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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: 8 Tipps & 5 Fallstricke

Fachredakteurin
Aktualisiert:

Spätestens am vierten Tag einer Erkrankung musst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Welche Regelungen für dich gelten und wo die Risiken bei einer Arbeitsunfähigkeit bestehen, zeigen wir dir im Folgenden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt ausgestellt. Für dich gelten bestimmte Fristen zur Abgabe dieser Bescheinigung – ansonsten könnten dich negative Konsequenzen wie eine Abmahnung erwarten.

Was eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist

Was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eigentlich ist

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der schriftliche Nachweis, dass du zu krank bist, um in die Arbeit zu gehen.

Deine Ärztin oder dein Arzt bescheinigt dir damit, dass du für einen bestimmten Zeitraum aus krankheitsbedingten Gründen deinen beruflichen Pflichten nicht nachkommen kannst. Hier erfährst du, wie du dich richtig krankmeldest.

Rechtliche Infos

Im rechtlichen Sinn ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als Urkunde anzusehen. Im Streitfall dient sie als Beweis für deine Krankheit und sichert dir Ansprüche wie Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Hier findest du Tipps und Fallstricke zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine hohe rechtliche Qualität hat, muss sie mehrere Anforderungen erfüllen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ärztlich ausgestellt und unterschrieben werden. Sie muss das Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nennen sowie das voraussichtliche Ende. Gültig ist sie nur, wenn sie von der Arztpraxis abgestempelt wurde.

Die Diagnose darf die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt lediglich deiner Krankenkasse verschlüsselt mitteilen. Deiner oder deinem Vorgesetzten gegenüber ist sie oder er zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fristen zur Krankmeldung und Krankschreibung

Wenn du aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du umgehend eine Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber machen.

Dauert die Erkrankung länger als drei Tage an, musst du ab dem vierten Krankheitstag zusätzlich eine ärztliche Krankschreibung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Viele Arbeitgebende verlangen ab dem ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Meist ist dies im Arbeitsvertrag geregelt.

Hält sich deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter an rechtliche Vorgaben wie Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz, kann er auch für einzelne Arbeitnehmende eine solche Regelung aussprechen.

Benötigst du wegen einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt eine Erstbescheinigung aus. Dauert die Krankheit länger als ursprünglich angenommen, so ist eine Verlängerung der Krankschreibung erforderlich.

Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir zu diesem Zweck eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die sogenannte Folgebescheinigung.

Die Folgebescheinigung muss lückenlos an die Erstbescheinigung anschließen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Erstbescheinigung am Freitag ausläuft. Dann reicht eine Folgebescheinigung mit Beginn am nächsten Montag.

Meldest du dich am Freitag krank, musst du bei weiterbestehender Abwesenheit bereits am nächsten Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Drei-Tage-Frist umfasst nicht nur Arbeitstage, sondern alle Kalendertage.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss deinem Arbeitgebenden am Stichtag tatsächlich vorliegen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Deine Krankenkasse übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer digital an deine Krankenkasse.

Das gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Ab dem 1. Juli 2022 musst du auch deinem Arbeitgeber keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen.

Sie sollen dann generell die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen können.

Das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung greift bei privat versicherten Arbeitnehmenden nicht. Diese müssen ihrer privaten Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber weiter fristgerecht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Wissenswertes zur Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du als arbeitnehmende Person aufgrund einer Erkrankung die vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst oder durch die Ausführung der Tätigkeit die Gefahr einer Verschlimmerung der Erkrankung besteht.

Du hast beispielsweise einen grippalen Infekt und kannst eine Woche nicht arbeiten. In diesem Zeitraum bist du arbeitsunfähig und benötigst spätestens ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Nach deiner Genesung endet diese Zeit. Du kannst wieder zur Arbeit gehen und deine Tätigkeit ausführen.

Unterschied zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kannst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du als Tierarzthelferin eine Allergie gegen Katzenhaare entwickelst und jeder Kontakt mit den Tieren Asthmaanfälle verursacht.

Da du in deiner Arbeit zwangsläufig Kontakt zu Katzen hast, kannst du in deinem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten.

Von einer Erwerbsunfähigkeit wird gesprochen, wenn du aufgrund einer Krankheit keiner vollen Berufstätigkeit mehr nachgehen kannst.

Dabei wird unterschieden zwischen erwerbsunfähig und erwerbsgemindert. Bei einer Erwerbsminderung kannst du eine berufliche Tätigkeit zumindest noch für einige Stunden am Tag ausüben.

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf dauerhaft nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Umfang ausüben kannst, zahlt dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) eine Rente.

Abhängig vom gewählten Tarif, erhältst du teilweise auch schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit Geld. Voraussetzung für den Abschluss ist eine Gesundheitsprüfung. Je jünger du bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger ist dein Tarif.

Hier liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor

Nicht immer liegt bei einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit vor. In diesen Fällen darf dir deine Ärztin oder dein Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen:

  • ergänzende Leistung zur Rehabilitation, zum Beispiel Koronarsportgruppe
  • Inanspruchnahme von Heilmitteln wie Ergotherapie oder Physiotherapie
  • ärztliche Behandlung zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken
  • ambulante oder stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen (mit Ausnahmen)
  • kosmetische oder andere Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund
  • Mutterschutz und Sterilisation
  • Betreuung eines erkrankten Kindes

Tipps zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Tipps zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Worauf du im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung achten solltest, erfährst du hier.

Fristen und korrekten Ablauf einhalten

Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst du bestimmte Fristen einhalten und auf einen korrekten Ablauf achten, um deine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld zu sichern.

Verlangt dein Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Krankschreibung, so muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an diesem Tag ihr oder ihm vorliegen.

Teilweise reicht der Personalabteilung vorab ein Foto oder Scan der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Halte dich an den korrekten Ablauf in deinem Unternehmen.

Achte bei längerer Erkrankung auf eine lückenlose Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ansonsten gefährdest du deine Entgeltfortzahlung. Außerdem riskierst du eine Abmahnung oder Kündigung.

Schließlich musst du deinem Arbeitgebenden als Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nach Ablauf von sechs Wochen zahlt dir deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Lässt du dir eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät ausstellen, bekommst du für den dazwischenliegenden Zeitraum kein Krankengeld.

Krankentagegeldversicherung schließt finanzielle Lücke

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse nach sechs Wochen Krankheit 70 Prozent ihres Bruttogehalts als Krankengeld ausbezahlt (maximal 90 Prozent vom Nettogehalt). Privat versicherte Arbeitnehmende haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Freiwillig gesetzlich Versicherte können den Wahltarif Krankengeld wählen und sich so eine Leistung sichern. Der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung lohnt sich in allen drei Fällen, um finanzielle Nachteile während einer länger andauernden Krankheit auszugleichen.

Voraussetzung für den Abschluss ist eine Gesundheitsprüfung. Je jünger du bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger ist dein Tarif.

Rückdatierung im Ausnahmefall möglich

Rückdatierung nur selten möglich

Hast du es versäumt, dir rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, so ist eine Rückdatierung durch deine Ärztin oder deinen Arzt im Ausnahmefall möglich.

Sie oder er wird jedoch gründlich abwägen, ob die Krankheit tatsächlich schon länger besteht.

Deswegen solltest du dich auf das Gespräch gut vorbereiten und dir überlegen, ob du deine zurückliegende Erkrankung beispielsweise durch Emails mit deinem Arbeitgebenden oder Apothekeneinkäufe belegen kannst.

In eindeutigen Fällen kannst du dir rückwirkend für maximal drei Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Richtiges Vorgehen während der Probezeit

In den ersten vier Wochen der Probezeit hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgebenden. Hier benötigst du ab dem ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt dir in diesem Zeitraum bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankengeld.

Nach Ablauf der vier Wochen ist sofort dein neuer Arbeitgeber in der Pflicht. Bist du weiter arbeitsunfähig, bekommst du maximal für sechs Wochen dein Gehalt. Danach hast du wieder Anspruch auf Krankengeld.

Bei neuer Erkrankung entsteht ein weiterer Anspruch

Bist du innerhalb kurzer Zeit zweimal hintereinander krankgeschrieben, hängt dein Leistungsanspruch auf Entgeltfortzahlung von der Diagnose auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab.

Dein sechswöchiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit jeder neuen Erkrankung aufs Neue. Allerdings muss es sich um zwei verschiedene Krankheiten handeln.

Außerdem darfst du zu Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wegen einer anderen Erkrankung bereits arbeitsunfähig sein.

Ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht auch bei gleicher Diagnose, wenn zwischen den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mindestens sechs Monate liegen und du zwischenzeitlich genesen warst. Liegen zwischen den Krankschreibungen zwölf Monate, ist keine zwischenzeitliche Genesung nötig.

Vorsicht: Dein Arbeitgeber sieht bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwar nicht den Grund deiner Erkrankungen.

Im Zweifelsfall kann er aber bei deiner Krankenkasse Auskunft verlangen, ob die Ursache der erneuten Krankschreibung tatsächlich eine neue Krankheit ist.

Wann dir dein Gehalt über das Beschäftigungsende hinaus zusteht

Wann dir dein Gehalt weiterhin zusteht

Im Normalfall steht dir eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur zu, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Hat dir deine Chefin oder dein Chef jedoch wegen Arbeitsunfähigkeit gekündigt, dann steht dir unter Umständen dein Gehalt über das Beschäftigungsende hinaus zu.

Endet das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung deines Arbeitgebenden mit einem Aufhebungsvertrag während deiner Krankschreibung, kannst du auch über das Beschäftigungsende hinaus Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Wenn du das Arbeitsverhältnis selbst kündigst, kannst du ebenfalls weiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Kündigst du aus Gründen, die dein Arbeitgeber zu verantworten hat, behält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.

Ein Beispiel ist Mobbing, das deine Chefin oder dein Chef nicht unterbunden hat.

Entgeltfortzahlung muss Durchschnittsverdienst entsprechen

Bei einer Krankheit hast du Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung in Höhe deines Durchschnittverdienstes. Neben dem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt stehen dir von deinem Arbeitgebenden alle Bezüge zu, die du normalerweise für deine Arbeit erhältst.

Dazu gehören Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Provisionen, Gefahrenzulagen genauso wie der Aufwendungsersatz, wenn dieser auch während der Krankheit anfällt. Lohnerhöhungen stehen dir ebenfalls trotz Krankheit zu.

Leistungen wie Überstunden oder Schmutzzulage stehen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung deiner Tätigkeit und müssen vom Arbeitgebenden bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht bezahlt werden.

Krankschreibung im Urlaub

Urlaub soll deiner Erholung dienen, deswegen werden Krankheitstage in dieser Zeit nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgebenden unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informierst.

Im Urlaub benötigst du grundsätzlich ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch wenn du dich im Ausland aufhältst, benötigst du einen Nachweis über deine Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Am besten machst du von dem Attest ein Foto und schickst es umgehend an deine Chefin, deinen Chef oder die Personalabteilung.

Selbstbeurlaubung ist nicht erlaubt. Du kannst nicht eigenmächtig deinen Urlaub verlängern. Die versäumten Urlaubstage musst du neu beantragen und vom Arbeitgebenden genehmigen lassen.

Ansprüche während Kur sichern

Sichere dir Ansprüche während einer Kur

Sind alle ambulanten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft, muss dich deine Chefin oder dein Chef für eine stationäre Kur von der Arbeit freistellen.

Währenddessen hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist, dass die Kur von einer Ärztin oder einem Arzt, der Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung als medizinisch notwendige Maßnahme bewilligt wurde.

Für die Kur selbst benötigst du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dein Arbeitgeber hat aber ein Recht darauf, dass du ihn rechtzeitig informierst. Außerdem musst du den Bewilligungsbescheid schnellstmöglich vorlegen.

Warst du vor Beginn der Kur krank und hast deinem Arbeitgebenden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, so zählt dieser Zeitraum zu den sechs Wochen Entgeltfortzahlung während der Kur dazu.

Sind die insgesamt sechs Wochen aufgebraucht, erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Fallstricke bei der Arbeitsunfähigkeit

Wenn bei dir eine Arbeitsunfähigkeit besteht, solltest du einige Fallstricke kennen und beachten. Ansonsten können schnell finanzielle Nachteile für dich entstehen.

Keine Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit hast du nur, wenn du die Krankheit nicht durch eigenes Verschulden verursacht hast.

Auch wenn dir deine Ärztin oder dein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, muss dir dein Arbeitgeber im Krankheitsfall kein Gehalt zahlen:

  • wenn du betrunken Auto fährst und einen Unfall verursachst,
  • deine Erkrankung von einer besonders gefährlichen Nebentätigkeit kommt,
  • wenn die Ausübung einer Nebentätigkeit deine Kräfte überfordert,
  • wenn du eine Schlägerei provozierst und dabei verletzt wirst.
Bei Sportunfällen liegt kein eigenes Verschulden vor. Selbst bei Unfällen durch verletzungsintensive Sportarten wie Skifahren, Boxen oder Motocross hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit

Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit

Entgegen der weitverbreiteten Meinung kann dir dein Arbeitgeber kündigen, während du krankgeschrieben bist. Deine Arbeitsunfähigkeit kann sogar der Grund für die Kündigung sein.

Bist du mehrere Jahre in Folge länger als sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben, kann das ein Kündigungsgrund sein. Diese betriebliche Belastung ist für deine Chefin oder deinen Chef unzumutbar.

Auch wenn du die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit wegen deiner Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausüben kannst, ist das ein möglicher Kündigungsgrund.

Anspruch auf Krankengeld ist begrenzt

Dein Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Innerhalb von drei Jahren kannst du maximal 78 Wochen Krankengeld für die gleiche Krankheit bekommen.

Hat dir deine Chefin oder dein Chef vor dem Krankengeldbezug sechs Wochen dein Gehalt weiterbezahlt, verkürzt sich dein Anspruch auf 72 Wochen. Erst nach drei Jahren steht dir für dieselbe Krankheit wieder Krankengeld zu.

Bist du nach der Krankengeldzahlung weiter arbeitsunfähig, steht dir möglicherweise eine Erwerbminderungsrente zu.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird angezweifelt

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt rechtlich als Nachweis für deine Erkrankung. Vor allem bei einer erhöhten Anzahl von Fehltagen oder zeitnah aufeinanderfolgenden Krankschreibungen durch verschiedene Ärzte kann es passieren, dass dein Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifelt.

Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Da die Ärztin oder der Arzt eine Täuschung durch Patientinnen und Patienten nicht hundertprozentig ausschließen kann, muss der Arbeitnehmende einen Vollbeweis über seine Arbeitsunfähigkeit erbringen.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wird dann meist als Zeugin beziehungsweise Zeuge vernommen.

Die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit hat meist eine fristlose Kündigung zur Folge, außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen sowie Rückforderungsansprüche.

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Beantrage Kinderkrankengeld

Wenn dein Kind krank ist und es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt, muss dich dein Arbeitgeber von der Arbeit freistellen.

Allerdings muss er dir dein Gehalt nur bezahlen, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Solange dein Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, zahlt dir deine gesetzliche Krankenkasse ab dem ersten Tag der Krankschreibung Kinderkrankengeld.

Sind beide Elternteile berufstätig, hat jeder Anspruch auf zehn Tage pro Jahr. Alleinerziehende haben jährlich zwanzig Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Privat versicherte Arbeitnehmende haben zwar Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, aber erhalten kein Kinderkrankengeld. Hier erfährst du mehr über mögliche Gründe für einen Sonderurlaub.

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