das solltest du bei der Themenauswahl natürlich berücksichtigen. Viele Gewerkschaften geben bei einer eventuellen Beantragung für die Anerkennung im jeweiligen Bundesland Hilfestellung und treten auch selbst gerne als Anbieter für Seminare auf.
Trotzdem musst du dich weder an die Gewerkschaft noch an eine andere Organisation gebunden fühlen: Ist ein Seminar in deinem Bundesland für den Bildungsurlaub anerkannt, kannst du dieses natürlich auswählen.
Bildungsurlaub im Ausland
Besonders beliebt ist der Bildungsurlaub im Ausland. Sofern das Angebot anerkannt ist, spricht nichts dagegen, die Fortbildung in einem schönen Urlaubsreiseziel zu absolvieren.
Es gibt natürlich Themen, bei denen das ausgesprochen sinnvoll sein kann, etwa im Rahmen von Sprachreisen oder dann, wenn das eigene Unternehmen in engen Beziehungen zu einem bestimmten Land steht.
Dann sind neben den sprachlichen auch kulturelle und soziale Aspekte von Bedeutung, die im Rahmen eines Seminars im Ausland wesentlich besser vermittelt werden können als in der Heimat.
Während Gewerkschaften gerne einen Schwerpunkt auf den Arbeitsmarkt, soziale Absicherung und das Arbeitsrecht legen, ist die berufsspezifische Weiterbildung vor allem bei arbeitgebernahen Anbietern beliebt.
Aber auch allgemeine politische Aspekte wie Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe, Geschichte und politische Entwicklung Deutschlands und Umweltpolitik stehen auf zahlreichen Seminarlisten. Allgemeine oder berufsspezifische Weiterbildung in Sachen EDV und IT sind auch im privaten Umfeld nützlich.
Angebote auch von Sportvereinen und Krankenkassen
Körperliche Aktivitäten und Sport können hingegen langfristig die Gesundheit und Arbeitskraft erhalten. Zudem wird oft die Tätigkeit ehrenamtlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Sportvereinen und ähnlichen Einrichtungen durch Seminare gefördert.
Entsprechende Veranstaltungen werden beispielsweise von gesetzlichen und privaten Kranken- und Rentenversicherern sowie den Berufsgenossenschaften und manchen Sportvereinen angeboten. Welche Themen zugelassen werden, ist aber je nach Bundesland sehr unterschiedlich.
Das liegt daran, dass es in manchen Ländergesetzgebungen Vorgaben gibt, dass berufliche Fortbildungsmaßnahmen auch einen aktuellen Berufsbezug haben müssen. Das bedeutet, dass die Kenntnisse beim aktuellen Arbeitgeber jetzt oder in Zukunft anwendbar sein sollten.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die meisten Arbeitnehmenden von einem Bildungsurlaub durchaus profitieren können – sei es in beruflicher oder persönlicher Hinsicht. Dass nur sehr wenige Beschäftigte diese Möglichkeit nutzen, zeigt den großen Nachholbedarf.