BAB: 4 Tipps & 4 Fallstricke zur Berufsausbildungsbeihilfe
Nach der Schule und mit deiner Ausbildung willst du vermutlich auf eigenen Beinen stehen. Deine Ausbildungsvergütung reicht dafür aber oftmals nicht aus. Darum hast du in einigen Fällen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Ob dir diese zusteht und was du alles beachten musst, erfährst du im Folgenden.
Viele Auszubildende bleiben noch im Elternhaus wohnen. Manchmal musst du für deine Ausbildungsstelle jedoch in eine andere Stadt ziehen und ein eigenes Zimmer anmieten.
Dann reicht dein Ausbildungsgehalt in vielen Fällen nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe kann dich in diesem Fall finanziell absichern.
Das ist die Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du von der Agentur für Arbeit. Sie soll dich während deiner Ausbildungszeit finanziell unterstützen.
Ausbildungsgehälter sind meist gering, so dass du mit dem Geld nur schwer eine Wohnung und deine Lebenshaltungskosten finanzieren kannst.
Damit du dir die Ausbildung trotzdem leisten kannst, erhältst du mitunter Berufsausbildungsbeihilfe, die monatlich ausgezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss.
Ob du für die BAB berechtigt bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall solltest du eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren.
Dazu kommen weitere Voraussetzungen, die sich auf deine Lebenssituation beziehen. Ein Antrag lohnt sich auch, wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, denn in vielen Fällen wird hier ebenfalls Berufsausbildungsbeihilfe gewährt.
Schwierig wird es allerdings, wenn du bereits eine Ausbildung absolviert hast und nun eine Zweitausbildung machst oder du deine Ausbildung im Ausland tätigst. In diesen Fällen gelten besondere Voraussetzungen, die oft Einzelfall abhängig sind.
Wende dich am besten an die Agentur für Arbeit, um dich über deine Möglichkeiten zu informieren. Auch bei einer Behinderung gelten besondere Regelungen, die du bei der Agentur für Arbeit erfragen kannst.
Voraussetzungen zur BAB
Allgemein muss mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutreffen, damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhältst:
- Der Ausbildungsbetrieb ist so weit von deinem Elternhaus entfernt, dass du ausziehen und dir ein eigenes Zimmer nehmen musst.
- Du bist über 18 Jahre alt, verheiratet oder lebst mit deinem Partner zusammen.
- Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht bei deinen Eltern.
Neben diesen Voraussetzungen gibt es auch einige Ausschlusskriterien. Treffen diese zu, bekommst du keine BAB, auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Absolvierst du eine schulische Ausbildung, wie es beispielsweise bei Erziehern, Logopäden oder Physiotherapeuten der Fall ist, bist du nicht berechtigt, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten. Daneben musst du auch auf die BAB verzichten, wenn du bereits Leistungen einer anderen Behörde bekommst, die ähnlich sind.
Berufsausbildungsbeihilfe wird auch dann gezahlt, wenn du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst.
Beispielsweise wenn du dich gerade darauf vorbereitest, deinen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss nachzuholen. Du musst dich also nicht zwangsläufig in einer Ausbildung befinden.
BAB-Antrag: Das musst du beachten
Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du gute Chancen, dass die Agentur für Arbeit deine Ausbildung mit finanziert.
In der Regel bekommst du dann einen Bescheid, dass dein BAB-Antrag gewährt wurde und wie hoch die Förderung ausfällt. Auch bei einer Ablehnung wirst du benachrichtigt. Folgendes musst du bei der Beantragung beachten.
BAB-Antrag erfragen
Hast du dir einen Ausbildungsplatz gesichert, solltest du nicht darauf warten, dass die Agentur für Arbeit auf dich zukommt. Den BAB-Antrag musst du selbst erfragen. Dazu kannst du dich telefonisch bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und deine Lage schildern.
Der Antrag wird dir dann zugesendet, so dass du ihn bequem von zuhause aus ausfüllen kannst. Bei Fragen kannst du dich wiederum telefonisch an die Agentur für Arbeit wenden.
Informiere dich im Vorfeld darüber, welche wichtigen Dokumente du mitsenden musst (beispielsweise Mietbescheinigung), damit du sie bereits vorbereiten und mitunter beantragen kannst.
Antrag zur Berufsausbildungsbeihilfe: BAB online beantragen
Noch bequemer ist es, deine Berufsausbildungsbeihilfe online zu beantragen. Auch hier kannst du alle Angaben von zuhause aus machen und die nötigen Dokumente einfach online hochladen. So sparst du Zeit bei der Beantragung und musst die persönlichen Dokumente nicht per Post schicken oder persönlich zum Amt bringen.
Eine Unterschrift ist bei einem Online-Antrag nicht erforderlich. Angaben kannst du über die Online-Plattform einfach ändern. Auch die Bescheide erhältst du in digitaler Form.
So hast du alles auf einen Blick und kannst leicht mit deinem Sachbearbeiter in Kontakt treten. Termine zur Berufsberatung kannst du hier ebenfalls abschließen, falls du mit deiner Ausbildungsstelle nicht zufrieden bist oder Fragen hast.
Bei Ablehnung widersprechen
Nachdem du den BAB-Antrag gestellt hast, bekommst du nach einigen Wochen Bescheid, ob dieser gewährt oder abgelehnt wird. Wenn Letzteres eintritt, musst du jedoch nicht gleich aufgeben.
Wenn du die Ablehnung deines Antrags als nicht rechtmäßig erachtest, kannst du in einem bestimmten Zeitrahmen Widerspruch einlegen, sodass dein Antrag noch einmal geprüft wird. Mitunter hast du dann mehr Erfolg und deine Berufsausbildungsbeihilfe wird bewilligt.
Antrag auf Weiterbewilligung stellen
Wird dir Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, bist du jedoch nicht für die gesamte Ausbildungszeit abgesichert. Der Bewilligungszeitraum gilt nur für 12 bis 18 Monate.
Dann musst du einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, damit du weiterhin Geld vom Amt bekommst. Das kannst du entweder online machen oder telefonisch bei der Arbeitsagentur anfragen.
Mitunter wirst du sogar vom Amt daran erinnert, diesen Antrag zu stellen. Verlasse dich jedoch nicht darauf, sondern kümmere dich möglichst früh selbst darum (am besten drei Monate vor Ablauf der erstmaligen Bewilligung).
Stellst du den Antrag auf Weiterbewilligung zu spät, kann es vorkommen, dass du die BAB nicht durchgehend bekommst und einige Monate finanziell überbrücken musst, bis dir die BAB weiterhin bewilligt wird.
BAB beantragen: Das solltest du vermeiden
Bist du auf finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung angewiesen, solltest du folgende Fallstricke unbedingt vermeiden, damit du das Meiste aus deiner Berufsausbildungsbeihilfe herausholen kannst.
Prokrastination bei der Beantragung oder Ungenauigkeiten bei den Angaben können dazu führen, dass du weniger Geld oder sogar gar keine Beihilfe erhältst. Folgende Punkte solltest du vermeiden.
Zu spät beantragen
Sobald du deinen Ausbildungsplatz sicher hast, solltest du dich um die Finanzierung kümmern. Wartest du zu lange, geht dir möglicherweise sehr viel Geld verloren. Denn Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht rückwirkend gezahlt. Geld bekommst du erst ab dem Monat der Antragstellung.
Deshalb ist es empfehlenswert, bereits vor Ausbildungsbeginn einen Antrag zu stellen, nämlich sobald dein Ausbildungsvertrag unterzeichnet und offiziell eingetragen ist. So gehst du sicher, dass du ab deinem ersten Ausbildungstag Berufsausbildungsbeihilfe erhältst und keine Geldsorgen haben musst.
Nicht wahrheitsgetreue Angaben machen
Deinen Antrag solltest du natürlich wahrheitsgetreu ausfüllen. Bist du dir bei einer Sache unsicher, solltest du lieber noch einmal nachfragen, statt unwissend eine falsche Angabe zu machen. Kommt dies heraus, musst du möglicherweise die gesamte dir bewilligte Beihilfe zurückzahlen und bekommst vielleicht sogar eine Anzeige.
Um das zu vermeiden, solltest du dir beim Ausfüllen viel Zeit nehmen und dich nicht stressen lassen.
Sollten sich einige Angaben ändern, musst du das Amt zudem unverzüglich darüber informieren, da sich dies auf die Höhe deiner Berufsausbildungsbeihilfe auswirken kann. Dazu zählt unter anderem ein Umzug, eine Schwangerschaft oder eine längere Krankheit.
Tipps für besseres Zeitmanagement bekommst du hier.
Ausbildungsabbruch nicht begründen
Bist du bei deiner aktuellen Ausbildungsstelle unzufrieden und möchtest deine Ausbildung abbrechen oder die Stelle wechseln, solltest du dies unbedingt in Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsagentur tun.
Denn deinen Ausbildungsabbruch solltest du gut begründen können, wenn du weiterhin Berufsausbildungsbeihilfe beziehen möchtest.
Ein legitimer Grund für einen Ausbildungsabbruch ist beispielsweise deine Gesundheit. Leidet diese unter den Arbeitsbedingungen, kannst du auch bei einer weiteren Ausbildung BAB erhalten.
Nicht gut haushalten
Ist die Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt, verfügst du zusammen mit deinem Ausbildungsgehalt über eine ganz schöne Menge Geld im Monat. Vor allem wenn es sich um deinen ersten Job handelt und du gerade von der Schule kommst, bist du so viel Geld wahrscheinlich nicht gewohnt.
Umso wichtiger ist es, gut mit dem Geld zu haushalten und nicht alles am Monatsanfang auszugeben. Bedenke, dass unerwartete Kosten auf dich zukommen können, beispielsweise wenn dein Smartphone kaputt geht.
Ein neues Handy ist eine größere Investition, für die du monatlich Geld zur Seite legen solltest. Damit du nicht in die Schuldenfalle tappst, solltest du stets einen Überblick über deinen Finanzen haben. Das funktioniert beispielsweise mit einem Haushaltsbuch.
Tipps zum Geld sparen gibt es hier.
BAB richtig ausrechnen
Wie viel BAB dir zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren und deiner Lebenssituation ab.
Sowohl das Einkommen deiner Eltern als auch deine Mietkosten, mögliche Ersparnisse und Fahrtkosten spielen da eine Rolle. Wenn du verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammenlebst, spielt auch das Einkommen deines Partners eine Rolle.
Wenn dein BAB-Antrag abgelehnt werden sollte, dich deine Eltern jedoch trotzdem nicht unterstützen, kannst du dich an deine Gewerkschaft wenden. Hier erhältst du Unterstützung, so dass du dir deine Ausbildung dennoch leisten kannst.
Um zu berechnen, wie viel BAB du bekommst, ermittelt die Arbeitsagentur zuerst deinen monatlichen Gesamtbedarf. Dieser setzt sich aus den Unterbringungskosten, Arbeitskleidung, Fahrtkosten und Kosten für eine Familienheimfahrt zusammen.
Meist beläuft sich dieser Betrag auf einen Wert zwischen 700 und 1.000 Euro. Der monatliche Gesamtbedarf wird nun genommen, um zu berechnen, wie viel Geld du zusätzlich zu deinem Ausbildungsgehalt benötigst.
Beispielrechnung
Wenn sich dein monatlicher Gesamtbedarf auf 800 Euro und dein Monatsgehalt auf 400 Euro beläuft, berechnet sich deine Ausbildungsbeihilfe wie folgt:
Ausbildungsvergütung: 400 Euro
Freibetrag: 65 Euro
Freibeträge werden von der Ausbildungsvergütung abgezogen und fallen bei der Berechnung des BAB somit weg. Wie hoch der Freibetrag genau ist, kann sich jährlich ändern. Informiere dich dazu beispielsweise bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Freibeträge gelten beispielsweise für die auswärtige Unterbringung des Auszubildenden. Nach Abzug des Freibetrags beläuft sich das anzurechnende Einkommen auf 335 Euro. Bei einem Gesamtbedarf von 800 Euro verbleibt also ein Bedarf von 465 Euro.
Nur wird das Gehalt der Eltern hinzugezogen. Auch hier gelten verschiedene Freibeträge, beispielsweise für verheiratete Eltern und Geschwisterkinder.
Wenn du Einzelkind bist und deine Eltern 2.500 Euro monatlich verdienen, gilt für deine Eltern ein Freibetrag von 1.835 Euro und für die auswärtige Unterbringung ein Freibetrag von 649 Euro. Auch hier können sich die Freibeträge jährlich ändern.
Einkommen der Eltern: 2.500 Euro
Freibeträge gesamt: 2.484
Nach Abzug der Freibeträge beträgt das Einkommen der Eltern 16 Euro. Von diesem Betrag sind jedoch 50 Prozent anrechnungsfrei. Somit beläuft sich das anzurechnende Einkommen nur noch auf acht Euro.
Dieser Betrag ist nun von dem bereits berechneten monatlichen Gesamtbedarf von 465 Euro abzuziehen. Daraus ergibt sich ein Restbedarf von 457 Euro im Monat. Die Berufsausbildungsbeihilfe beträgt also 457 Euro monatlich.
Tipp: Bedenke, dass sich deine Ausbildungsvergütung jährlich ändert und somit deine Berufsausbildungsbeihilfe über die Jahre immer niedriger ausfällt. Änderungen im Gehalt solltest du unverzüglich der Agentur für Arbeit melden.