Abfindung: 7 Tipps und 4 Risiken zur Prämie
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die bei einer Kündigung gezahlt werden kann, um dich zu entschädigen. Viele Arbeitnehmende kennen sich mit dieser wichtigen Prämie jedoch zu wenig aus. Wir haben Tipps und Risiken, durch die du wirklich profitieren kannst.
Nicht bei jeder Kündigung kannst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf eine Abfindung hoffen. Diese Einmalzahlung wird vor allem dann bewilligt, wenn das arbeitgebende Unternehmen ein Gerichtsverfahren nach der Kündigung vermeiden möchte.
Wer eine Abfindung bekommt
Viele Menschen glauben, dass man bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung bekäme. Das ist nicht richtig.
Einen rechtlichen Anspruch hast du nur dann, wenn es spezielle Abfindungsregelungen gibt. Diese stehen zum Beispiel im Tarifvertrag, im Sozialplan oder im Arbeitsvertrag.
Solche rechtlich festgelegten Abfindungen sind jedoch die Ausnahme. Bei den meisten Arbeitsverhältnissen gibt es keine solchen Vereinbarungen, die einen Anspruch auf Abfindung enthalten.
Trotzdem bieten viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine solche Prämie an. Das steht im Zusammenhang mit dem Kündigungsgesetz. Mehr dazu erfährst du in unseren Tipps.
Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
Im Normalfall bekommst du keine Abfindung, wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kündigst.
Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn du aufgrund von Missständen im Unternehmen berechtigt fristlos kündigst, hast du Anspruch auf eine Abfindung.
Dahinter steht der Gedanke, dass der Arbeitgebende in diesen Fällen die Schuld daran trägt, dass das Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt werden konnte. Dafür müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann entschädigt werden.
7 Tipps zur Abfindung
Diese Tipps verraten dir alles, was du über die Abfindung wissen musst. So kannst du dir einen Überblick darüber verschaffen, ob dir die Prämie zusteht, wie du sie berechnen und versteuern kannst.
Kündigungsgesetz beachten
Wenn du deine Arbeit aus betriebsbedingten Gründen verlierst, kannst du dagegen Klage einreichen. Ein Gericht prüft dann, ob die Kündigung berechtigt war.
Solche Klagen sind vor allem für das Unternehmen mit großen finanziellen Risiken verbunden. Wenn die Klage Erfolg hat, muss das Unternehmen den Lohn seit der Kündigung nachträglich zahlen, während der gekündigte Mitarbeiter schon längst nicht mehr gearbeitet hat.
Um dieses Risiko zu reduzieren, bieten viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Abfindung bei Verzicht auf die Klage an.
Du kannst in einem solchen Fall also wählen, ob du die vorgeschlagene Zahlung akzeptierst oder stattdessen eine Klage gegen die Kündigung erhebst. Zu lange solltest du allerdings nicht überlegen: Du musst eine Klage innerhalb von drei Wochen einreichen.
Eine solche Abfindung gegen Verzicht auf Klage ist sehr weit verbreitet. Theoretisch besteht bei einer betriebsbedingten Kündigung sogar ein Abfindungsanspruch. Allerdings gilt dieser Anspruch nur unter ganz bestimmten Umständen:
- Du bist seit mindestens sechs Monaten in Unternehmen beschäftigt.
- Dort gibt es mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit. Nur dann gilt nämlich das Kündigungsschutzgesetz.
- Die Kündigung geschieht aus betriebsbedingten Gründen und dies steht auch deutlich in der schriftlichen Kündigung.
- In der Kündigung steht der Hinweis, dass das Unternehmen eine Abfindung gegen Verzicht auf die Klage anbietet.
Die letzten beiden Punkte muss das Unternehmen nicht unbedingt einhalten. Daher besteht zwar theoretisch ein Anspruch auf Abfindung. Praktisch bleibt es aber dabei, dass diese Leistung des Arbeitgebers freiwillig ist.
Abseits von deinem Anspruch auf eine Abfindung sind natürlich zusätzliche Einigungen möglich. Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten eine solche Prämie auch in anderen Fällen an, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Abfindung berechnen
Wenn du in einem Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz stehst und trotzdem aus betriebsbedingten Gründen eine Kündigung erhältst, wird dir in vielen Fällen eine Abfindung angeboten.
Die Höhe hängt von der Beschäftigungsdauer ab. Je länger du im Unternehmen warst, umso höher fällt der Betrag aus. Üblich ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Zur Berechnung deiner Abfindung kannst du dir diese Formel merken:
Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren
Ein Beispiel: 2.400 x 0,5 x 3 Jahre = Abfindung von 3.600 Euro
Diese Höhe gilt dann, wenn das Unternehmen bei der Kündigung eine Abfindung im Gegenzug zu einem Klageverzicht angeboten hat. In anderen Fällen können die beiden Parteien den Geldbetrag individuell vereinbaren.
- Zum Brutto-Monatsgehalt zählen auch Bonuszahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig dazu.
- Auch Zeiten, in denen du krank warst oder Elternzeit genommen hast, zählen zur Beschäftigungsdauer.
- Auch wenn du in Teilzeit gearbeitet hast, zählt die Beschäftigungsdauer.
- Unvollständige Jahre werden aufgerundet, wenn mindestens ein halbes Jahr vergangen ist.
Abfindung versteuern
Eine Abfindung ist leider nicht steuerfrei. Du musst also Abgaben leisten. Diese sind allerdings anders geregelt als dein normales Einkommen, weil es sich um eine besondere Zahlung handelt.
Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Abfindung nicht fällig. Du musst also keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abziehen. Ausnahmen kann es bei freiwillig Versicherten geben.
Anders sieht das bei der Einkommenssteuer aus: Die Abfindung zählt zu deinem Einkommen, für das du Einkommenssteuer zahlen musst.
Das kann zum Problem werden, weil der Entschädigungsbetrag bei einer langen Betriebszugehörigkeit hoch ausfallen kann. Dann ist es möglich, dass du in den nächsthöheren Steuersatz kommst und die Steuern sehr teuer werden.
In einem solchen Fall solltest du dich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin unterstützen lassen. Es gibt nämlich die Möglichkeit der sogenanntem Fünftelregel. Diese ermöglicht es dir, die Abfindung über fünf Jahre hinweg in der Steuer anzugeben, jeweils zu einem Fünftel.
Dadurch steigt der Jahresverdienst nicht so stark an und die Steuern halten sich in Grenzen.
Die Möglichkeit zur Fünftelregel besteht aber nur, wenn das Unternehmen die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres auszahlt.
Wenn du die Prämie in Teilbeträgen über mehrere Kalenderjahre bekommst, musst du sie jeweils im Jahr der Zahlung voll versteuern. Lass dich deshalb unbedingt beraten, wenn eine Abfindung ins Haus steht.
Wichtig ist bei einer solchen Regelung, dass du die Steuern zurückbehältst, die in den nächsten Jahren noch fällig werden. Wenn du das Geld komplett ausgibst, dann aber noch vier Jahre lang Steuern zahlen musst, ist das unangenehm.
Auf Brutto- oder Netto-Festlegung achten
Üblicherweise wird die Abfindung "brutto" bezahlt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sie noch versteuern muss.
Eine Vereinbarung für eine Netto-Abfindung ist aber ebenso möglich. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Steuerschuld, die auf einen vereinbarten Netto-Betrag anfällt.
Aus den Unterlagen zur Abfindung sollte immer klar hervorgehen, ob es sich um eine Brutto- oder eine Netto-Auszahlung handelt.
Falls dies nicht festgelegt ist und es später zu Streitigkeiten kommt, gilt die Abfindung meist als brutto. Das ist für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Nachteil, weil du die Steuern zahlen musst. Achte deshalb schon bei den Verhandlungen auf diese Unterscheidung.
Der richtige Umgang mit Arbeitslosengeld
Kann dir die Abfindung vom Arbeitslosengeld abgezogen werden? Beim Arbeitslosengeld I im Normalfall nicht.
Allerdings kann es zu einer vorübergehenden Sperrung des Arbeitslosengeldes kommen, wenn du durch einen Aufhebungsvertrag an der Kündigung "mitwirkst". Diesen Punkt erklären wir dir weiter unten im Artikel bei den Risiken noch genauer.
Beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") kann es allerdings zu Problemen kommen. Wenn die Abfindung zu einem Zeitpunkt auf dein Konto eingeht, zu dem du Arbeitslosengeld II beziehst, wird die Zahlung bis auf einen geringen monatlichen Freibetrag angerechnet. Dadurch geht der größte Teil des Geldes verloren.
Um dies zu vermeiden, kannst du das Fälligkeitsdatum so anpassen, dass du (voraussichtlich) noch nicht oder nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen bist. Auch eine Ratenzahlung kann dafür sorgen, dass etwas mehr des Geldes übrig bleibt.
Die "Turbo-Prämie" in Betracht ziehen
Der Begriff Turbo-Prämie steht umgangssprachlich für eine bestimmte Art von Abfindung.
Diese kommt zum Einsatz, wenn längere Kündigungsfristen vorliegen und diese nicht eingehalten werden sollen.
In einem solchen Fall kann das Unternehmen anbieten, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter bekommt dann einen Teil des Gehalts bis zur regulären Kündigung (teilweise sogar die ganze Summe) als Abfindung.
Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass auf die Abfindung keine Sozialabgaben fällig werden. Wenn die Arbeitsleistung also nicht gebraucht wird, spart das Unternehmen viel Geld.
Für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist dieser Schritt nur dann empfehlenswert, wenn du schon einen neuen Job in Aussicht hast. Wenn du nahtlos mit einer neuen Arbeit beginnst, hast du die Turbo-Prämie quasi als Bonus.
Wenn du dich jedoch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldest, solltest du auf eine Turbo-Prämie nicht eingehen. Sonst sperrt dich die Agentur für Arbeit wahrscheinlich bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist vom Arbeitslosengeld.
Fälligkeitsdatum beachten
Generell können Arbeitgebende und Arbeitnehmende frei vereinbaren, zu welchem Zeitpunkt eine Abfindung gezahlt werden soll. Üblich ist jedoch eine Fälligkeit mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses.
Die Abfindung wird also zu einem bestimmten Punkt beschlossen. Danach besteht das Arbeitsverhältnis noch fort, bis die Kündigungsfrist oder das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses erreicht ist. Erst dann wird der vereinbarte Betrag bezahlt.
Abfindung immer schriftlich vereinbaren
Achte darauf, die Abmachungen rund um eine Abfindung immer schriftlich festzulegen. Im Vertrag sollten in jedem Fall diese Daten festgehalten werden:
- Ende des Arbeitsverhältnisses
- Fälligkeit der Abfindung
- Der genaue Abfindungsbetrag in brutto oder netto
- Bedingungen für die Auszahlung
Eine mündliche Absprache ist im Zweifel nur sehr schwer zu belegen. Deshalb solltest du immer auf die schriftlichen Form bestehen.
4 Risiken rund um die Abfindung
Eine Abfindung bringt in den meisten Fällen einen deutlichen finanziellen Vorteil. Es gibt jedoch auch Risiken, die du beachten solltest.
Sperrung des Arbeitslosengeldes
Wenn du nach der Kündigung Arbeitslosengeld beziehen möchtest, kann es schwierig werden. Du darfst nämlich nicht daran "mitarbeiten", dass du deinen Job verlierst.
Wenn du dich in einem Abfindungsvergleich dazu bereit erklärst, einen eigentlich nicht kündbaren Job zu beenden, gilt das als Mitwirkung zur Kündigung. Die Agentur für Arbeit kann in einem solchen Fall das Arbeitslosengeld I für drei Monate sperren.
Auch in einem anderen Fall ist eine Sperrung des Arbeitslosengeldes möglich: Wenn du dich gegen eine Abfindung ("Turbo-Prämie") bereit erklärst, die ordentliche Kündigungsfrist nicht einzuhalten.
Auch dann geht die Agentur für Arbeit davon aus, dass du früher arbeitslos wirst, als es nötig gewesen wäre. Eine Sperre bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ist die Folge.
Wenn du dich nach Beendigung deiner Arbeit arbeitslos melden möchtest oder musst, solltest du dich deshalb unbedingt beraten lassen. Sonst zahlst du am Ende womöglich drauf.
Druck auf den Arbeitgeber ausüben
Hin und wieder hört man den Rat, gegen eine Kündigung zu klagen. Man könne dadurch eine deutlich höhere Abfindung herausholen.
Dieser Rat ist jedoch riskant. In den meisten Fällen kannst du eine Abfindung nicht erzwingen. Wenn du gegen eine Kündigung klagst, prüft das Gericht, ob die betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt war.
Wenn das Gericht die Kündigung als unwirksam erklärt, bedeutet das nicht, dass du eine Abfindung erhältst.
Stattdessen heißt es, dass du in deinen Job zurückkehren kannst. Das ist aber nach einem Prozess oft nur noch schwer möglich.
Nur dann, wenn das Gericht die Kündigung als unwirksam erklärt und gleichzeitig feststellt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nun nicht mehr möglich ist, bestimmt es eine Abfindung. Diese ist aber im Normalfall auch nicht höher als ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Natürlich besteht die Chance, dass das Unternehmen während einer langwierigen Klage eine höhere Abfindung vorschlägt, um weiteren Ärger und höhere Kosten zu vermeiden. Aber darauf kannst du dich nicht verlassen.
Hinzu kommt, dass eine Klage von den meisten Betroffenen als sehr kräftezehrend wahrgenommen wird. Über Monate hinweg herrscht Unsicherheit und man muss sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen.
Natürlich besteht auch das Risiko, dass du die Klage verlierst und dann womöglich die Gerichtskosten tragen musst. Deshalb solltest du dich unbedingt gut beraten lassen, bevor du versuchst, eine Auszahlung vor Gericht zu erzwingen.
Abfindung bei Missständen erzwingen
Manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen, bei ihrem Unternehmen eine Abfindung zu erzwingen, wenn dort Missstände herrschen.
Schließlich könnte man anderenfalls an die Öffentlichkeit gehen. Von einem solchen Verhalten solltest du unbedingt absehen.
Man kann es nämlich als Erpressung oder Nötigung verstehen. Das wäre ein Grund für den Arbeitgeber, dich fristlos zu kündigen. Im schlimmsten Fall kommt sogar noch eine Strafanzeige oben drauf.
In einem solchen Fall hättest du dreifach das Nachsehen: Du verlierst deinen Job, bekommst keine Abfindung und womöglich noch rechtliche Probleme.
Wenn du keine andere Lösung siehst als einen so drastischen Schritt, solltest du dich zumindest von einer Anwältin oder einem Anwalt gut beraten lassen.
Abfindungsverlust bei Fehlverhalten
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Abfindung vereinbart haben, ist diese im Normalfall bindend.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Wenn dir noch während der Arbeitszeit durch ein Fehlverhalten fristlos gekündigt wird, hast du keinen Anspruch mehr auf die vereinbarte Abfindung.
Das kann der Fall sein, wenn du dich im Betrieb grob falsch verhältst. Dazu zählen zum Beispiel Unterschlagung, sexuelle Belästigung, Diebstahl, Vortäuschen einer Krankheit und ähnliche Verhaltensweisen.
Auch wenn du während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses schon für die Konkurrenz arbeitest, kann dich das deine Abfindung kosten. Das gilt auch dann, wenn du schon von der Arbeit freigestellt bist. Achte deshalb darauf, dich auch nach der Kündigung noch korrekt zu verhalten.