Teilzeit: 6 Gesetze & 9 Regelungen
Teilzeit ist ein beliebtes Arbeitszeitmodell, um Privatleben und Beruf besser vereinen zu können. Im Folgenden erklären die wichtigsten Gesetze und Reglungen. Zudem zeigen wir die Vorteile der reduzierten Arbeitszeit, worauf du achten solltest und verraten dir unsere Tipps.
Vor allem Frauen in Elternzeit arbeiten oft in Teilzeit, aber auch andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten aus verschiedensten Gründen beruflich kürzertreten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält die wesentlichen Regelungen.
Wissenswertes zu Teilzeitjobs
In den letzten Jahrzehnten ist die Arbeit in Teilzeit zunehmend beliebter geworden.
Inzwischen gibt es zahlreiche Formen, um den verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden.
In diesem Kapitel warten wissenswerte Informationen rund um die Teilzeitarbeit auf dich.
Das bedeutet Teilzeit
Arbeitest du regelmäßig kürzer als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte in deinem Betrieb, bist du in Teilzeit angestellt.
Das ist auch schon der Fall, wenn deine Arbeitszeit zum Beispiel nur eine Stunde unter der im Betrieb regulären Arbeitszeit liegt, so sieht es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor. Die Bezeichnung Halbtagsjob ist also nicht gleichzusetzen mit Teilzeit.
Auch geringfügige Beschäftigungen zählen als Teilzeitarbeit, da du hier in der Regel weniger Stunden pro Woche arbeitest als die meisten anderen Beschäftigten im Unternehmen.
In Deutschland arbeiten knapp dreißig Prozent aller Angestellten in Teilzeit, wobei der Anteil bei Frauen um ein Vielfaches höher ist als bei Männern: Während nahezu 90 Prozent der Männer in Vollzeit arbeiten, sind es bei den Frauen nur knapp 50 Prozent.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle von Teilzeit
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit.
Arbeitsverhältnisse ab dreißig Stunden wöchentlich gelten als vollzeitnah.
Du kannst dazu auch verkürzte Vollzeit sagen. Daneben gibt es die vollzeitferne Teilzeit, zum Beispiel im Umfang eines Halbtagsjobs. Die Einteilung der Stunden ist flexibel.
Du kannst jeden Tag die gleichen Stunden arbeiten, deine Stunden auf drei oder vier Arbeitstage verteilen oder einmal pro Woche einen ganzen Tag arbeiten und die restliche Woche weniger Stunden.
Um Auftragsspitzen gerecht zu werden, gibt es die Möglichkeit der saisonalen Teilzeit. Hier baust du in bestimmten Phasen des Jahres Überstunden auf und arbeitest dann in auftragsschwachen Phasen nur wenige Stunden oder gar nicht.
Du erhältst das ganze Jahr über das gleiche Gehalt für deine Teilzeitstelle.
Beim Jobsharing teilst du dir eine Vollzeitstelle mit einer Kollegin oder einem Kollegen. Es handelt sich um eine Stelle, deren Aufgaben ihr zeitlich oder sachbezogen aufteilt. Deine Teilzeitstelle kann aber auch ein eigenes Stellenprofil haben, sodass du sie dir mit niemandem teilst.
Das Langzeitkonto ist ein Sondermodell der Teilzeitarbeit. Hier sammelst du auf einem Zeit- oder Wertkonto über einen längeren Zeitraum Überstunden an und nimmst sie dann auf einmal für eine längere Auszeit wie ein Sabbatical oder gehst früher bezahlt in den Ruhestand.
Übrigens: Laut dem Statistischen Bundesamt haben Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2021 41 Stunden pro Woche gearbeitet.
Arbeitest du 30 Stunden pro Woche – verteilt auf 4 Arbeitstage – dann ergibt sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von 130,5 Stunden pro Monat.
Ausbildung in Teilzeit
Bei der Ausbildung in Teilzeit handelt es sich um eine vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Betrieb.
Durch die kürzere Arbeitszeit verlängert sich die Ausbildungsdauer, maximal jedoch auf das Eineinhalbfache der regulären Dauer.
Kannst du aufgrund deiner persönlichen Situation keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren, musst du dir einen Betrieb suchen, der die Ausbildung in Teilzeit anbietet.
Diese Art der Ausbildung ist zum Beispiel eine gute Lösung für schwangere Frauen, Eltern mit kleinen Kindern oder Menschen, die einen nahen Angehörigen pflegen. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann maximal um die Hälfte reduziert werden, die Berufsschulzeit wird jedoch nicht verkürzt.
Du kannst die Ausbildungsvergütung individuell mit dem Betrieb vereinbaren. Entsprechend der weniger geleisteten Arbeitsstunden kannst du weniger Gehalt erhalten, oft wird jedoch eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart.
Wichtige Gesetze zur Teilzeit
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die den Rahmen für die Teilzeitarbeit vorgeben.
Das wichtigste Gesetz ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), die anderen Gesetze sind nur für bestimmte Personenkreise relevant.
Mehr Informationen über das TzBfG, Bundeselterngeld und weitere Gesetze findest du im Folgenden.
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
Hier findest du alle wesentlichen Regelungen für die Arbeit in Teilzeit.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz beschäftigt sich unter anderem mit diesen Inhalten:
- Begrifflichkeit von Teilzeitbeschäftigung
- Arbeitszeitverringerung
- Arbeitszeitverlängerung
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeit auf Abruf, zum Beispiel bei einer saisonalen Teilzeitbeschäftigung
- Arbeitsplatzteilung
Das Gesetz verfolgt folgende Ziele:
- Teilzeitarbeit zu fördern
- Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge zu schaffen
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet Beschäftigten zu verhindern
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Hier findest du alle wesentlichen Regelungen für die Arbeit in Teilzeit.
Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPflZG)
Im Pflegezeitgesetz sieht der Gesetzgeber vor, dass sich Berufstätige unter bestimmten Bedingungen für die Pflege naher Angehöriger bis zu einem halben Jahr ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen können.
Bei überraschender Pflegebedürftigkeit steht Beschäftigten kurzfristig eine bis zu zehntägige Auszeit von der Arbeit zu.
Das Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Du kannst dich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu zwei Jahre teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Dazu musst du aber eine Mindestarbeitszeit von fünfzehn Wochenstunden einhalten, außerdem muss dein Unternehmen mehr als 25 Beschäftigte haben.
Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) gibt den rechtlichen Rahmen vor, wie dein Unternehmen deine Altersteilzeit zu organisieren hat.
Es enthält die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen, allerdings kannst du viele Punkte individuell mit deinem Arbeitgeber verhandeln.
Sozialgesetzbuch SGB IX
Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit aufgrund der Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt.
Welche Regelungen bei Teilzeit gelten
Es gibt verschiedene Formen von Teilzeit, die für unterschiedliche Interessensgruppen infrage kommen.
In diesem Kapitel klären wir dich unter anderem über Regelungen bezüglich der Elternzeit, Pflegeteilzeit und Altersteilzeit auf. Außerdem erfährst du, wer Anspruch auf die Arbeit in Teilzeit hat.
Teilzeit in Elternteilzeit
Elternteilzeit ermöglicht es Erwerbstätigen, sich neben dem Job um die Erziehung der Kinder zu kümmern.
Sprechen keine betrieblichen Gründe dagegen, muss dir dein Arbeitgeber während der Elternzeit die Reduzierung der Arbeitszeit gewähren.
In den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes hast du ein staatlich vorgeschriebenes Recht auf Arbeitsfreistellung, die sogenannte Mutterschutzfrist.
Möchtest du vor dem dritten vollendeten Lebensjahr deines Kindes wieder arbeiten, hast du einen Rechtsanspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit.
In der Elternzeit kannst du deine Arbeitszeit auf 15 bis 32 Stunden reduzieren. Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens zwei Monate ausgeübt werden, damit dieser Anspruch gilt.
Bis zu 24 Monate deines Elternteilzeitanspruchs kannst du mitnehmen in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Kindes, falls du ihn vorher nicht genutzt hast.
Nach Ablauf der Elternteilzeit kehrst du automatisch zu deiner im Arbeitsvertrag vereinbarten Stundenzahl zurück. Einen gesonderten Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung hast du danach nicht mehr.
Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr deines Kindes reicht es aus, wenn du deiner Chefin oder deinem Chef sieben Wochen vorher schriftlich mitteilst, dass du in Teilzeit arbeiten möchtest.
Mehr zum Mutterschutz kannst du hier nachlesen.
Auch nach der Elternteilzeit hast du Anspruch auf Teilzeit, allerdings gelten hierfür die allgemein gültigen Regeln. Am besten vereinbarst du eine zeitlich befristete Brückenteilzeit, weil du sonst später keinen Anspruch auf Erhöhung deiner Stundenzahl hast.
Ansonsten droht die sogenannte Teilzeitfalle: Vor allem Mütter kehren nie oder erst viele Jahre später wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurück, wodurch sie oft einen Karriereknick erleiden, weniger Verdienst haben und wegen geringerer Rentenbeiträge von Altersarmut bedroht sind.
Pflegeteilzeit
Die Pflegeteilzeit dient dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Hierzu werden Beschäftigte vollständig oder teilweise freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Ob Familienpflegezeit oder Pflegezeit besser passt, hängt von der geplanten Dauer der teilweisen Freistellung ab.
Bei der Familienpflegezeit hast du bis zu 24 Monate ein Recht auf Teilzeit, dafür musst du aber mindestens 15 Stunden pro Woche weiter arbeiten.
Bei der Pflegezeit kannst du die Stundenzahl reduzieren oder dich ganz freistellen lassen, allerdings maximal für sechs Monate. Nach der Pflegeteilzeit kehrst du automatisch zu deiner im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zurück.
Brückenteilzeit
Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht seitdem vor, dass unter gewissen Voraussetzungen alle Beschäftigten einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit haben.
Bei der Brückenteilzeit kehrst du nach Ende des gewählten Zeitraums automatisch wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
Diese Voraussetzungen müssen für Brückenteilzeit zusätzlich erfüllt sein:
- Der Arbeitgebende hat in der Regel mehr als 45 Beschäftigte.
- Du möchtest deine Arbeitszeit für 12 bis 60 Monate verringern.
Altersteilzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen.
Diese Form der Teilzeitbeschäftigung stellt einen gleitenden Übergang in den Ruhestand dar.
Nach dem Gesetz besteht kein Anspruch auf Altersteilzeit, die Gewährung liegt im Ermessen deines Arbeitgebers.
Ist in deinem Unternehmen Altersteilzeit möglich, muss diese mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern, an dem du frühestmöglich eine Altersrente beanspruchen kannst.
Außerdem musst du deine bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Im Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halbiert.
Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt: In der Arbeitsphase gelten deine bisherigen Arbeitszeiten, in der Freistellungsphase musst du gar nicht mehr arbeiten. Du kannst aber auch eine individuelle Abmachung mit deinem Arbeitgeber treffen.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dein Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Regelungen zur Altersteilzeit sind oft in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen niedergeschrieben.
Wer Recht auf Teilzeitarbeit hat
Grundsätzlich hat fast jeder Beschäftigte in Deutschland ein Recht auf Teilzeit, auch Führungskräfte. So sieht es das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor.
Damit dein Antrag bewilligt wird, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit über sechs Monaten.
- Dein Arbeitgeber beschäftigt dauerhaft mehr als fünfzehn Angestellte.
Hinweis: Möchtest du in Brückenteilzeit gehen, damit du später ein Anrecht auf Rückkehr zu deiner ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit hast, muss dein Unternehmen mindestens 45 Beschäftigte haben.
In Elternzeit oder zur Pflege naher Angehöriger hast du einen besonderen Rechtsanspruch. Auch kurz vor Renteneintritt besteht oft die Möglichkeit zur Stundenreduzierung.
Teilzeit arbeiten: Fristen für die Beantragung
Sind alle Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit erfüllt, musst du formfrei einen Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen.
Seit 2020 ist die Schriftform ausreichend, du kannst deinen Antrag also per E-Mail stellen.
Du kannst aber auch in einem persönlichen Gespräch mit deiner Führungskraft dein Anliegen kundtun.
Deinen Wunsch auf Stundenreduzierung musst du mindestens drei Monate im Voraus mitteilen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du deinen Antrag schriftlich stellen. Dieser sollte die neuen Arbeitszeiten sowie die neue wöchentliche Stundenzahl enthalten.
Einen Grund musst du nicht nennen, aber für deine weitere berufliche Karriere ist Ehrlichkeit von Vorteil. Gelten für dich besondere Regelungen, zum Beispiel weil du in Elternzeit bist oder einen nahen Angehörigen pflegen möchtest, musst du den Grund natürlich angeben.
Besondere Fristen bei der Antragstellung gelten zum Beispiel für die Familienteilzeit und die Pflegeteilzeit. Die oben genannten Gesetze enthalten hierfür alle wichtigen Regelungen.
Wichtig: Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber muss dir spätestens einen Monat vor geplantem Beginn mitteilen, ob der Antrag genehmigt wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt dein Antrag automatisch als genehmigt.
Wie viele Stunden Teilzeit sind
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz definiert Teilzeit folgendermaßen:
"Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers."
Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung hängt die Zuordnung also nicht von den geleisteten Wochenstunden ab, sondern von einem durchschnittlichen Vergleichswert anderer Beschäftigter.
Arbeitest du zum Beispiel nur eine Stunde weniger als Vollzeitbeschäftigte, bist du nach dem Gesetz in Teilzeit beschäftigt.
Summa Summarum umfasst ein Kalenderjahr 8.760 Stunden. Im Jahr 2022 haben Vollzeiterwerbstätige durchschnittlich etwa 1.588 Stunden gearbeitet.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
In Teilzeit orientiert sich dein Urlaubsanspruch an deiner wöchentlichen Arbeitsverteilung.
Arbeitest du jeden Tag, hast du gleich viele Urlaubstage wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitest du dagegen nicht täglich, verringert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend.
Basis für die Berechnung ist dein im Arbeitsvertrag vereinbarter Urlaubsanspruch, zum Beispiel 30 Tage pro Jahr.
Ob du an einem Tag vier oder acht Stunden arbeitest, ist dabei unerheblich. Du benötigst für einen freien Tag immer einen kompletten Urlaubstag.
Formel zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs:
- Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Stehen dir laut Arbeitsvertrag bei einer Fünf-Tage-Woche 30 Tage Urlaub pro Jahr zu, du arbeitest aber nur an vier Tagen pro Woche, kannst du deinen Urlaubsanspruch so berechnen:
- 30 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 18 Urlaubstage bei Teilzeit
Welche betrieblichen Gründe gegen Teilzeit sprechen
Wenn triftige betriebliche Gründe gegen die Verkürzung deiner Arbeitszeit sprechen, kann das Unternehmen deinen Antrag auf Teilzeit ablehnen.
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz ist dies vor allem dann der Fall, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Da dein Arbeitgeber in der Beweispflicht ist, hast du meist gute Chancen für dein Anliegen. Die Hürden für eine Ablehnung sind sehr hoch.
Vorteile und Tipps zur Teilzeitarbeit
Die Arbeit mit reduzierter Stundenzahl bringt mehrere Vorteile mit sich.
Bevor du deinen Antrag stellst, solltest du dich gründlich vorbereiten und auch finanzielle Aspekte berücksichtigen.
Mit welchen Vorteilen die Teilzeitarbeit einhergeht und weitere Tipps findest du in diesem Kapitel.
Mehr Motivation und Leistungsfähigkeit
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat gezeigt, dass Teilzeitangestellte motivierter, produktiver und seltener krank sind.
Da mehr Zeit für private Interessen bleibt, steigt auch die Zufriedenheit mit dem Job, was sich in einer höheren Loyalität gegenüber dem Unternehmen zeigt.
Arbeitszeit reduzieren: Bessere Work-Life-Balance
Heutzutage haben viele Menschen ein großes Bedürfnis nach mehr Freizeit.
Arbeitest du weniger Stunden, gewinnst du Zeit für Beschäftigungen, die dir persönlich wichtig sind.
Das kann zum Beispiel die Ausübung eines Hobbys, deine Doktorarbeit, ein Ehrenamt oder eine Aus- und Weiterbildung sein.
Durch die Teilzeitanstellung hast du eine hohe Jobsicherheit und ein regelmäßiges Einkommen, was für die Verwirklichung deiner persönlichen Ziele und Interessen eine wichtige Grundlage ist.
Tipps und Übungen zur Work-Life-Balance findest du hier.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vor allem junge Eltern arbeiten gerne in Teilzeit, um neben dem Job ausreichend Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.
Mit reduzierter Stundenzahl können sie beruflich am Ball bleiben und den Anschluss an die Jobwelt behalten.
Kümmerst du dich neben dem Job um eine pflegebedürftige verwandte Person, kannst du ebenfalls deine Stundenzahl vorübergehend kürzen.
Der Gesetzgeber schützt junge Eltern und Menschen, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, ganz besonders. Deswegen haben sie einen gesonderten Rechtsanspruch auf die Reduzierung ihrer Arbeitszeit.
Bereite dich gut vor
Bevor du deinen Antrag stellst, solltest du dich gut vorbereiten und informieren.
Vermeide flexible Stundenregelungen mit deinem Arbeitgeber, damit du auch bei einer längeren Auftragsflaute deinen Anspruch auf Gehalt behältst.
Besteht dein Arbeitgeber auf einer flexiblen Stundenregelung, hast du das Recht, zehn Stunden pro Woche als Mindeststundenzahl festzulegen.
Überlege dir auch gut, wie lange du deine Stundenzahl reduzieren möchtest. Soll es nur vorübergehend sein, dann prüfe deinen Anspruch auf Brückenteilzeit, damit du später wieder zu deiner ursprünglichen Stundenzahl zurückkehren kannst.
Überlege dir auch gut, um wie viele Stunden du deine Arbeitszeit verringern möchtest. Eine vollzeitferne Beschäftigung bedeutet nicht nur ein geringeres Gehalt und weniger Rentenbeiträge, sie ist oft auch hinderlich für deine weitere berufliche Karriere.
Prüfe dein Nettogehalt mit dem Arbeitszeitrechner
Da du bei einer Teilzeitstelle weniger Stunden pro Woche leistest, erhältst du in der Regel weniger Gehalt als vergleichbare Angestellte in Vollzeit.
Bevor du den Antrag stellst, solltest du genau durchrechnen, um wie viel Geld sich dein Nettogehalt durch die Stundenreduzierung verringert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet im Internet einen Teilzeitrechner an, wo du alle relevanten Daten eingeben kannst.
Reduzierst du deine wöchentliche Arbeitszeit nur um wenige Stunden, kann es aufgrund der Steuerprogression sogar passieren, dass dein Teilzeitgehalt netto höher ist als dein Vollzeitgehalt.
Bei einer vollzeitfernen Teilzeit ist dies natürlich nicht der Fall. Rechne hier mehrere Beispiele durch und entscheide dich erst danach, wie viele Stunden pro Woche für dich aus finanzieller Sicht am günstigsten sind.